Nicht jede*r kann Lehrer*in sein! Der Lehrberuf darf nicht abgewertet werden!

Ein*e Volksschullehrer*in ist nach der 2. Dienstrechts-Novelle 2021, BGBl. I Nr.224/2021 dazu verpflichtet, ein Bachelorstudium im Ausmaß von 240 ECTS (mindestens 8 Semester/4 Jahre) sowie „den Erwerb eines auf diesen Bachelorgrad aufbauenden Masterstudiums im Ausmaß von 60 ECTS (mindestens 2 Semester/ 1 Jahr bei Vollzeitstudium), nachzuweisen“ (Parlamentarische Materialien Nationalrat, Dienstrechtsnovelle 2022, Artikel 6, 1a.§3, Abs.2, RIS Dokument (bka.gv.at)).

Ein Bachelorabschluss genügt, um eine vollwertige Lehrperson zu sein. Laut Dienstvertrag kann einem jedoch nach 8 Jahren die Lehrbefähigung entzogen werden, sollte das Masterstudium innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeschlossen sein.

Um dem Lehrermangel entgegenzuwirken, wäre die Freiwilligkeit des Masterstudiums von Vorteil. Es kostet enorm viel Kraft, Zeit und Geld das Masterstudium neben dem Beruf zu absolvieren. Viele Junglehrer*innen mit Bachelorabschluss wären bereit, eine volle Lehrverpflichtung zu übernehmen, doch dieser Kompromiss gestaltet sich als schwierig.

Durch den momentanen Einsatz von Quereinsteiger*innen zum gleichen Verdienst (bzw. maximal 15% weniger als eine Lehrperson nach Absolvierung eines fünf- bis sechsjährigen Lehramtsstudiums), wird die Professionalität von vollwertig ausgebildeten Lehrpersonen vor Eltern der Schüler*innen, Kolleg*innen und der gesamten Gesellschaft abgewertet!

Die momentane Situation ist für erfahrene Kolleg*innen, Schulleitungen sowie für junge Lehrpersonen aktuell nicht tragbar! Die angespannte Lage äußert sich im Kollegium und somit im gesamten Kontext Schule! Wir fordern dringendes Handeln, um diese Situation zu entschärfen und keinen noch größeren Lehrermangel herbeizurufen!


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