Rockpalast Meppen


Gast

/ #103

2011-11-21 13:04

Die Stadt hat laut Gesetz das Recht das Gebäude (gegen Entschädigung für den Eigentümer) zu enteignen (bzw. das Grundstück), sollte dies Stadtplanerisch nötig sein. Das ist das gleiche Prozedere wie beim Abriss der Gebäude, die der MEP weichen mussten.
=> Das bringt alles nichts.

einmal ein Wort zu #71:

"Wir als Jahrgänge tun alles damit die Minderjährigen in ihren Schranken bleiben..."

Das würde dann bedeuten ihr "als Jahrgänge" müsstet dafür sorgen, dass "die Minderjährigen" außerhalb des Rockpalastes (auch außerhalb des Grundstücks!) bleiben, damit ihr mit den Gesetzen (die nun einmal auch in Meppen gelten) in Einklang wärt. Das ist definitiv nicht der Fall, also kann dieses Argument nicht geltend gemacht werden.

Als Schlusswort lässt sich eines festhalten:

Ich finde es Lobenswert, dass hier noch auf ein in der Demokratie wichtiges Instrument zurückgegriffen wird. Allerdings sehe ich hier eine Erfolgschance, die so stark gegen 0 geht, dass sie zu vernachlässigen ist. Zusätzlich lässt sich (anhand der Äußerungen, sowie der Orthographie) feststellen, dass hier eindeutig auch Kinder unterwegs sind, die noch nicht einmal das Wahlrecht erworben haben, was dem Sinne einer ordnungsgemäßen Petition entgegenwirkt.

Noch einmal:

Schön, dass jemand an dieses Mittel (die Petition) gedacht hat. Weniger schön, wie es von vielen für sinnlose Kommentare genutzt wird.