Gegen Amtswillkür am Familiengericht

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Gast

#3

2013-07-05 16:35

Kein Richter darf Kinder anschreien, kein Verfahrensbeistand darf Kindern Angst machen und kein Vormund darf Kinder belügen.

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Gast

#65 Re: Rechtsbrüche und Körperverletzungen sind Alltag in Familienrechtsverfahren

2013-07-08 05:46:50

#3: -

Richtig! Verfahrensbeistände und Jugendamtsmitarbeiter arbeiten zusammen GEGEN das Wohl des Kindes und für die Entfremdung (die vorher nicht da war) zu den eigenen Eltern. Es wird das Kind angelogen und gegen die Eltern gehetzt, dass sich die Balken biegen. Gutachter wollen nur Geld verdienen. Einige sind sogenannte Baustein-Gutachter, d. h. sie kleben allen Kindern ein standardisiertes Ettikett an (kam raus als Eltern die Gutachten untereinander verglichen haben). Hr. Busse aus Karlsruhe ist offenbar so ein Bausteingutachter.

Die meisten Richter überzeugen sich nicht direkt in der Einrichtung ob es dem Kind gut geht, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Und Richter sind befangen. Sie agieren Hand in Hand mit dem Jugendamt, Verfahrenspfleger und Gutachtern, die oftmals die Eltern gar nicht gesehen oder interviewt haben (wie in unserem Fall) und nach "Aktenlage" des Jugendamtes und des Gerichtes schreiben.
Also: Eltern haben in den meisten Fällen gar keine Chance.

Wir haben durch Cleverness ALLE Verfahren gwonnen (bis auf das erste in dem gelogen worden ist, dass sich die Balken biegen und das wir dann in zweiter Instanz am OLG Karlsruhe gewonnen haben). Trotzdem kam unsere Tochter niemals wieder nach Hause und wir mussten nach 6,5 Jahren vor einem Holzkreuz stehen. Unser Sohn kam aus den Fängen des Jugendamtes Bruchsal zweimal zurück (das Jugendamt probiert immer wieder die Kinder zu holen, trotz eindeutig gewonnenem Verfahren) und lebt bis heute (er ist erwachsen) bei uns.
Wir, ebenso wie unsere Kinder, haben privat TOP-Referenzen, die unsere Kinder als hochintelligent, gut erzogen und uns als sehr engagierte und erfolgreiche Eltern ausweisen.

Aber: Wir bekommen bis heute die Akten des Jugendamtes Bruchsal nicht zur Einsicht. Erst nach 11 Jahren bekam ich (unter Polizeibewachung, angeordnet durch den Richter, der damals Rechtsbruch begangen hat - Deckung eines Meineides einer "Zeugin" durch Verifizierung desselben, Nicht-Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft und Gerichtsurteil gegen uns, wider besseren Wissens.) Einsicht in die Gerichtsakten, die weder ich noch unsere Rechtsanwälte auch in laufenden Verfahren je zu Gesicht bekamen.