Änderung des StUG für Opfer mit vernichteter Beweise


Gast

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2012-08-04 01:37

Die ehemaligen Mitarbeiter des MfS, die als Schild und Schwert der Partei der Arbeiterklasse auch gleicher als gleich waren, wo angeblich alle gleich waren, verklagen ehemals Verfolgte, wenn diese ihre Verfolger der Öffentlichkeit bekannt machen. Sie fühlen ihre Persönlichkeitsrechte verletzt.
Versorgungsämter können wohl Zersetzungsakten einsehen. Sie werden jedoch in keiner Weise berücksichtigt. Eine Beschädigung muss vom Antragsteller nachgewiesen werden. Eine gerechte Anerkennung der Beschädigung ist wohl nicht gewünscht. Würde man doch den verbrecherischen Charakter des DDR-Regimes bestätigen. Wir müssen aufklären, streiten und gegebenenfalls Petitionen verfassen.