Wiedereröffnung von Kosmetikstudios, Tattoostudios und Massagepraxen

Kommentare

#602

Weil ich selbst betroffen bin.

Sylvia Bobb (Bilfingen, 2020-11-07)

#614

Ich bin leider selber betroffen, da ich in München ein Kosmetik- und Fußpflegestudio habe.

Enikö Bardos (München, 2020-11-22)

#619

Diese Maßnahmen völlig willkürlich sind wir leben von diesem Geschäft welches eh höchste Hygiene Regeln einhält und jetzt wird ohne nachweisbare Infektion einfach willkürlich zu gesperrt und Existenzen zerstört wegen 1 zu 1 Behandlungen
Danke Regierung

Gerhard Fraunholz (kemnath, 2020-12-03)

#620

Ich bin selbst Kosmetikerin und ärgere mich wahnsinnig darüber, dass so starke Unterschiede zwischen den Berufen gemacht werden.
Es ist erwiesen, dass die Hauptansteckungsgefahr nicht in Kosmetikstudios, sondern im privaten und auf Schulwegen in überfüllten Verkehrsmitteln stattfinden !!!

Mit Einschränkungen und erhöhten Maßnahmen wären denke ich viele einverstanden - aber komplett schließen zu müssen ist ein Unding !

Mariella Gockel (Detmold , 2020-12-03)

#622

Diese Betriebe sonst zu Grunde gehen

Sabine hanusch (brunn, 2020-12-06)

#627

Ich unterschreibe, weil ich alles was Hygiene betrifft richtig gemacht habe. Nur 1 Kundin bedient. Abstand bis 45 Minuten gemacht und gelüftet.

Irene Wittmann (Weinheim, 2021-02-02)

#633

Selbst betroffen

Sandra Nassauer (Dautphetal, 2021-02-08)

#637

Bin betroffen!!!

Anne Selbmann (Gräfenberg, 2021-02-11)

#645

... Auch ich Masseurin bin und endlich wieder arbeiten möchte

Katharina Märzluft (Kirchseeon, 2021-03-01)

#647

Ich sehe es nicht mehr ein habe seit November mein Geschäft geschlossen von was soll ich mich ernähren und wenn es heisst körpernahedienstleistungen öffnen da gehört meine Massage dazu und Bayern ist das einzige Bundesland das sie nicht öffnet wo gibt es sowas

Sompong Rasp (Grosslangheim, 2021-03-06)

#648

Ich unterschreibe weil ich finde es unmöglich... Massagen sind definitiv KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN !!

Jacky Aucello (Aschaffenburg, 2021-03-08)

#653

Hallo Herr Söder,

ich betreibe einer Massagepraxen in Aschaffenburg (Thian Thai Massage).

- Am 03.03.2021 gab es eine Beschluss und drin steht: " ....ab 08.03.2021... Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen...." (Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1 ).

- Am 05.03.2021 kam der Bayerische Gesetzt §12 (2) : " (2) 1Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt." (Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-12 ).

- Bei der Öffnungsperspektive in fünf Schritten (quelle: https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/fuenf-oeffnungsschritte-1872120#tar-2 ) können wir uns nicht finden (Massagepraxen und Tattoo) !!!

Sie können verstehen dass ich sauer bin!
Was bedeute "unabdingbar", wo stehen wir in der Tabelle mit den Öffnungsperspektive und warum anderen Bundesländer sich an den Beschluss von 03.03.2021 sich anhalten aber Bayern nicht ???
Es ist ungerecht und "unabdingbar" ! Herr Söder.

Thian Thai Massage (Aschaffenburg, 2021-03-08)

#660

Im Fall von Thian Thai-Massage AB sprechen wir im Ergebnis von Physiotherapie.

Jens Schlönvoigt (Aschaffenburg, 2021-03-09)



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