Steuererstattung ist kein Einkommen!!

SGBII – Steuererstattung kein Einkommen!!

   Mein Name ist Birgit Heu und ich habe folgendes Problem: Zu viel gezahlte Steuern werden als Einkommen bewertet bzw. angerechnet. In erster Linie ist es ein Kredit an den Staat! Ich habe die Möglichkeit, diesen Freibetrag, vor Arbeitsbeginn, auf meiner Steuerkarte (Steuerklasse) eintragen zu lassen, oder mache diesen Freibetrag bei der Steuerklärung geltend (vorab zahle ich also zu viele Steuern).

Ich persönlich, habe (Widerspruchsklage) bis zum Oberlandesgericht (mit einem super Anwalt) geklagt und habe immer wieder die Antwort gehört, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt und die Richter auch leider nichts machen können.

Das ist ein Fehler in der sozialen Rechtsprechung, die es „auszubügeln“ gilt!

In meinem speziellen Fall sieht es so aus: Ich bin alleinerziehende Mutter eines schwerstbehinderten Kindes, ich war fleißig arbeiten, habe Steuern gezahlt (natürlich zu viel) und wurde unverschuldet arbeitslos. Da ich kein ALG 1 beziehen konnte (Scheidung etc.), musste ich Harz IV beantragen, weil ich noch weitere drei Kinder habe. Das Harz IV Amt (Sozialamt) hat mir die Steuererstattung (inkl. Behindertenfreibetrag für pflegende Angehörige!) als Einkommen angerechnet und ich war in größter Not. Ich sparte diese Erstattung für Weihnachten auf, um dann für meine Kinder ein schönes Weihnachtsfest zu ermöglichen.

Es kann nicht sein, dass ich zu viele Steuern zahle, es dann rechtmäßig zurückerhalte und eine weitere staatliche Institution mir dieses Geld dann als Einkommen anrechnet?!

Gerade jetzt in dieser Zeit, wird es viele Menschen betreffen, die unverschuldet ins Harz IV kommen. Das gilt für jeden, der Harz IV beantragen muss. Und jetzt der „Bonus“! Alle, die dann ihre Steuererklärung machen und auch Erstattung bekommen: Ihr müsst davon ausgehen, dass euch dieses Geld als Einkommen angerechnet und abgezogen wird! Die §§ 11 Abs. 3 Satz 3, 9 Abs. 2 Satz 3 SGB II sind dafür zuständig.

Nochmal kurz zusammengefasst: Wenn ich zu viel gezahlt habe, muss ich das Geld zurückbekommen und nicht nochmal als Einkommen/Vermögen anrechnen lassen! Egal wo, bei wem und wann - Richtig?

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Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Birgit Heu, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

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