Gegen Amtswillkür am Familiengericht


Gast

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2014-12-03 19:36

Abtreibungsnötigung und erschwerte Schwangerschaft darf nicht unbeachtet bleiben. Starkes Konfliktpotential u Kommunikationslosigkeit muss berücksichtigt werden zum Wohle von Mutter und Kind. Emotionale psychische Gewalt muss mehr Beachtung bekommen.