Gegen Amtswillkür am Familiengericht

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Gast

#8

2013-07-05 21:59

Ich will nie wieder den Satz "wir sind hier nicht beim Strafgericht" hören, wenn man einfordert, dass die Professionellen Qualitätsstandards einhalten, wenn man zu Recht bemängelt, dass eidliche oder uneindliche Falschaussagen getroffen werden. Was soll das heißen? Natürlich muss es Unterschiede zum Strafgericht geben, aber nicht in Bezug auf die Sorgfalt und Verpflichtung zur Wahrheit der Beteiligten. Richtig, wir sind hier nicht beim Strafgericht. Geht schließlich "nur" um Kinder.

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Gast

#83 Verbrecher

2013-07-10 16:25:54

#8: -  

Behandelt wird man zumindst wie beim Strafgericht, nur geprüft wird. Aus normalen Eltern werden zwei Schwerstverbrecher gemacht, wobei man nur noch sucht, wer der weniger kriminelle Verbrecher sein soll. Wenn sich die Eltern nicht gegenseitig verunglimpfen übernimt das Jugendamt und der Gutachter diese Aufgabe mit Verleumdnung, Erfindung oder Vermutung

 

Eva Martin

#223 "Es gibt viele Wahrheiten." sprach der Jurist.

2014-07-23 00:08:30

#8: - Verpflichtung zur Wahrheit

Kennen Sie schon Norbert Blüms Bemerkungen zum gestörten Verhältnis zur Wahrheit insbesondere von Familienrichtern (s. ZEIT, "Berufsbedingt überheblich")? Bei dem Verfahren einer Freundin von mir wurde im Protokoll weggelassen, dass die Verfahrenbeiständin in ihrem mündlichen Bericht zur Anhörung des Kindes das Cafe nicht nennen konnte, wo die Anhörung stattfand (wird dann ungültig, außerdem war unklar gewesen, und so eben nicht nachprüfbar, ob nun die Pflegemutter im Raum war oder nicht). Auch dass das Kind gesagt hatte, es habe der Mama einen Brief geschrieben, habe ihn aber noch nicht abgeschickt, wurde weggelassen. Und das ist nur ein kleiner Teil der Wahrheitsentstellungen und bewussten Rechtsbrüche ...

Norbert Blüm soll auch mal gesagt haben: "Justizia braucht einen Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt." Ich weiß, was für eine Behinderung es ist: Asperger-Autismus (plus Alice-Miller-Komplex, weil man glaubt, die Beschädigung käme von der Erziehung der Eltern).

Wenn man sich die Schwächen und - tlw. kompensatorischen- Stärken von Aspergern vergängenwärtigt, kommt man kaum

umhin, eine enorme Passgenauigkeit mit Jurastudium und juristischen Berufen festzustellen.

So muss es beispielsweise für Autisten eine ungeheure Erleichterung sein, dass Wahrheit nicht erkannt werden muss

("Es gibt viele Wahrheiten."), sondern durch die Anwendung eines geordneten Verfahrens hergestellt werden kann,

und dass das Regelwerk des Rechts eine Richtschnur an die Hand zu geben scheint, nach der sich Urteile fällen lassen.

Auch dass man die Beurteilung von psychosozialen Gegebenheiten an vermeintliche Sachverständige (Jugendamt, psychologische Gutachter, Verfahrensbeistände) auslagern kann,

kommt Autisten entgegen. Sie delegieren den psychologischen Sachverstand, den sie ja nicht haben, weiter an Personen, die ihnen vertrauenserweckend erscheinen. Blöd nur, dass es ausgerechnet der autistische Habitus ist, der am meisten Vertrauen erweckt. Gilt auch für die Begutachteten.

Psychologie oder Psychatrie sind als Studienfachwahl natürlich bei Aspergern auch sehr beliebt, weil man ja Menschen endlich besser verstehen möchte bzw. die psychischen Krankheiten in der eigenen Familie behandeln.

Die Gutachter sind meistens waschechte "autistische Psychopathen" (so nannte schon Hans Asperger die Fälle, auf die die später eingeführte Bezeichnung "Asperger" zurückgeht). Auch dass der Begriff "Autismus" ursprünglich nur als Beschreibung eines Symptomclusters der Schizophrenie eingeführt wurde,  ist kein Zufall.

Tja, das menschliche Gehirn ist ein komplexes Ding, da kann abgesehen von einer offensichtlichen geistigen Behinderung noch so einiges mehr schiefgehen.

Bald mehr dazu auf http://www.kollektivwesengoethe.org/