Amtliche Kennzeichen fuer Fahrraeder

Als Elektro-Roller in den Öffentlichen Straßenverkehr eingeführt werden sollten, wurde zuvor relativ schnell festgelegt, dass diese mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden müssen, um sicherzustellen, dass eine verkehrssichere Teilnahme am Straßenverkehr sichergestellt wird. Bei Zuwiderhandlungen kann über das Kennzeichen der Halter und ggf. auch der Fahrer des Rollers ermittelt werden und die Ordnungswidrigkeit oder gar Verkehrsstraftat geahnet werden. Immerhin erreichen die Roller beachtliche Geschwindigkeiten und das Fahren auf Gehwegen ist zudem untersagt. Da war die Einführung von Kennzeichen nur naheliegend. 

Fahrräder nehmen seit je her am Straßenverkehr teil. Auch sie dürfen nicht auf dem Gehweg fahren, sondern auf eigens für sie ausgebauten Radwegen oder der Straße. Dank immer besser werdender Technik erreichen auch sie hohe Geschwindigkeiten, zum Teil weit über die eines Elektro-Rollers hinaus. Anders als Roller verfügen Fahrräder jedoch bis heute nicht über Kennzeichen, mit der Folge, dass sich Radfahrer im Alltag an kaum eine Straßenverkehrsregel halten. Damit gefährden sie zu aller erst sich selber, jedoch auch andere Radfahrer, Fußgänger, sowie Autofaherer, die als der "stärkere" Verkehrsteilnehmer auf das Fehlverhalten des Radfahrers umso stärker reagieren müssen und denen häufig zumindest eine Teilschuld zugesprochen wird. 

Die Politik, der ADAC, Fahrradverbände jeglicher Art - ein Jeder zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle zu minimieren. Ein wesentlicher Schritt wäre es wohl, das Bewusstsein der Radfaher zu stärken, dass ein Fehlverhalten nun über das eigene Kennzeichen geahnet werden kann. Sicherlich wird man damit nicht alle Radfahrer dazu animieren, sich im Straßenverkehr anders zu verhalten, denn man sieht auch bei den Autofahrern tagtäglich Fehlverhalten jeglicher Art. Nur stelle man sich mal vor, wie sich der Auto-Verkehr darstellen würde, wenn es keine Kennzeichen an Autos gäbe?

Eine weitere Überlegung wäre, Fahrräder mit einer pauschalen Steuer zu belegen. Wenn Hunde-Besitzer für den Besitz Ihres Hundes (vermutlich u.a. für die Beseitigung von Hunde-Kot) pauschal besteuert werden, wenn der Autofahrer abhängig von seinem Fahrzeug je nach Typ und Hubraum bzw. CO2-Emission besteuert wird, warum dann nicht auch die Fahrrad-Besitzer, wenn für diese gerade immense Summen aufgebracht werden, um auf jeder erdenklichen Straße noch bessere Radwege zu bauen? Da kann die Steuerabgabe doch nicht schaden. Gerade jetzt, wo dank Corona und der Wirtschafts-Flaute eh jeder Cent benötigt wird.

Fazit:

1. Kennzeichen erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr.

2. Eine Fahrradsteuer deckt zumindest einen Teil der Kosten für den Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur.

 

 

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