PETITION GEGEN DAS SCHAECHTEN

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Gast

/ #110

2012-02-11 10:00

Ich finde es wichtig, den Unterschied zwischen sogen. "Religionsfreiheit" und der Verfassungsrechtlich allein garantierten Bekenntnisfreiheit zu kennen (schon seit Weimar: "Die Freiheit des religioesen Bekenntnisses wird gewaehrleistet, der Gottesdienst wird nicht gestoert." Niemand kann im Rechtsstaat reklamieren, die Gebote seiner Religion ermaechtigten ihn, dies oder das ausserhalb der allg. Gesetzgebung tun zu duerfen oder zu muessen (s.a.Troeger, Schachtschneider!).