Save Marija Milunovic


Gast

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2016-03-20 12:29

Wendet Euch an RA Marc Spescha in Zürich. Falls Frsiten Verpasstr wurden, seht auf den Verfügungen nach, ob eine deutlich sichtbare und "laienfähige" Rechtsbelehrung angebracht war. war diese an die nicht (ausreichend) deutsch sprechende Mutter adressiert, wäre möglicherweise Bundesrecht verletzt. Falls diese nicht juristisch vertreten war, kann z.B. auf BGer 6B_941/2015 verwiesen werden. Zudem hätte wohl von Amtes wegen eine kostenlose Rechtsvertretung bestellt werden müssen. All diese Dinmge sind offensichtlich unterblieben. Stichworte: Willkür; rechtliches Gehör etc.