Tagesmütter werden durch Änderung des Kibiz Gesetzes abgewertet

Jenny Zyball

/ #3 Erklärung Stundensatz

2014-06-16 19:54

Nur für diejenigen, die die Petition bekommen und sich mit der Materie nicht so auskennen:
Wenn eine Tagesmutter 4,20 € Stundensatz pro Kind kommt, müssen hiervon noch die Betriebsausgaben abgezogen werden sowie der hälftige Kranken- und Rentenversicherungsbeitrag. Das, was übrigbleibt, ist der Gewinn, der dann noch versteuert werden muss und das Ergebnis hiervon ist erst der Nettoverdienst! Selbst wenn man immer 5 Kinder in Betreuung hätte (was real nicht so ist, in NRW hat eine Tagesmutter im Schnitt 3 Tageskinder), ist der Verdienst im Verhältnis verschwindend gering! Hinzu kommt, dass nur die reinen Betreuungsstunden bezahlt werden, Vor- und Nachbereitung, Reinigung, Einkäufe und Buchhaltung erledigt die Tagesmutter in ihrer unbezahlten Freizeit!