Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes

http://download.tiere-brauchen-schutz.de/PetitionBundestag.jpgBitte unterschreiben Sie diese Petition an den deutschen Bundestag für eine Novellierung des deutschen Tierschutzgesetzes, das diesen Namen auch verdient. Sobald mindestens 50000 Unterschriften erreicht sind wird sie eingereicht.

Das bestehende deutsche Tierschutzgesetz wurde im Jahre 2012 von der Bundesregierung überarbeitet und verabschiedet. Leider blieb das Tierwohl auch hier auf der Strecke. Es hat eine eher seichte Kosmetik stattgefunden.

Immer mehr Menschen interessieren sich dafür, wie die sogenannten Nutztieren behandelt werden und über 60 % der Deutschen sprechen sich in Umfragen für größeren Tierschutz für Nutztiere aus und sind auch bereit, dafür mehr Geld auszugeben..

Ebenso kritisieren die Bürger die Misshandlung von Zirkustieren, die nicht artgerechte Unterbringung von Delfinen in den Delfinarien,  die grausame Pelztierzucht usw. Weitere Informationen und die genauen Forderungen finden Sie hier.

und dass die Bundesregierung scheinbar nicht fähig ist hier etwas zu ändern, bzw. dass sie mehr Gewicht auf die wirtschaftliche Ausnutzung der Tiere als auf den Tierschutz legt, ob es nun der Lobbyarbeit der fleischverarbeitenden Industrie, irgendwelchen pseudowissenschaftlichen Erkenntnissen oder mangelnder Empathie von Politikern und Wissenschaftlern zu verdanken ist, sei einmal dahingestellt.

Hier werden nicht einfach nur die im „Grundgesetz geschützte wissenschaftliche Freiheit“, der Schutz des Eigentums, die Berufsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit beachtet, sondern massiv überbewertet und in den Vordergrund gedrängt. Man kann auch sagen, anscheinend wird hier ein Artikel des Grundgesetzes mit einem anderen ausgehebelt. Wissenschaftliche Freiheit z.B. beinhaltet jawohl nicht einen Freibrief zur Tierquälerei?

Genauso wird es aber in Deutschland praktiziert.

Zu denken gibt einem vor allen Dingen, dass hinter den „zu beachtenden Dingen“ immer große, finanzielle Interessengruppen stehen.

Unsere erste Petition an den Deutschen Bundestag wurde leider abgelehnt, unter anderem aus folgender Begründung:

Zitat:

Erst jüngst wurde das Tierschutzgesetz durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 4. Juli 2013 geändert. Hierdurch ist insbesondere der Schutz von Versuchstieren deutlich verbessert worden. So ist etwa die Nutzung von Menschenaffen für Tierversuche nun fast vollständig verboten. Darüber hinaus sind unter anderem das Qualzuchtverbot effektiver gestaltet, weitergehende Regelungen zum gewerblichen Handel mit Wirbeltieren ergänzt und die Nutzung eines Tieres zu sexuellen Handlungen gänzlich verboten worden.

Eine darüber hinausgehende Novellierung des Tierschutzgesetzes ist derzeit nicht geplant.

Gesetze sind auf eine gewisse Dauer angelegt, da sie wesentliche Rahmenbedingungen einer

Gesellschaft bestimmen und allgemein verbindlich sind. Eine häufige Änderung von Gesetzen

kann zu Rechtsunsicherheit führen und das Vertrauen in die Rechtsordnung untergraben.

Zitat Ende

Eher verliert man bei ängstlichen, unvollständigen und offenkundig lobbyschwangeren Gesetzgebungen das Vertrauen in die Rechtsordnung.

Wenn Fehler in der Gesetzgebung oder bei anderen politischen Entscheidungen gemacht werden, müssen diese eingestanden und korrigiert werden. Die Frage ist, will man überhaupt seine Fehler eingestehen und korrigieren?

Zum Schluss erinnere ich an das in der Verfassung verankerte Tierschutzgesetz, das die politisch Verantwortlichen dazu verpflichtet, Schaden und Leid von (Nutz-) Tieren fernzuhalten.

Tierschutzgesetz Erster Abschnitt - Grundsatz (§ 1)

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Deutschland war das erste EU Land, das den Tierschutz in das Grundgesetz übernommen hat:

Artikel 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) vom 26.07.2002

In Deutschland werden Leben und Wohlbefinden aller Tiere durch die verfassungsrechtliche Ordnung geschützt. Das im Grundgesetz verankerte Staatsziel ,,Tierschutz" trägt dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier Rechnung. Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.

Rechtlich umgesetzt wird dieses Ziel durch das Tierschutzgesetz sowie den darauf basieren- den Rechtsverordnungen. § 1 des Tierschutzgesetzes lautet: ,,Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohl-befinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Diesem Grundsatz verpflichtet, verfolgt die Bundesrepublik Deutschland eine umfassende Strategie beim Thema Tierschutz, wozu auch die stetige Überprüfung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen gehört.

Mit dieser Petition wollen wir die Bundesrepublik an diese Grundsätze erinnern und verlangen eine erneute Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes. Bitte unterstützen Sie uns und vor allen Dingen die Tiere mit Ihrer Unterschrift. Sobald ein Minimum von 50 000 Unterschriften erreicht ist, wird ein Zeitpunkt bestimmt um die Petition erneut einzureichen, bis dahin wird natürlich weiter gesammelt.


Hans Joachim Richter    Verfasser der Petition kontaktieren