Aktualisierung des Hygienekonzepts - Selbsttests am TDJW März 2021

Liebe Mitarbeiter*innen,  

aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen sind Arbeitgeber ab dem 22. März 2021 verpflichtet ein Testkonzept mit SARS-CoV-2-Selbsttests für ihre Beschäftigten zu entwickeln und anzubieten.

Dieser Verpflichtung ist das TDJW nachgegangen, hat das hausinterne Hygienekonzept aktualisiert, die Neuerungen farblich hinterlegt und um ein Testkonzept erweitert.

Die wichtigsten Neuerungen sind:

 

  • alle Mitarbeiter*innen, die an ihrem Arbeitsplatz in Präsenz sind, erhalten mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit im Theater einen SARS-CoV-2 Selbsttest vorzunehmen. - Die nach den jeweiligen Hygienekonzepten geltenden Hygienemaßnahmen (A-H-A-L-Regeln) sind in jedem Fall einzuhalten.
  •  -alle Beschäftigten und Honorarkräfte mit direktem Kundenkontakt sind verpflichtet, einmal wöchentlich eine Testung auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzunehmen (per Selbsttest). Dies betrifft Mitarbeiter*innen des Besucherservice, weiterer am Einlass beteiligter Personen sowie Mitarbeiter*innen der Theaterpädagogik und deren Honorarkräfte. 
  • abweichend von  Punkt 2 erhalten alle an Proben für Produktionen beteiligte Mitarbeiter*innen sowie weitere (z. B. bei Auf- und Abbauarbeiten) eng beieinander arbeitende Mitarbeiter*innen die Möglichkeit sich mindestens zweimal wöchentlich per SARS-CoV-2-Selbstest nach Punkt 2.1 testen zu lassen.   Für Mitarbeiter*innen, die sich in Proben für Produktionen befinden, sind die festegelegten Regieassistent*innen zusätzliche unterschriftsberechtigte Personen.

 

Bitte lest Euch das Konzept durch und kontaktiert bei Fragen die im Konzept benannten Kolleg*innen und unterschreibt entsprechend digital hier bis zum 01.04.2021 oder analog im Personalbüro auf der dortigen Unterschriftsliste.

Vielen Dank!

Herzliche Grüße

Lydia Schubert

Verwaltungsdirektorin

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