Verlängerung des Diplomstudiums an der WU-Wien


Gast

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2012-11-29 14:59

anscheinend ist es den Damen und Herren ein Dorn im Auge, dass Studenten ihr Recht auf freie Meinungsäußerung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eines der elementaren Grundrechte in der Demokratie. Es ist im Artikel 10 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgelegt:

Artikel 10 – Freiheit der Meinungsäußerung
1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Radio-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.

Artikel 11: Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
(1) Jede Person (also auch Studenten der WU Wien ;-))) hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Soweit ich weiß gibt's auf der Uni doch auch Rechtsinstitute und einige Lehrende, die am Verfassungs- und VerwaltungsGH tätig sind.....