Protest gegen die Novellierung des Tierschutzgesetzes 2012/ETN eV
Claudia und Benno Lensch |
/ #72012-09-29 23:34Wie können Sie nur so handeln,Frau Aigner, Sie sollten mal die Schmerzen erleiden von den Tieren, von denen Sie meinen das es nicht für nötig gehalten wird, dieses im Gesetz zu verankern und das ab zu schaffen, wo, wann und wie den Tieren Leid angetan wird. Lieber kehren Sie die Tierschützer mit den Tierschändern über einen Kamm. Nur ca.1% der gequälten Tiere im Ausland haben das Glück gerettet zu werden, Millionen werden jedes Jahr ermordet. Die wenigen Überlebenden sind jeden Alters und jeder Größe, meist Mischlinge und haben oft Verletzungen Es sind Dreibeiner, Blinde, Traumatisierte, Tiere mit Brand- und Schusswunden, abgeschnittenen Ohren oder Ruten. Absurd, wenn Aigner behauptet, diese Tiere seien „vorbestellt“ oder "extra gezüchtet"! Offenbar ist niemandem im Bundesrat und auch in der Bundesregierung wirklich klar, was Tierrettung bedeutet und welche Kosten letztlich damit verbunden sind. Offenbar weiß auch niemand, wie viele verletzte und misshandelte Tiere nach Deutschland verbracht werden. Gewinne werden jedenfalls mit der ordnungsgemäßen Auslandstierrettung keine erzielt. Im Gegenteil. Aber: Nicht alles im Leben ist gewinnorientiert. Sofern sich die Bundesregierung insgeheim aus diesen „Vermittlungen“ Steuereinnahmen erwartet, wird sie damit nicht rechnen können. Denn ohne Gewinne keine Steuereinnahmen. Richtig wäre es gewesen, den Ost-Welpen-Handel konkret zu erwähnen und Maßnahmen zu ergreifen, diesen zu verbieten. 3. Ferkelkastration mit Betäubung erst 2017 Bisher werden Ferkeln bis zum 7. Lebenstag die Hoden ohne Betäubung am lebendigen Leib per Hand herausgerissen, was man vornehm als „betäubungslose Kastration“ bezeichnet. Mit der Novellierung des Gesetzes soll das erst ab 2017 geändert werden. Die lange Übergangsfrist ist völlig unnötig und eine reine Hinhaltetaktik und Lobbyismus für die Massentierhaltungsindustrie. Eine Umsetzung wäre viel schneller möglich. Da aber durch die Kastration mit Narkose den Produzenten mehr Kosten entstehen und Fleisch in der Folge ein paar Cent teurer würde, wird die Qual der Tiere für weitere Jahre legalisiert. Zudem fehlt auch eine klare Regelung zu Eingriffen bei Tieren, wie dem Kupieren von Ferkelschwänzen oder dem Schnabelstutzen bei Hühnern, sowie der schmerzvollen Enthornung von Rindern. 4. Tierversuchs-Einschränkung bleibt weit hinter EU-Tierversuchsrichtlinien zurück Die EU-Tierversuchsrichtlinie ermöglicht einen weitaus umfassenderen Schutz von Tieren als dieser im Aigner-Gesetz umgesetzt ist. Anstatt Versuche an Menschenaffen generell zu verbieten, lässt Aigner Ausnahmen zu. Versuche an Affen sind zu unzureichend beschränkt, z.B. fehlt die Vorgabe, dass nur „schwer wiegende Krankheiten“ erforscht werden dürfen. Anstatt Tierversuche mit schweren und anhaltenden Schmerzen generell zu verbieten, sind bei Aigner Ausnahmen zulässig. Anstatt für gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche eine Genehmigung einzuführen, sieht Aigner weiterhin nur Anzeigeverfahren vor. In Wissenschaft und Industrie müssen Tiere noch immer leiden und sterben, obwohl tierversuchsfreie Alternativen verfügbar sind. Die Förderung von sogenannten Alternativmethoden zu Tierversuchen muss im Gesetz festgeschrieben werden, auch dies fehlt in dem Gesetz. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in Deutschland die Haltung von Tieren zur reinen Fellgewinnung weiterhin erlaubt, auch hier fehlt ein Verbot 5. Vollständiges Wildtierverbot im Zirkus fehlt, für Zootiere gar keine Verbesserung Anstatt ein vollständiges Wildtierverbot im Zirkus zu beschließen, wie es auch viele Experten fordern, ermöglichen Aigners Pläne künftig nur ein Verbot einzelnen Tierarten im Zirkus. Die Hürden für ein Verbot einzelner Tierarten sind jedoch derart hoch gesetzt, dass kaum eine Tierart von der neuen Verbotsmöglichkeit profitieren wird. In der Folge wird es ein langandauerndes Gerangel darum geben, welche einzelne Tierart verboten oder erlaubt ist, während die Wildtiere in den Zirkussen, wo es keine artgerechte Haltung für Löwen, Bären, Elefanten gibt, leidvoll dahinvegetieren. Für Zootiere und Dressuren an festen Standorten gibt es gar keine neuen Verbesserungen. 6. Ausdrückliches Verbot von Qualzucht und Intensivtierhaltung fehlt Hunde, die aufgrund von Qualzucht gar nicht mehr aussehen wie Hunde, dürfen auf Ausstellungen nicht mehr präsentiert werden, aber die Züchter dieser Tiere erhalten keine Strafen. Notwendigen Änderungen zur Verbesserung der so genannten Nutztierhaltung sind im Gesetz nur oberflächlich angegangen. Die millionenfachen schmerzhaften Manipulationen an Tieren bleiben erlaubt. Ein Verbot von Qualzuchtrassen vor allem in der Intensivtierhaltung, sowie die Elektrokurzzeitbetäubung für das Schächten fehlt. 7. Das Recht zur Tierschutz-Verbandsklage fehlt im Gesetz Die Rechte von Tieren müssen außerdem einklagbar sein. Das geht nur mit der Tierschutz-Verbandsklage und ist daher für Tierschutzverbände ein wichtiger Punkt, um für Tiere auch vor Gericht eintreten zu können. Diese fehlt völlig. Eine Tierschützerin Claudia Lensch |
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