Keine Musikwüste in Basel!


Gast

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2014-12-08 12:00

1) Betr. Ist-Zustand: Seltsam, dass aufgrund eines Behördenfehlers sozusagen "rückwirkend" die ANDEREN dafür bestraft werden... "In dubio pro reo" gilt hier wohl nicht? Mindestens den aktuell Betroffenen muss man grosszügig entgegenkommen!
2) Btr. Zukunft: Es muss doch möglich sein, das geltende Gesetz so anzupassen, dass freischaffende Künstler welcher Nation auch immer, die NACHGEWIESENERMASSEN ihren Lebensunterhalt mit ihrer Kunst verdienen und "normal" Steuern bezahlen, auch hier leben dürfen. Dass die Regel mit der 75%-Beschäftigung für diese Personen niemals zutreffen kann, liegt in der Natur der Sache. Doch wenn "unter dem Strich" das Einkommen bzw. die Steuern "stimmen", sollte diese Regel obsolet sein!