Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes

Lisa
Gast

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2013-12-01 17:29

Es ist vor allem nötig, Qualzuchten effektiv zu verhindern - dies ist bei den momentan geltenden Formulierungen leider nicht der Fall (Par. 11b). Ferner gibt es bei Tierversuche n bei fast jedem Verbot eine Ausnahme, wenn es dem Zweck des Versuches dient (vgl. Hans Wollschläger: Tiere sehen dich an.). Der Zweck des Versuches sollte aber nicht über allem stehen, sondern auch selbst infrage gestellt werden können! Zudem sind Tierversuche unsicher und Menschen reagieren anders. Alternativmethoden einzusetzen ist daher nicht nur im Sinne der Tiere, sondern auch der Menschen. Ein verstärkter und bevorzugter Einsatz von Alternativmethoden sollte daher auch im Gesetz gefordert werden.