Prostestbrief an EU-Präsident Martin Schulz wg Hundemord Rumänien


Gast

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2013-09-27 18:12

Ich habe bereits im Jahr 2012 eine Petition gegen die Hundemorde in Rumänien und in anderen osteuropäoschen Ländern dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingereicht. Vor einem Jahr erhielt ich vom Petitionsausschuss des EU - Parlaments eine
" Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4.Juli 2012 zur Begründung eines EU- Rechtsrahmens für den schutz von Haustieren und streunenden Tieren (2012/2670(RSP))"

-unter Hinweis auf das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Kleintieren ( Sammlung der Europaratsverträge Nr. 125)

-gestützt auf Artikel 202 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
lautet Punkt A der Entschließung:

" in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedsstaaten gemäß Artikel 13 AEUV den Erfordernissen des Wohlergehens von Tieren in vollem Umfang Rechnung tragen müssen, da es sich bei diesen um fühlende Wesen handelt.

Es folgt eine sinnvolle Auflistung von Maßnahmen zum Schutz streundender Tiere.
unter Punkt D Nr. 3 heißt es abschießend

der Petitionsausschuss " beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
5.Juli 2012

Dem Präsidenten des EU Parlaments, Herrn Martin Schulz ist also eine ausfühliche Entschließung des EU Petitionsausschusses bereits Mitte letzten Jahres zugestellt worden, die Problematik ist ihm hinreichend bekannt.
In der Entschließung werden "srenge Sanktionen für Mitgliedsstaaten, die gegen Vorschriften verstoßen" gefordert..