Hundemörder..Polizisten ermorden 2 Hunde


Gast

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2014-09-27 15:47

Wie im Video ersichtlich, spielten die Hunde zum Zeitpunkt ihrer Erschießung. Da keinerlei Aggression vorlag, lagen die gesetzlich.en Voraussetzungen für Notwehr (= Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs) eindeutig nicht vor; gleiches gilt für Nothilfe und Notstand. Die Polizisten handelten somit klar rechtswidrig. Insofern ist das Erschießen der Hunde mangels Vorliegen eines vernünftigen Grundes ein klarer Verstoß gegen Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes. Zudem gefährden die Polizisten, indem sie mitten auf einem öffentlichen Platz ohne natürlichen Kugelfang in unverantwortlicher Weise die Öffentlichkeit durch die Gefahr tödlicher Geschoß-Querschläger für Passanten gefährdeten. Jedem Jäger wäre bei vergleichbarem Verhalten sofort der Jagdschein abgenommen worden. Solche unverantwortliche Polizisten müßten umgehend aus dem Polizeidienst entfernt werden. Es ist zu nur hoffen, dass möglichst viele Strafanzeigen gegen diese Polizei-Dilettanten erstattet werden und diese sich vor Gerichten für Ihre Verfehlungen verantworten müssen.