450 € Mindestlohn für Behinderte in Behindertenwerkstätten


Gast

/ #6

2016-11-25 18:15

Seit September 1995 bin ich in der Gewerkschaft. Damals noch  HBV jetzt seit einiger Zeit verdi.

 

Ich wies den für mich zuständigen Mitarbeiter/Sacharbeiter von verdi

 

1. auf meine Onlinepetition

    "450 € Mindestlohn für Behinderte in   

     Behindertenwerkstätten" 

 

2. meine Email diesbezüglich (1.) 

    an Katja Kipping

 

3. sowie auf Vorkommnisse in einer damaligen.   

    WfbM hin.

 

Insbesondere finde ich fragwürdig, dass es in einigen (wenigen?) Behindertenwerkstätten 

 

a) Stempeluhren

 

und

 

b) halbjährliche Spindkontrollen gibt.

 

Zu Punkt a) Wieso Stempeluhren? - wenn wir (lt. Gesetzgeber = Regierungs-/ und - oder Koalitionsparteien) als Behinderte in Behindertenwerkstätten keine - "vollwertigen" Arbeitnehmer -, sondern nur (!!) Beschäftigte sind.

 

Für eine Werkstatt für Behinderte Menschen und auch Depressionen, finde ich Stempeluhren generell fehl am Platz.

 

Zu Punkt b) halbjährliche Spindkontrollen, finde ich, dass dieses pauschal nicht zulässig ist, sondern allenfalls in - vom Gesetzgeber definierten (?) Gründen (?) allenfalls zuläsdig sein kann.

 

Eventuell bei Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz oder Diebstahl.

 

Sicherlich kennen Gewerkschaftsfuntionäre, bzw. Gewerkschafter rechtlich zulässige Gründe, die vom Arbeits-/Werkstättenrecht her Spindkontrollen erlauben könnten.

 

Meine Email an den Verdi-Gewerkschafer, bzw. zuständigen Mitarbeiter/Sacharbeiter lautet daher wie folgt;

 

Name:                                  Raimund Barkam

Verdimitgliedsnummer:    xxxxxxxxxx

 

Hallo Thomas,

 

nachdem ich in einem Bericht einmal gelesen habe, dass die Politikerin und Vorsitzende der Partei "Die Linke" Katja Kipping eine Werkstatt für behinderte Menschen (Behindertenwerkstatt) besucht hat, beschloss ich daraufhin die Vorsitzende der Linkspartei auf meine Onlinepetition; 

 

"450 € Mindestlohn für Behinderte in Behindertenwerkstätte"

 

hinzuweisen.

 

In einer Werkstatt für Behinderte, die ein Zweigunternehmen von Xxxxxxxxxxxxxxx ist, namens XXX (Xxxxxxxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxx), Xxx Xxxxxxxxxxx Nr, in XXXXX Xxxxxxx beschrieb ich unter anderem, dass es dort Stempeluhren gibt und ein Arbeitsanleiter "alle halbe" Jahre eine Spindkontrolle durchführt und dann auf jeden kontrollierten Spind eine Prüfplakete aufklebt. 

Er macht dann einen Strich, wann die nächste halbjährliche Prüfung stattfindet.

 

Frau Kipping gegenüber erwähnte ich den Namen der Werkstatt nicht.

 

Dieses habe ich jetzt nur per Email Dir gegenüber für mögliche Recherchezwecke mitgeteilt.

 

Die neue Geschäftsleitung von Xxxxxxxxxxxxxxx (damals um den Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx ) sorgte dafür dass wir anstelle von 08:00 Uhr um 07:45 Uhr anfangen und freitags zuerst 45 Minuten , also bis 13:45 Uhr statt 13:00 Uhr arbeiten mussten, dafür hatten wir dann von 09:30 Uhr bis 10:00 Uhr Mittagspause.

 

Die Stempeluhr ging ca. 3 Minuten vor. Da der Bus (Linie 6 ab Haltestelle Schütthook) am Freitag um 13:49 Uhr abfuhr und nach Feierabend ab 13:45 Uhr in nur ca. 4 - 7 Minuten von den Kollegen mit Rollatoren (Gehbeschwerden) nicht so schnell erreicht werden konnte, sah die Geschäftsführung dieses ein.

 

Somit durften wir dann am Freitag 5 Minuten eher, um 13:40 Uhr gehen.

 

Die 5 Minuten, die wir eher gehen durften, wurden promt von der Frühstückspause abgezogen.

 

Das größte Problem meiner Kolleginnen und Kollegen und mir in Behindertenwerkstätten ist, dass wir keine vollwertigen Arbeitnehmer, sondern nur Beschäftigte sind.

 

Daher gelten für uns auch keine Arbeitnehmerrechte.

 

Warum werden Menschen mit Behinderungen, die in Behindertenwerkstätten (WfbM) arbeiten, arbeitsrechtlich vom Gesetzgeber so schlecht gestellt??

 

Für weitere Rückfragen stehe ich Dir unter meiner Email gerne zur Verfügung 

 

und verbleibe

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Raimund Barkam

 

P.S.: nachfolgend meine Email an die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping;




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