Spreewald Parkhotel soll keine Flüchtlingsunterkunft werden


Gast

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2015-12-01 18:49

Viele Menschen fühlen sich in der gegenwärtigen politischen Situation ohnmächtig. Obwohl offensichtlich ist, dass die Bundeskanzlerin mit ihrer Asylpolitik die Gesetze bricht und unser Land einen solchen Zustrom von Fremden nicht verkraften kann, fährt sie stur ihren Kurs. In der Regierungskoalition wird zwar verstärkt diskutiert – aber real geändert hat sich in den vergangenen Wochen trotzdem nichts.

Was kann der Bürger tun, wenn sich die Obrigkeit nach der alten Anarcho-Devise «legal, illegal, scheißegal» verhält? Wer das Grundgesetz studiert, findet einen wichtigen Hinweis im Artikel 20, Absatz 4. Dort heißt es: «Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.»

Fast 20 Jahre fehlte ein solcher Widerstandsartikel in der deutschen Verfassung. Vom Parlamentarischen Rat wurde er 1949 zunächst aus dem Grundgesetz herausgehalten, da man ihn als eine «Aufforderung zum Landfriedensbruch» (Carlo Schmid, SPD) ansah. Erst 1968 wurde der Passus eingefügt, zeitgleich zu den Notstandsgesetzen. Während diese die Regierung ermächtigen, in Kriegs- und Katastrophenzeiten die Demokratie vorübergehend einzuschränken, soll das Widerstandsrecht umgekehrt die Bürger ermächtigen, einer Regierung, die die verfassungsmäßigen Freiheiten abschaffen will, in den Arm zu fallen.