Gegen Amtswillkür am Familiengericht


Gast

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2013-07-06 21:05

Die Menschenrechte und die Kinderrechte der UNO sind auf jeden Fall höher zu achten als Ausführungsbestimmungen der BRD. Jugendämter haben zu beweisen, dass Eltern an den Kindern schuldig geworden sind--Und grundsätzlich sollte Eltern die nicht an den Kindern straffällig geworden sind nicht und auf keinen Fall mit Kindesentzug konfrontiert sein. Kindesentzug ist zu verbieten in allen Fällen in Sinne des Strafrechtes unbescholtener Eltern. (Bei "erziehungsunfähigen" Eltern sollte eine Erzieherin mit ein einer vom Staat bezahlten größeren Wohnung Tag und Nacht für die "erziehungsunfähigen" Eltern da sein. Der Staat hat auch konkret , klar verständlich und exakt zu definieren was Erziehung und Erziehungsfähigkeit sind. Was bis jetzt das Jugenamt tut ist in vielen, vielen Fällen reine Willkür