PETITION ZUR VERANTWORTUNG VON VON DER LEYEN FÜR VERLETZUNG DES UNIONSRECHTS UND KORRUPTION

PETITION

gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

an den Rat der Europäischen Union

auf Initiative der Mitglieder des Vereins für eine gesunde und gerechte Gesellschaft

in Kooperation mit Pro Libertate

BEZÜGLICH : ERLEICHTERUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN UNTERSUCHUNG BEI DEM VERDACHT EINER VERLETZUNG DES UNIONSRECHTS UND VON KORRUPTION UND DER ENTSPRECHENDEN AUFHEBUNG DER IMMUNITÄT DER PRÄSIDENTIN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION, FRAU URSULA VON DER LEYEN UND ENTLASSUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

Jeder ist dar, dass:

1) Das International Health Regulations Emergency Committee der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits am 15. Januar 2021 in seiner Stellungnahme empfohlen keine Impfnachweise, für internationale Reisen als Einreisevoraussetzung einzuführen, da noch kritische Unklarheiten bzgl. der Wirksamkeit der Impfung bei der Reduzierung der Übertragung bestehen.

2) Die Aktivitäten der Präsidentin der Europäischen Kommission (EK) und ihrer wieteren Mitglieder, die sich auf die Situation in den EU-Mitgliedstaaten auswirken standen in direktem Widerspruch zu den Resolutionen 1749 (2010) und 2071 (2015) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der betonte, dass im Bereich der Interaktion zwischen der pharmazeutischen Industrie und dem Gesundheitssektor die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Experten besteht, die an sensiblen gesundheitsbezogenen Entscheidungen beteiligt sind, und daher auf Ebene der Mitgliedstaaten des Europarates ua sicherzustellen, ist:

- Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmen zur Offenlegung ihrer Interessenskonflikte gegenüber allen Akteuren des Gesundheitssektors , absolute Transparenz bezüglich der Interessenskonflikte von Experten, die mit den Gesundheitsbehörden zusammenarbeiten, und die Sicherstellung, dass Personen mit Interessenkonflikten von sensiblen Entscheidungen ausgeschlossen werden. Es sind Prozesse zu erstellen und eine unabhängige Behörde einzurichten, die für die Überwachung dieser Angelegenheit verantwortlich ist;

- dass gesundheitsbezogene Entscheidungen auf der Grundlage von Erwägungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit getroffen werden und nicht gewinnorientiert sind;

- absolute Transparenz der pharmazeutischen Unternehmen über die tatsächlichen Kosten von Forschung und Entwicklung, insbesondere in Bezug auf den öffentlichen Forschungsanteil;

- Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Ergebnisse aller klinischen Tests in Bezug auf das Arzneimittel, für das eine Zulassung beantragt wird.

3) Die Aktivitäten der Präsidentin der Europäischen Kommission und ihrer weiteren Mitglieder, die sich auf die Situation in den EU-Mitgliedstaaten auswirken, in direktem Widerspruch zur Resolution 2361 (2021) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, wonach auf der Ebene der Mitgliedstaaten des Europarates Folgendes gewährleistet werden muss:

7.1. im Hinblick auf die Entwicklung von Covid-19-Impfstoffen 7.1.1. für qualitativ hochwertige Forschungen zu sorgen, die sachgerecht und auf ethische Art und Weise in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (SEV Nr. 164, "Oviedo-Konvention") und dessen Zusatzprotokoll über biomedizinische Forschung (SEV Nr. 195) durchgeführt werden und nach und nach Frauen, Schwangere und stillende Mütter einschließen;

7.1.2. dafür zu sorgen, dass die für die Bewertung und Zulassung von Impfstoffen gegen Covid-19 zuständigen Regulierungsbehörden unabhängig und frei von politischem Druck agieren;

7.1.3. dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Sicherheitsstandards für die Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität von Impfstoffen aufrechterhalten werden;

7.1.4. effektive Systeme für die Überwachung von Impfstoffen und deren Sicherheit nach ihrer Bereitstellung für die allgemeine Bevölkerung auch im Hinblick auf die Überwachung ihrer langfristigen Wirkungen zu implementieren;

7.1.5. unabhängige Impfstoff-Entschädigungsprogramme zu etablieren, um Entschädigungen für übermäßige Schäden und Beeinträchtigungen aufgrund einer Impfung zu gewährleisten;

7.1.6. sich besonders mit möglichem Insiderhandel durch Vertreter von Pharmafirmen oder Pharmaunternehmen, die sich auf Kosten der Öffentlichkeit übermäßig bereichern, zu befassen und dazu die Empfehlungen von Entschließung 2071 (2015) "Die öffentliche Gesundheit und die Interessen der pharmazeutischen Industrie: Wie kann der Vorrang des Interesses der öffentlichen Gesundheit gewährleistet werden?" umzusetzen;

7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;

7.3.2. dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden;

7.3.4. transparente Informationen über die Sicherheit und möglichen Nebenwirkungen von Impfstoffen zu verbreiten und dabei mit Social-Media-Plattformen zusammenzuarbeiten und diese zu regulieren, um der Verbreitung von Fehlinformationen entgegenzuwirken;

7.3.5. die Inhalte der Verträge mit Impfstoffherstellern transparent zu kommunizieren und diese zwecks Kontrolle durch die Parlamente und die Öffentlichkeit öffentlich zugänglich zu machen;

7.4.1. ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der raschen Entwicklung von Impfstoffen für Kinder und der angemessenen Berücksichtigung von Sorgen über deren Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten und die vollständige Sicherheit und Wirksamkeit aller Impfstoffe sicherzustellen, die für Kinder zur Verfügung gestellt werden, wobei entsprechend den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes dem Kindeswohl Rechnung zu tragen ist.

Schwerer Korruptionsverdacht

Der relevante Teil der Dosen, die die EK für rund 71 Mrd. EUR kaufte, wurde gemäß den veröffentlichten Informationen direkt zwischen dem Generaldirektor des Pharmaunternehmens Pfizer, Herrn Albert Bourla, und der Präsidentin der EK, Frau Ursula von der Leyen vereinbart, ua durch eine persönliche Freundschaft verbunden sind. Die EK-Präsidentin wurde diesbezüglich wiederholt angefragt, verzichtete jedoch auf die Offenlegung von Textnachrichten, die sie mit dem Firmenchef ausgetauscht hatte. Besorgniserregend ist auch, dass der Ehemann des EK- Präsidentin, Herr Heiko von der Leyen, nach publizierten Informationen Mitglied des Leitungsgremiums einer Institution ist, die von der Verbindung mit EK profitiert. Somit ergibt sich der begründete Verdacht, dass die EK-Präsidentin in einem Interessenskonflikt gehandelt hat.

Darüber hinaus reagierte die EK auf jede Aufforderung zur Offenlegung des Inhalts, der zwischen der EK und pharmazeutischen Unternehmen abgeschlossenen Verträge, mit der Veröffentlichung fast vollständig geschwärzter Seiten, denen es unmöglich war, die Vertragsbedingungen zwischen der EK und dem Lieferanten des „Impfstoffes“ zu entnehmen oder zu bewerten. Im September 2022 wurde sogar dem Europäischen Rechnungshof (ECA), bei dem Versuch, die Rechtmäßigkeit der Verwendung von Milliarden von Euro von EU-Steuerzahlern zu überprüfen, die erforderlichen Dokumente von der EK verweigert. Die ECA stellte Diskrepanzen im Genehmigungsverfahren für die Verwendung von „Impfstoffen“ fest, bei denen die EK die etablierten Kontrollstellen umging, während das geplante Treffen von Wissenschaftlern mit dem Ziel, die Impfstrategie für das Jahr 2022 festzulegen, nie stattfand. Die ECA teilte mit, dass EK sich geweigert habe, Einzelheiten über die persönliche Aufgabe der EK-Präsidentin in den Gesprächen über den Vertrag mit der Firma Pfizer offenzulegen. Die ECA wirft der EK-Präsidentin vor, dass sie „auf eigene Faust“ gehandelt und etablierte Verfahren und Vorschriften missachtet habe. Die ECA führt weiter aus, dass die EG die gemeinsamen Verhandlungsteams nicht genutzt, sondern selbst den Vorvertrag mit Pfizer vorbereitet habe. Im Gegensatz zu anderen Verträgen weigerte sich die EK, der ECA irgendwelche Dokumente zu Vorverhandlungen zu diesem bestimmten Vertrag zur Verfügung zu stellen. Die Europäische Ombudsfrau, Frau Emily O'Reilly (EO), versuchte 2021 auch, die Informationen zu den Verträgen mit den „Impfstoff“-Lieferanten anzufordern, aber ohne Erfolg. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf das fehlerhafte Amtsverfahren der EK, da sie auf ihre Anfrage nach freiem Informationszugang die belasteten SMS nicht erhalten habe.

Unwirksamkeit der Impfstoffe gegen Virusübertragung

Während der Anhörung im EP zur COVID-19-Krankheit gab Frau Janine Small, Vertreterin des Pharmaunternehmens Pfizer[1], ua zu, dass das Labor seine mRNA-„Impfstoffe“ nie auf Verhinderung der (Virus-)Übertragung getestet hatte, bevor sie um Registrierung der Injektionen als „Impfstoffe“ baten.

Wir weisen darauf hin, dass laut Statistik die „Impfstoffe“ schwerwiegende Nebenwirkungen verursachen, einschließlich (noch nie zuvor bei einem anderen Impfstoff beobachteten) Todesfällen in Zehntausenden (in Wirklichkeit ist eine weitaus größere Zahl anzunehmen).

Nach der Anhörung im EP zu Covid-19 und auf der Grundlage anderer öffentlich bekannter Fakten und des ECA-Berichts veröffentlichte eine Gruppe von Abgeordneten ihren Verdacht und wandte sich an die Europäische Staatsanwaltschaft, um eine Untersuchung der Umstände der Entscheidung bezüglich dem Kauf von mRNA-"Vakzinen", die innerhalb der EK eingenommen und ihrer Meinung nach zu Gunsten der pharmazeutischen Industrie akzeptiert wurden, ohne Garantie für das gekaufte Produkt und ohne strenge (öffentliche oder professionelle) Prüfung der ausgehandelten Bedingungen. In diesem Zusammenhang wies der rumänische Europaabgeordnete Cristian Terhes darauf hin, dass die gesamte Impfkampagne, die in den EU-Mitgliedstaaten mit Unterstützung der EK durchgeführt wurde, auf der Sicherheit und Wirksamkeit der „Impfstoffe“ basierte. Er betonte, dass dies eine Lüge sei, da viele Menschen unter schweren Nebenwirkungen litten. Wenn Regierungen und Impfstoffhersteller wüssten, dass der Impfstoff die Ausbreitung des Viruses nicht stoppen könne, dann verlangt er zu wissen, warum sie ihre Bürger zur Impfung gezwungen und auf der Einführung des digitalen Covid-Zertifikats bestanden hätten. Für das oben Genannte pocht er und fordert eine Ableitung, die sich mit der rechtlichen Verantwortung befasst.

Der Vertrag mit der Firma Pfizer und der Umfang der davon profitierenden Personen werden derzeit von der Europäischen Staatsanwältin (EPPO), Frau Laura Codruţy Kövesi, untersucht.

Die oben genannten Tatsachen belegen, dass alle restriktiven Maßnahmen, die im Namen des „Impfauftrags“ ergriffen wurden und zur Diskriminierung ungeimpfter Personen führten, ohne wissenschaftliche Grundlage verhängt wurden und zu Todesfällen und Gesundheitsschäden führten (siehe Informationen, die auf der Webseite veröffentlicht wurden der Europäischen Arzneimittel-Agentur) und unzureichende Eingriffe in das Recht auf Privatsphäre von Millionen von Menschen, einschließlich Kindern, verursacht haben. Die aufgeführten Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund des schwerwiegenden Korruptionsverdachts beim Impfstoffeinkauf auf oberster Ebene der EK beschlossen.

Wohingegen:

Nach Art. 245 AEUV leisten die Mitglieder der EK bei Amtsantritt einen feierlichen Eid, dass sie während und nach ihrer Amtszeit die sich daraus ergebenden Pflichten, insbesondere ihre Pflicht zu Integrität und Diskretion hinsichtlich der Annahme bestimmter Ernennungen oder Vorteile eingehalten werden.

Die EK-Präsidentin war sich nach den vorliegenden Informationen voll bewusst, dass keine notwendigen Tests an den „Impfstoffen“ durchgeführt worden waren, hatte aber dennoch auf eine EK-Entscheidung unter fragwürdigen Bedingungen gedrängt, diese Produkte zu kaufen und in die EU-Mitgliedsstaaten zu vertreiben, während sie die beispiellose Befreiung des Impfstoffherstellers von der Haftung für mögliche Nebenwirkungen auf Leben und Gesundheit akzeptieren. Unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der ECA, dass die EK-Präsidentin im jeweiligen Entscheidungsprozess „auf eigene Faust“ gehandelt und übliche etablierte Verfahren und Vorschriften missachtet hat; sie hat die üblichen Verhandlungsteams nicht in Anspruch genommen, sie hat den Vorvertrag mit Pfizer, anders als bei anderen Verträgen selbst vorbereitet, die EK weigerte sich, der ECA irgendwelche Dokumente bezüglich der Vorverhandlungen zu diesem speziellen Vertrag zur Verfügung zu stellen; folglich erweckt ihre Tätigkeit den Verdacht, dass sie dabei ihre eigenen finanziellen und persönlichen Interessen verfolgte.

In Anbetracht auf da oben Genannte wenden sich die Unterzeichner dieser Petition hiermit an den Rat, um die ordnungsgemäße Untersuchung der oben genannten Ereignisse zu erleichtern, mit der Bitte:

- seine Befugnisse und alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um eine gründliche Untersuchung (auch durch die EPPO) der Handlungen der Präsidentin der EK, Frau Ursula von der Leyen, und anderer EK-Kommissare im Zusammenhang mit dem Kauf von „Impfstoffen“ zu ermöglichen und ihre gerechte Strafe,

- gemäß Art. 245 und Art. 247 AEUV den Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Antrag auf Abberufung der EK (insbesondere) wegen Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften und Kompetenzmissbrauch bei der Beschaffung von mRNA- „Impfstoffen“ anzurufen.

Erstunterzeichner: JUDr. Erik Schmidt LL.M.MA – Repräsentant für die Kommunikation mit dem Rat JUDr. Marica Pirošíková JUDr. Peter Weis Doc. JUDr. Ján Drgonec, DrSc. MUDr. Ján Lakota, CSc. MUDr. Andrej Janco MUDr. Alena Jancová JUDr. Tomáš Nielsen MUDr. Jitka Chalánková Prof. RNDr. Jaroslav Turánek, CSc. DSc. Prof. MUDr. Jiří Beran, CSc. Dok. JUDr. Zdeněk Koudelka, Ph.D. MUDr. Soňa Peková, Ph.D. JUDr. Vladana Vališová, LL.M.

[1] Hersteller von mRNA-„Impfstoffen“ gegen SARS-Cov-2 und seine Mutationen.


JUDr. Erik Schmidt LL.M. MA - Vorsitzender des Vereins für eine gesunde und gerechte Gesellschaft    Verfasser der Petition kontaktieren

Unterschreibe diese Petition

Mit meiner Unterschrift ermächtige ich JUDr. Erik Schmidt LL.M. MA - Vorsitzender des Vereins für eine gesunde und gerechte Gesellschaft, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht öffentlich online angezeigt.

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