Gegen Amtswillkür am Familiengericht

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Gast

#15

2013-07-06 10:16

Das Amtgericht Pankow soll aufhören, seineStatistik zu schönen, indem es - unrechtmäßig - mit Sorgerechtsentzug droht, wenn Mutti nicht spurt. Natürlich knicken die Mütter da reihenweise ein und das Amtsgericht Pankow kann die resultierende Einigung dann als "Erfolg" verbuchen. Inwiefern eine Einigung unter massivem Druck tatsächlich eine langfristige Lösung produziert, wage ich zu bezweifeln und ich kenne inzwischen auch zu viele Fälle, die das Gegenteil nahelegen. Das sollte mal dringend untersucht werden.

Die beim AG Pankow offenbar beliebte Verfahrensbeiständin und Gutachterin Claudia Neidig, deren zweifelhafter Ruf sich auch unter den Berliner Anwälten herumgesprochen hat - Zufall, dass sie mehrfach von der Vaterseite vorgeschlagen wurde? -, macht aus der Anwendung von Druck auch gar keinen Hehl. O-Ton: "Wir ziehen alle am selben Strang oder hauen in dieselbe Kerbe, und irgendwann können die Eltern auch nicht mehr anders".

Ich würde mir auch wünschen, dass die Verfahrensbeteiligten ihre Qualifikationen selbstverständlich offenlegen müssen. Die ehemalige Turniertänzerin Neidig jedenfalls scheint sich viele Jahre mindestens vorrangig mit einer lesbisch-feministischen Sicht auf verschiedene Formen des Tanzes beschäftigt zu haben und sich der Tanztherapie gewidmet zu haben. Dagegen ist nichts zu sagen, das ist eine ehrenwerte Tätigkeit, aber mir drängt sich doch die Frage auf, welche Qualifikationen Frau Neidig in Bezug auf Kinderpsychologie hat. Hier würde ich mir Aufklärung wünschen.

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ISUV

#57 Qualitätsstandards von Beiständen

2013-07-07 19:35:39

#15: -

Hallo,

du spricht hier ein Problem an, das zwar bekannt ist, aber für dessen Lösung bislang nichts unternommen wird:

Es gibt keine verbindlichen Standards oder eine Qualifikation, um seine Fähigkeit z. B. als Verfahrens- oder Umgangsbeistand nachzuweisen. Es gibt keinen Forderungskatalog und auch keine wirkliche Kontrolle.

Viel schlimmer: Das Gericht bestimmt den Beistand, und der Beistand ist von Aufträgen des Gerichts größtenteils abhängig: Was meinst du wohl, wie Beistände in der Regel ihre Berichte dem Gericht vorlegen? Richtig: Oft fallen diese so aus, wie es die Richterin/der Richter gerne hätte, denn man möchte schließlich Folgeaufträge des Gerichts bekommen.

Und: Wenn das Gericht einen Bericht vom Beistand haben möchte, der seinen Erwartungen/seiner bereits angedachten Entscheidung entspricht, dann hat es die Möglichkeit, durch Festlegung eines bestimmten Beistandes einen Bericht zu erhalten, der seinen Erwartungen in der Regel entspricht.

Das gilt natürlich für Verfahren, die Mütter oder Väter angestrengt haben. Bislang scheinen mir die Kommentare mehr in Richtung benachteiligter Mütter zu gehen. Die Praxis sieht leider oft anders aus; die Mittel und Methoden sind die gleichen!

 

Manfred Ernst

E-Mail: m.ernst@isuv.de

Leiter der ISUV-Bez.-Stelle Magdeburg

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht

Internet: www.isuv.de