Protest gegen 1. FC Köln Demo in Mönchengladbach-Rheydt

Wir, die Bürger von Mönchengladbach-Rheydt widersprechen hiermit gegen die geplante Demonstration der Kölner Fans vom 20.02.2016.

Diese Demonstration dient angeblich der Fankultur, was wir berechtigt bezweifeln, da es bei vorherigen Besuchen der Kölner Fans in unserer Stadt stets zu Krawallen und Sachbeschädigungen geführt hat. Des Weiteren behindert diese Demo und der gewählte Zeitpunkt das Geschäftswesen der Rheydter Innenstadt und den friedlichen Besuch derselben durch Rheydter Bürger.

Nicht zuletzt wurde diese Veranstaltung bereits durch einen anderen Stadtteil abgelehnt, der wesentlich mehr Fannähe genießt als Rheydt.

Der Demonstrationszug könnte ebenfalls den Start der Fanbusse von der Mittelstrasse aus stark behindern.

Wir Rheydter Bürger fühlen uns und unser Eigentum durch diese Demonstration in unserer Sicherheit bedroht und fordern daher die sofortige Annulierung der Genehmigung oder die Verlegung an einen anderen Veranstaltungsort.

Außerdem wurde diese Veranstaltung der Öffentlichkeit nicht ausreichend früh mitgeteilt und Teile der Einwohner wurden bis jetzt noch nicht informiert, so dass ein früherer Einspruch nicht möglich war.

Dazu stellt sich die Frage, wer für entstehende Schäden und Verdienstausfälle haftet.

Zusatz: Aufgrund aktueller Äußerungen von Teilnehmern wie z.B. "heult doch Fohlenficker" oder Namen wie "Fuck BMG", sowie vieler Vorfälle in der Vergangenheit, wird die friedliche Absicht der Demonstranten stark bezweifelt. Sollte es daher trotz Protest der Anwohner zu einer Demonstration kommen, beantragen wir das Verbot der passiven Bewaffnung (Verbot des Mitführens von Schutzwaffen oder von Gegenständen, die geeignet sind, Vollstreckungsmaßnahmen der Träger von Hoheitsbefugnissen abzuwehren) und das Vermummungsverbot (Verbot des Tragens von Schusswaffen und einer Aufmachung, die die Identitätsfeststellung verhindern soll; § 17 a Versammlungsgesetz) dahingehend zu garantieren, dass die Teilnehmer entsprechend kontrolliert werden und die Veranstaltung bei Verstoß mit sofortiger Wirkung abgesagt wird.