Dylan und Tascha - Gegen die Zwangsbeschlagnahmung von Tascha !
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Mandy aus Potsdam |
#14262013-11-24 20:39Große Sauerei was da geschieht! Wenn der Hund dem Kind nicht mehr zur Verfügung steht, werden sich die Werte vermutlich verschlechtern, der Lebenswille wird darunter sehr leiden und man riskiert möglicherweise bewusst den Tod des Kindes! Wie kann man so gefühllos sein und bei solcher Arbeitsweise überhaupt noch in den Spiegel schaun. Lässt dem Kind den Hund um Gottes Willen!! |
Gast |
#14292013-11-24 20:40dafür gibt es keine worte für soviel hinterhältige engstirnige amtshandlungen die sogar gegen das "für " vom arzt geht! zumal auch diese herrschaften überlegen sollten wer sie zahlt und warum sie gehalt bekommen!!!! |
Gast |
#14302013-11-24 20:40Hier sollte die Würde des Kindes geachtet werden. Nehmt, ddem Kind nicht noch das letzte weg, den Hund. Hier sollte das Ordnungsamt Gnade walten lassen! So eine traurige Geschichte, darf nicht , noch trauriger werden. |
Gast |
#14322013-11-24 20:40Unverständlich wie man sowas nur machen kann. Wir drücken alle Daumen, das er bei ihm bleiben kann! |
Gast |
#14332013-11-24 20:40Das ist einfach nur UNMENSCHLICH...dafür hat man keine Worte!!!! wo soll das auf diesem Planeten nur hinführen????? |
Gast |
#14342013-11-24 20:40Vielleicht habe ich hier etwas für Euch: Wenn der Hund vor 2004 bei der Familie gemeldet wurde, darf er bleiben. Und Dylan gilt doch bestimmt als schwerbehindert. Dann kann man den Hund als Behinderten-Begleithund anmelden. ;) § 15 Ausnahmeregelungen (1) Die Verordnung gilt nicht für Diensthunde des Bundesgrenzschutzes, des Zolls, der Bundeswehr, des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes und der Polizei. (2) Die Verordnung gilt nicht für Jagd- und Herdengebrauchshunde, soweit diese im Rahmen ihrer jeweiligen Zweckbestimmung eingesetzt werden. (3) Blindenführ- und Behindertenbegleithunde sind mit Ausnahme der Anzeigepflicht des § 6 Abs. 1 von den Regelungen dieser Vorordnung befreit, wenn der örtlichen Ordnungsbehörde der Verwendungszweck des Hundes nachgewiesen wird. § 16 Übergangsregelungen (1) Soweit die Haltung des Hundes am 1. Juli 2004 nicht untersagt war und die Tatbestandsmerkmale des § 8 Abs. 1 nicht vorliegen, findet für den Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 8 Abs. 2 das Verbot des § 1 Abs. 2 Satz 3 keine Anwendung; es gilt für diese ab dem 1. Oktober 2004 die Erlaubnispflicht des § 10 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass der Nachweis eines berechtigten Interesses zum Halten dieses gefährlichen Hundes entfällt. (2) Soweit die Haltung des Hundes am 1. Juli 2004 nicht untersagt war und die Tatbestandsmerkmale des § 8 Abs. 1 nicht vorliegen, gilt für den Halter eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 8 Abs. 3, für den ein Negativzeugnis nicht erteilt wird, ab dem 1. Oktober 2004 § 10 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass der Nachweis eines berechtigten Interesses zum Halten dieses gefährlichen Hundes entfällt. Gruß Heiko |
Gast |
#14352013-11-24 20:41Es ist unfassbar Herzlos von den menschen einen Kind soetwas anzutun. |
Gast |
#14362013-11-24 20:42Ich hoffe das die beiden für immer zusammen bleiben können! Es gibt in meinen augen keine hunderasse die treuer wie diese ist! Viel glück!!! |
Gast |
#1437 Re: Dylan und Tascha - Gegen die Zwangsbeschlagnahmung von Tascha2013-11-24 20:42#82: Willi - Dylan und Tascha - Gegen die Zwangsbeschlagnahmung von Tascha 82 ,Wie Traurig so was zu lesen, Würdet ihr auch so handeln wenn es Euer Kind wäre , Aber das schöne im Leben ist das alles was man tut ,oder wie man handelt auf einen selber zurück kommt, |
Gast |
#14392013-11-24 20:42Wir sind selber Hundebesitzer und wissen wie viel ein Hund bedeuten kann. Es ist einfach unglaublich mit welcher kleinbürgerlichen Gedankenwelt wir uns hier als Bürger auseinander setzten müssen. Unsere Politiker sind einfach zu weit weg, um uns noch zu verstehen. Wendet euch direkt an Herrn Oehme, der ist doch euer BM und fordert ihn direkt auf euch zu helfen. Es muss doch möglich sein, dass auch Ausnahmen erteilt werden. Was habt ihr nur für Nachbarn. Es tut mir sehr leid und ich drücke euch die Daumen. LG Michi Belter aus Zeestow |
Gast |
#14402013-11-24 20:42Es sollte wirklich mal individuell geguckt werden... und nicht einfaches Schubladen angewendet werden.... übrigens der Mensch formt den Hund... also genauso diese angeblichen, bösen Rassen... |
Gast |
#14412013-11-24 20:42Ich hasse die verdammte Willkür der Ämter. Da wo nichts ist also keine Gefahren sind greifen sie ein, aber da wo sie was unternehmen sollten da legen sie die Hände in den Schoß. Weg mit der verdammten Beamtenwillkür. Wo bleibt die Unantastbarkeit jedes Menschen??? Die wird hier in Deutschland mit Füßen getreten. |
Gast |
#14422013-11-24 20:43Lasst dem armen Kind doch in seinem traurigem Zustand wenigstens seinen besten Freund und einzige Freude!!!! Wachkomapatienten spüren Emotionen, Gefühle, Nähe, können sich halt nur nicht mehr äußern bzw. mitteilten!!! Und Tiere besonders Hunde sind ganz einfühlsam und sind oft die beste Therapie für den Menschen und meist auch der beste Freund des Menschen!!! |
Gast |
#1444 Re: Herzlos und unfassbar2013-11-24 20:43Nicht jeder Kampfhund ist gleich, genauso wie jeder Türke, Araber oder sonst was nicht gleich ist. Mein gott Leute, wann fängt der scheiß Staat und die scheiß Ämter mal an Unterschiede zu sehen, und den Kampfhund scheiß sein zu lassen echt...Mit Grüßen aus Karlsruhe |
Gast |
#14472013-11-24 20:44Ich hoffe das es alles beim Positiven bleibt , und das Toscha writer da bleiben darf. |
Gast |
#14482013-11-24 20:45Leider ist das Problem das Tascha einen anderen Hund gebissen hat aber das ist doch Natur. Wenn sich Kinder oder Erwachsene pruegeln werden die doch auch nicht als gefaehrlich getoetet.Ich hoffe das Tascha bleiben kann und die Wilkuer des Staates ein ende hat. |
Gast |
#14492013-11-24 20:45eine frage an die verantwortlichen personen: stellen sie sich vor sie wären in dieser lage. stellen sie sich vor es wäre der hund ihres kindes... stellen sie sich vor verantwortliche Personen würden ihrem kind den hund wegnehmen. oder noch besser: stellen sie sich vor, sike haben einen Hund dieser Rasse, stellen sie sich vor, sie als verantwortliche Person müssten den Hund ihrem kind wegnehmen..... was glauben sie, wie wäre das? Denken sie einmal darüber nach bevor sie handeln! |
Gast |
#14502013-11-24 20:45Es ist traurig das man Hunde dieser Rasse als kampfhunde abstempelt... viel schlimmer ist es dem Kind das Tier zu nehmen... Mir fehlen die Worte... Ich hoffe es hilft was mit den Unterschriften.... |
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