Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

immer wieder wird über fehlende Plätze in Krippen und Kindergärten berichtet. Tagesmütter und Großtagespflegen sind daher gefragt und stellen mehr als nur eine alternative Betreuungsmöglichkeit dar. Kinder werden hier in familiärer Atmosphäre liebevoll betreut. Es ist hinreichend bekannt, dass die Bezahlung von Tagesmüttern der Verantwortung, die sie tragen, nicht gerecht wird. 

Die Gesetzesänderung vom 07. Juli 2021 sorgt nun dafür, dass viele Tagesmütter ihren geliebten Beruf aufgeben müssen, da ihre Existenz bedroht ist. Zwei Tagesmütter zum Beispiel, die in einer Großtagespflege zusammen arbeiten und hauptsächlich Kinder ab einem Jahr betreuen, dürfen nun nur noch 8 Kinder gleichzeitig betreuen, wenn mehr als drei Kinder unter 2 Jahre alt sind. Das ist fast immer der Fall, denn Großtagespflegen werden vor Allem von Eltern einjähriger Kinder favorisiert. 

Wir fordern, dass diese Gesetzesänderung zurückgenommen wird! Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift.

Viele Tagesmütter werden ihren Beruf aufgeben, wenn die Änderung bestehen bleibt. Dies hat zur Folge, dass noch mehr Betreuungsplätze für die Kleinsten fehlen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Unten finden sie den besagten §19 der NKiTaG.

Mit freundlichem Gruß

Daniela Becker 

§ 19
Zusammenarbeit von Kindertagespflegepersonen

(1) 1Nutzen mehrere Kindertagespflegepersonen im Sinne dieses Gesetzes Räume gemeinsam (Zusammenarbeit von Kindertagespflegepersonen), so dürfen höchstens zehn gleichzeitig anwesende, fremde Kinder durch insgesamt höchstens drei Kindertagespflegepersonen betreut werden. 2Abweichend von Satz 1 dürfen höchstens acht gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreut werden, wenn unter den gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern, die betreut werden sollen, mehr als drei Kinder sind, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 3Arbeiten Kindertagespflegepersonen nach Satz 1 zusammen, so dürfen sie insgesamt für nicht mehr als 16 Kinder Betreuungsverhältnisse vereinbaren.

Unterschreibe diese Petition

Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Daniela Becker, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

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