Petition gegen das Psychologengesetz 2013


Gast

/ #457 Re: Re: Das Gesetz beinhaltet überhaupt keine Einschränkung für andere...

2013-11-30 02:35

#456: - und es steht dass gesundheitsprävention aussschließlich von gesundheitspsychologen gemacht werden darf (mit Ausnahme von Psychotherapie, Musiktherapie und Ärzten)

Nein, DAS steht nicht im Psychologengesetz. Vielleicht lesen Sie einfach mal dort nach.

Man kann das, was da im Psychologengesetz steht, trotzdem missverstehen. Man beachte, dass bei allen aufgezählten Tätigkeitsbereichen, die den Gesundheitspsychologen vorbehalten sind, immer das Adjektiv "gesundheitspsychologisch" davorsteht (also: die gesundheitspsychologischen Massnahmen, die gesundheitspsychologische Analyse etc.). Was heißt das?

Probieren wir es mit einem Vergleich. Sie dürfen jedermann in rechtlichen Fragen beraten  - in Institutionen als Angesteller, z.B. als Sozalarbeiter, privat werden sie einen Gewerbeschein brauchen, wenn sie z.B. Steuerberater sind, geben sie auch rechtliche Auskünfte. Sie dürfen es aber nicht rechtsanwaltliche Tätigkeit nennen. Diese ist den Rechtsanwälten vorbehalten. Genau so ist es mit der Gesundheitsprävention. Sie dürfen als Ernährungsberater in Ernährungsfragen beraten und als Lebensberater in Lebensproblemen. Sie dürfen es nicht gesundheitspsychologische Beratung nennen, denn diese ist den Gesundheitspsychologen vorbehalten. Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen?