Keine Testungen und Masken für die Schüler in Bremen

Da bereits allgemein bekannt und belegt ist (u.a. von der WHO), dass sowohl eine alleinige Schnell- , als auch eine PCR-Testung, eindeutig nicht zur Feststellung einer Infektion ausreicht und ebenfalls bekannt ist, dass diese massiv fehlerhaft sind, damit allerdings trotzdem ein Ausschluss von symptomlosen und vermeintlich positiven Kindern von Schulunterricht und Bildung im Klassenverbund gerechtfertigt werden soll, obwohl es dafür keine medizinische und wissenschaftliche Basis gibt, erhebe ich diesbezüglich Einspruch.

Ich fordere alle Verantwortlichen und Beteiligten auf, dies noch einmal auf das Schärfste zu überprüfen und das Vorhaben einer Testpflicht an Schülern zu unterlassen und verweise dringend auf die UN-Kinderrechtskonventionen und das Grundgesetz:

  • Artikel 3: Wohl des Kindes, Artikel 12: Berücksichtigung des Kindeswillen, Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre. Artikel 28: Recht auf Bildung, Schule und Berufsausbildung, Artikel 2: Achtung der Kindesrechte
  • Diskriminierungsverbot, Landesverfassung (NRW Verf.): Artikel 6, Absatz 1 und 2, Artikel 1
  • Absatz 1 des Grundgesetzbuches - Die Würde des Menschen ist unantastbar & Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzbuches - Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Desweiteren fordere ich alle Eltern, alle Erziehungsberechtigten und insgesamt alle Bürgerinnen und Bürger auf, diesem Aufruf zu folgen und die Kinder vor derartigen, ungerechtfertigten Eingriffen und deren Folgen zu bewahren.

Eine verpflichtende Testung darf nicht Voraussetzung für Schulunterricht sein!

Und jetzt kommt noch eine Testpflicht hinzu, mit Mitteln, die bekanntermaßen sehr fehlerhaft und ungeeignet sind und bei denen sicher ist, dass eine große Zahl von symptomlosen, gesunden Kindern zu Unrecht in Quarantäne geschickt und zusätzlich noch bei Verweigerung des Tests, als Gefährder und potenzielle Gefahr stigmatisiert werden. Dies geschieht mit einem Test, der nachweislich keine Infektion nachweisen kann und mit einer Auswertung dieser Test in den Gesundheitsämtern und Laboren, die nicht den vorgeschriebenen zyklischen Verfahren der WHO und dem Infektionsschutzgesetzes §28 a entsprechen. Es läuft frei unter dem Motto: zeigt der Test ein positives Ergebnis, sind die Kinder automatisch infektiös und Gefährder. Dieses Verfahren ist jedoch gesetzeswidrig und schlichtweg falsch! Den Kindern wird ihr Recht auf Bildung und freier Entfaltung verwehrt und dies ohne rechtliche, wissenschaftliche und medizinisch stichhaltige Grundlage. Was das mit der Psyche und auch der Psychosomatik der Kinder macht, ist ebenfalls bekannt, wird aber weitestgehend ignoriert und unter den Teppich gekehrt.

Ebenfalls bekannt und in Studien verfasst ist, dass Kinder, insbesondere Kita - und Grundschulkinder, am wenigsten von Covid19 und der Mutation B117 betroffen sind. Die Anzahl beträgt in Deutschland ca 0,1%. All diese Maßnahmen agieren absolut an unseren Kindern vorbei und verursachen erhebliche Kollateralschäden, die nie wieder zu beheben sind. Der Druck, der auf die Kinder ausgeübt wird, ist furchtbar. Und wofür? Für gewollte Inzidenzwerte, die durch die Tests entstehen und die wiederum all diese Maßnahmen rechtfertigen sollen.

Die Kinder werden durch diese Tests genötigt, um politische Zahlen aufrechtzuerhalten. Mehr nicht. Und wir Eltern werden durch diese Testpflicht angestiftet, Nötigung am eigenen Kind in der Schule zu dulden oder gar bei Selbsttests zuhause selbst zu begehen! Das darf nicht sein und ich appelliere an jeden Menschen, der diese Sachlage verstanden hat, aufzustehen und sich zu wehren. Für unsere Kinder und deren Zukunft.

Wenn wir nicht einmal mehr unsere Kinder achten und schützen, wen denn dann? Seid laut, seid beständig, seid unbeirrt und steht für die Rechte unserer Kinder ein!

 
 
 

Keine Maskenpflicht während des Schulunterrichts an Grundschulen!!

Unsere Kinder sind die leidtragendsten der Pandemie und doch hört man kein Murren, brav erdulden sie alles was Ihnen auferlegt wird, geschlossene Spielplätze, geschlossene Vereine, gesperrte Fußballplätze, Masken tragen, Abstand halten, kaum Freunde sehen, Schule nur noch zu Hause, Spielzeuggeschäfte geschlossen, Geburtstage fallen aus, kaum sportliche Betätigung, Oma und Opa dürfen nicht besucht werden, nicht einmal Verwandte die im Krankenhaus liegen darf man besuchen und leider viel zu oft, sind sie den Launen ihrer Eltern schutzlos ausgeliefert.. zum Vertrauenslehrer/ Vertrauenslehrerin gehen ist im Moment kaum möglich… wie soll man sich jemandem anvertrauen dem man sich nicht nähern darf?

Vermehrt werden Stimmen laut, dass viele Kinder bereits psychische Störungen aufweisen, sie können nicht begreifen was da gerade passiert und sie bekommen immer weitere Verpflichtungen oder Entbehrungen auferlegt.

  • Sozialisationsdefizit,
  • ungünstige Auswirkungen auf die psychosoziale und motorische Entwicklung,
  • Integrationsdefizit,
  • Kindeswohlgefährdung mit häuslicher Vernachlässigung und Gewalt,
  • seelische Probleme der Kinder durch existenzielle Sorgen und Überforderung der Erziehungsberechtigten,
  • Sorge der Kinder, sie könnten vulnerable Haushaltsangehörige wie Hochbetagte anstecken,
  • extreme Situationen für Kinder mit besonderen Bedarfen wie Behinderung, chronischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und mit psychisch kranken Eltern. (Quelle: www.dgpi.de)

Gerade die Kleinsten brauchen dringend unsere Hilfe um wenigstens die Neueste Bürde von ihren kleinen Schultern zu nehmen.

Wir fordern die ab dem 22.03.2021 eingeführte Maskenpflicht für ALLE Grundschüler ab der 1. Klasse im Schulunterricht mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. 

Verstoß gegen UN-Kinderrechte

Als Ausgangspunkt ist es wichtig auf einen bedeutsamen Punkt hinzuweisen: Deutschland hat sich als Vertragsstaat dazu verpflichtet, die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Dort heißt es in Artikel 3 "Wohl des Kindes":

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Der Kindeswohlvorrang ist nicht nur ignoriert worden, sondern es wurde plötzlich aus dem Kinderschutz eigentlich nur der Schutz vor Kindern.

Deutschland hat sich also eigentlich dazu verpflichtet, bei den Entscheidungen über Maßnahmen die in der Kinderrechtskonvention verbrieften Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte von Kindern vorrangig zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden auf die oben angesprochenen Punkte der möglichen negativen Nebenwirkungen und des Nutzens des Tragens von Masken in der Grundschule eingegangen. (Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Maskenpflicht-in-der-Grundschule-4959380.html?fbclid=IwAR1dneM2a0ZcP0QLkbbXRBKz6L-Edool5K2SFOYlhjzpOHkGyx0i55JsCJc)

  • Klare Artikulation ist gerade für Kinder im Grundschulalter z.B. zum Lesen lernen sehr wichtig, durch das Tragen der Maske wird dies sehr stark erschwert, gerade auch für Kinder deren Muttersprache nicht Deutsch ist
  • Emotionen, Mimik und Gestik sind ein sehr wichtiger Teil der menschlichen Kommunikation und gerade für Grundschüler sehr wichtig um Stimmungen zu interpretieren und Fehldeutungen zu vermeiden, dies ist jedoch mit MNB schon für Erwachsene kaum möglich
  • dies ist eine extreme Beeinträchtigung des Lernens

 
 

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