Gegen Amtswillkür am Familiengericht
Quoted post
Gast |
#45 Re: Re: @ 342013-07-07 12:50Verwandte sind immer als Beistand zuzulassen, ansonsten kann Befangenheitsantrag gestellt werden: nach § 13 Abs. 2 u. 6 FGG und / oder § 12 iVm § 10 Beispiel: abcdef
Im Übrigen erfolgt die Begleitung als volljährige Verwandte, hier: als Verlobte und ehrenamtlich. Aus den Umständen des Einzelfalls ergibt sich dafür auch ein Bedürfnis. § 67 Abs. 7 VwGO ist eine Parallelvorschrift zu § 13 Abs. 6 FGG, daher sei aus Hartung in Posser/Wolff: Beck'scher Online-Kommentar VwGO, Edition: 8, Stand 1.1.2009, § 67, Rn. 77 zitiert: Dem Gesetzgeber ging es darum, durch die Beschränkung des Kreises von Personen, die als Beistand in der Verhandlung auftreten können, eine Umgehung der Einschränkungen des § 67 Abs 2 zu verhindern (Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs 16/3655, 91 zu Art 8 Nr 5). Während bisher jede Person als Beistand auftreten konnte, die zu einem sachgerechten Vortrag fähig war (§ 67 Abs 2 S 3 VwGO aF), können nunmehr Beistände grundsätzlich nur solche Personen sein, die in einem Verfahren, für das kein Vertretungszwang besteht, als Bevollmächtigte auftreten dürfen (Abs 2, Rn 18). Andererseits soll dem im Ausnahmefall berechtigten Anliegen eines Beteiligten Rechnung getragen werden, mit einer ihm vertrauten oder besonders sachkundigen Person, in der Verhandlung auftreten zu dürfen und dieser den Vortrag in der Verhandlung zu überlassen. Bei der Formulierung hat sich der Gesetzgeber an den vom BVerfG zu § 22 BVerfGG entwickelten engen Grundsätzen (BVerfG NJW 1994, 1272 = 1 BvR 105/94) orientiert. Das Bundesverfassungsgericht führt dazu in 1 BvR 105/94 in Gesetzesergänzung aus: Eine solche Beiordnung muss subjektiv notwendig und objektiv sachdienlich sein. Die subjektive Notwendigkeit ergibt sich aus dem besonderen Vertrauensverhältnis des Vollmachtgebers zu seiner Verlobten, der Unterzeichnerin, die den Antragsteller, auch in seinen Familienverfahren, seit vielen Jahren begleitet. Ein Beistand ist nach Hartung in Posser/Wolff: Beck'scher Online-Kommentar VwGO, Edition: 8, Stand 1.1.2009, § 67, Rn. 76. Der Beistand ist nicht Vertreterin des Beteiligten, sondern unterstützt diesen bei der Ausführung seiner Rechte in der Verhandlung. XXX hat das subjektive Bedürfnis auch von seiner Lebensgefährtin und Verlobten begleitet und unterstützt zu werden.
Die Zulassung ist auch objektiv sachdienlich. Die Unterzeichnerin ist mit dem hier vorliegenden Fall persönlich vertraut. Sie kann somit bei der Darstellung der Ereignisse helfen, wie sie aus den Gerichtsakten gerade ja nicht hervor gehen. Deshalb stellt sie für ihren Verlobten auch objektiv eine unverzichtbare Hilfe dar, die durch einen Rechtsanwalt, der nur Einblick in die Akte hatte, nicht ausgeglichen werden kann. Die Intention des Gesetzgebers durch Einfügung von § 13 Abs. 6 FGG war nicht der Ausschluss von Beiständen, sondern nur eine Verhinderung einer ungesetzlichen rechtlichen Vertretung durch als Bevollmächtigte ausgeschlossene Personen. Diese Anforderungen werden erfüllt. Jedoch trifft auch eine Bevollmächtigung zu, denn hier gelangt die gesetzgeberische Komponente an die Grenze des Schutzes der Menschenrechte. Mit dieser Konstruktion würde ja auch jeder Generalbevollmächtigte ausgeschlossen werden können, was weder sachgerecht noch dem Schutz der Menschenrechte dienlich ist. XXXX beantragt Beistandschaft für sich und bestätigt, dass seine Verlobte XXX als Vertrauensperson und/oder Beistand legitimiert ist, materiell rechtliche und verfahrensrechtliche Willenserklärungen jedweder Art abzugeben.
Dann muss die Unterschrift des Antragstellers und des Beistands erfolgen.
|
Antworten
Gast |
#46 Re: Re: Re: @ 342013-07-07 13:08:41Danke. Sehr interessant. |
Für eine Weiterführung des Betriebes am Zeppezauerhaus
"Die Villa" bleibt 2025! - Neue Unterschriftensammlung für den Erhalt der Villa
Nahversorgung gefährdet! REWE muss bleiben!
Hundewiese für Erlangen
Doppelspurausbau Lottstetten: Ja, aber nicht so! Wir hier haben auch Rechte!
Wiederholung des Deutschland Spanien spiels
Verbot für Taxis, Uber und Bolt aus anderen Kantonen in Zürich zu arbeiten
Petition zur sofortigen staatlichen Unterstützung der Wolfsträne Leipzig in der Trauerbewältigung
Gibt es etwas, das Sie ändern möchten?
Veränderungen geschehen nicht, wenn man schweigt. Der Verfasser dieser Petition stand auf und ergriff Maßnahmen. Werden Sie dasselbe tun? Starten Sie eine soziale Bewegung, indem Sie eine Petition erstellen.
Starten Sie eine eigene PetitionAndere Petitionen, die Sie vielleicht interessieren könnten
Anspruch auf glutenfreie Verpflegung in Kitas und Schulen - für echte Inklusion
8868 Erstellt: 2025-08-13
Petition zur Aufhebung der Ausreisesperre und Rückkehr von Herrn Burgstaller nach Deutschland
1362 Erstellt: 2025-08-25
Vielfalt jetzt - Pro Frauenordination in der SELK
1396 Erstellt: 2025-07-31
Offener Brief von Lehrenden, Universitätsangestellten, Studierenden und Bürger*innen an Bundeskanzler Merz, 9. Juli 2025
361 Erstellt: 2025-07-07
Behaltet unser Eis auf der Promenade! Sagt Ja zu den Eiskiosken von Knokke-Heist!
859 Erstellt: 2025-04-29
mehr inklusion - uneingeschränkter Zugang zum Sommerhort für ALLE Kinder
74 Erstellt: 2025-08-13
Erwägungsgesuch Verlängerung Tempo 50 Zone am Dorfeingang zu Luven
71 Erstellt: 2025-08-21
Erhalt der Almtalbahn – Keine Busse statt Züge zwischen Wels und Grünau!
2850 Erstellt: 2025-05-18
Für eine Weiterführung des Betriebes am Zeppezauerhaus
4299 Erstellt: 2025-07-03
PA Breakdown for September from Arctic
31 Erstellt: 2025-08-29
Calisthenics Innsbruck / Wettkampforientierte Anlagen
97 Erstellt: 2025-07-07
Custom Brücke Revive
28 Erstellt: 2025-08-06
Blitzer für Glauburg
27 Erstellt: 2025-08-26
Online-Petition für die Unterstützung eines innovativen Hundekompetenz-Zentrums in Bad St. Leonhard
161 Erstellt: 2025-07-30
Tempo-30-Zone und Umleitung des Busverkehrs in der Senftenauerstraße 142-187 sowie Silberdistelstraße 51-53d
24 Erstellt: 2025-08-19
🚫 Gegen die Einführung von Schießen während des Fahrens auf unserem GTA RP Server
22 Erstellt: 2025-08-10
Absetzung des Generaldirektors der PVA
21 Erstellt: 2025-08-26
Doppelspurausbau Lottstetten: Ja, aber nicht so! Wir hier haben auch Rechte!
770 Erstellt: 2025-06-05
Antrag auf Wiederaufnahme des Verkaufs von Dachshund-Maskottchen im Solaris-Shop
213 Erstellt: 2024-12-15
Rückverlegung des „Vor-Arbeit-Drops“ auf Pruda von 3:00 Uhr auf 4:00 Uhr
12 Erstellt: 2025-08-17