Stadtverwaltung Rietberg verlangt nach 67 Jahren Erschließungskosten.
Mein Mann und ich bewohnen seit 2015 eine 113 qm große Eigentumswohnung in 33397 Rietberg, Oesternforth 12a. Wir sind 43 und 38 Jahre alt. Das Haus in dem wir wohnen wurde erst 2015 gebaut.
Anfang diesen Jahres 2021 bekamen wir von der Stadtverwaltung Rietberg die Information, dass unsere Straße erschlossen werden soll und werden aufgefordert, dass unter anderem von uns nachträgliche Erschließungskosten verrichtet werden müssten.
Die Straße existiert seit 67 Jahren, Lampen, Asphalt und Kanäle sind vorhanden, lediglich der Regenwasserkanal muss noch angeschlossen werden und eventuell die alte Asphaltdecke sollte mal erneuert werden. Den Regenwasserkanal an die Kanalisation anzuschließen hat die Stadt Rietberg in 67 Jahren nicht geschafft.
Nun werden nach 67 Jahren nachträglich die Erschließungskosten gefordert. Vor ca. 60 Jahrten gab es eine Erschließungskostenabrechnung seitens der Stadt Rietberg, worauf sich die Anwohner weigerten die Rechnung zu begleichen. Daraufhin zog die Stadt Rietberg ihre Forderung zurück.
Von diesem Vorgang der Erschließung existiert keine Akte, die eingesehen werde könnte.
Laut unseres Wissenstandes muss eine Akte angelegt werden, sobald die Baugenehmigung erteilt und mit dem Bau begonnen wurde. Zudem wurde ja mit der Erschließung vor 67 Jahren begonnen, nicht dokumenriert, also auch nicht einzusehen oder nachvollziehen. Erschließungskosten sind vor Baubeginn fällig und vom Bauherrn zu begleichen.
Wir waren nie Bauherr, haben unsere Wohnung von einer Baufirma in Rietberg ferig gekauft. Laut damaligen Baubeschreibung, durch die wir auf die Eigentumswohnmung aufmerksam wurden, sind die Erschließungkosten im Kaufpreis inbegriffen und laut Kaufvertrag, die bekonnen Erschließungskosten inklusive.
Außerdem ist uns durch Recherchen bekannt, dass nach 30 Jahren der Anspruch so einer Forderung erlischt (z.B.: www.streifler.de,Rechtecheck.de).
Die Auskunft der Stadtverwaltung lautet: Der Verkäufer und Bauherr unsere Wohnung hätte sich bei der Stadt Rietberg erkundigen und uns darüber in Kenntnis setzen müssen. Die Baufirma müsste für die nachträgliche Forderung aufkommen. Die Baufirma argumentiert darauf hin, mein Mann und ich stünden nun im Grundbuch und sie seien aus diesem Grunde aus der nachträglichen Forderung "raus".
Von der Stadt Rietberg erfuhren wir, dass die Erschließungskosten von der Baufirma bis heute nicht bei der Stadt Rietberg beglichen wurden.
Für uns bedeutet das eine existentielle Bedrohung. Die Stadt Rietberg will min. 55 Euro pro qm berechen, dass wären für unsere Wohnung min. 13,000 Euro, die wir nicht zahlen könnten. Ich bin seit vielen Jahren schwerbehindert und beziehe eine sehr kleine Erwerbsminderungsrente. Für meinem Mann wäre es unmöglich mit seinem alleinigen Arbeitergehalt neben den monatlichen Verpflichtungen auch noch eine 67 Jahre alte Forderung zu begleichen. Zu dem Zeitpunkt lebten wir beide ja noch lange nicht.
Die damaligen Kosten waren vor 67 Jahren im Vergleich zu heute minimal, die Summe hat nun eine nicht nachvollziebare Dimension erreicht.
Die Stadt Rieberg hat in den gesamten 67 Jahren niemals die Straße gepflegt oder gewartet.
Mein Mann und ich fühlen uns ungerecht behandelt und haben den Eindruck, dass man nun wegen Geldmangels jede Möglichkeit in Betracht zieht an höhere Geldzahlungen zu kommen. Mehrere Gespräche mit der Stadt Reitberg brachten keine Klärung.
Wir fordern eine Klärung des Sachverhaltes und ein bürgerfreundliches bwz. gerechtes Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Friederike und Mathias Schemhaus
Friederike und Mathias Schemhaus Verfasser der Petition kontaktieren