Abschaffen Psychologische Folter MPU (Idiotentest)

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Gast

#151

2014-01-12 20:32

MPU ist Psychologische Folter
Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Absatz 1 GG);
Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 Absatz 2 GG);
Keine Doppelbestrafung (Art. 103 Absatz 3 GG);
Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG);
Absolutes Folterverbot (Art. 104 Absatz 1 GG iVm. § 136a StPO);
Freiheitsentziehung nur aufgrund richterlicher Entscheidung (Art. 104 Absatz 2 GG);
Schweigerecht (§§ 136 Absatz 1, 243 Absatz 5 StPO);
Recht der jederzeitigen Verteidigerwahl und –hinzuziehung (§§ 136 Absatz 1, 137 Absatz 1 StPO);
Beweisantragsrecht (§§ 136 Absatz 1, 244 StPO).

Antworten

maya

#170 Re:

2014-02-16 23:41:19

#151: -

ich werde mich einer sammelklage gegen die MPU anschließen. dieses verfahren verstößt vorsätzlich gegen die rechte von bürgern, bestraft sie doppelt, diskriminiert sie und erschafft ein pseudo-krankheitsbild. das alles nur aus einem einzigen grund: gewinnmaximierung privater geschäftemacher. mittlerweile kenne ich in meinem bekanntenkreis und bei ehemaligen schülern viele - wirklich viele - die dieses unwürdige verfahren mehrmals durchmachen mussten. dies mit fatalen folgen für die persönlichkeit und die existenz. dem muss einhalt geboten werden. zum schluss noch eine frage: verstößt das nicht auch eindeutig gegen eurpäisches recht? dann gäbe es doch chancen auf eine schnellere entscheidung.