Keine Bewilligung für neue Mobilfunkentenne Ebersmoos, Sempach

Liebe Sempacher und Sempacherinnen

Die Einsprache und die Replik zur Antwort von Swisscom haben wir dem Stadtrat abgeliefert. Alle Sempacherinnen und Sempacher haben nun die Gelegenheit, nochmals Ihre Stimme gegen die Erstellung der Antenne zu erheben (auch unter 18 Jahren).

Die IG Stop 5G Sempach ist eine von vielen hunderten Interessengemeinschaften gegen 5G, die in den letzten Jahren von einfachen Bürgern, die sich gegen 5G zur Wehr setzen, gegründet wurden. Dies ist auch an den vielen Einsprachen gegen 5G-Antennen ersichtlich. Mit diesem Engagement ist mir nach und nach klar geworden, dass mit dem Aufbau und jetzt vor allem mit dem Ausbau auf die 5G-Technologie vieles falsch läuft.

- Die Mobilfunktechnologie macht Menschen und Tiere und Pflanzen krank
- Die Mobilfunktechnologie kann nicht kontrolliert werden
- Die Mobilfunktechnologie kann nicht gemessen werden
- Die Mobilfunkbetreiber sind in der derzeitigen, dem technologischen Fortschritt hinten      nachhinkenden Rechtslage privilegiert

Wir befinden uns in einer Zeit, wo die Weltbevölkerung versucht, mit Ressourcen schonender und umweltverträglicher umzugehen. Global hat man erkannt, dass verschwenderischer Umgang mit Ressourcen nicht mehr toleriert werden kann. Alles befindet sich in einem Wandel, um Energie und Ressourcen zu sparen. Wasserstoff- und Elektromobilität, Normen für sparsamerer Benzin- und Dieselmotoren, LED-Lampen, Vermeidung von Plastik, Vermeiden von Pestiziden und Förderung von biologischen Anbaumethoden, energetischen Gebäudesanierungen und vielem mehr. Aus Fehlern wie dem Einsatz von Asbest, FCKW (Ozonloch), DDT, PCB, PCP, Bisphenol A (BPA) sollten wir aus der Vergangenheit gelernt haben.

Krass dem gegenüber steht die Mobilfunktechnologie, die sich nicht weiterentwickelt. Sie möchte immer noch schonungslos alle Lebewesen bestrahlen und durch Mauern durchstrahlen. Damit werden die Bemühungen, den Planeten und sämtliche Lebewesen zu schützen, zunichte gemacht.  

Fakten: FAKT 1: Um ein funktionierendes, stabiles Netz zu gewährleisten, sind laut Swisscom alle 100 bis 150 Meter 5G-Antennen nötig. Salt und Sunrise mit ihren eigenen Netzen und Antennen folgen nach!

FAKT 2: Das Betreiben der Antennen bedeutet einen massiven Mehrverbrauch von Strom. Weit verbreitete Prognosen deuten darauf hin, dass der Strombedarf in den 2020er Jahren exponentiell wachsen wird, hauptsächlich wegen dem Bedarf der kommenden Datenübertragung.

FAKT 3: 5G bedeutet eine gigantische Zunahme von Strahlenbelastung. Bisher strahlte eine Antenne mit 1 Strahlenkeule, bei 5G werden es 64 Strahlenkeulen sein. In 11 Meter Distanz beträgt dann die elektromagnetische Feldstärke 120 V/m. Der heutige maximale Grenzwert ist 61 V/m. Schäden an neugeborenen Kälbern und verlassene Vogelnester fanden sich bereits bei 0,2 bis 0,6 V/m!

FAKT 4: Die thermische Erwärmung unseres Planeten durch Mobilfunk ist durch die WHO anerkannt. Die biologischen Auswirkungen werden nicht berücksichtigt.

FAKT 5: Das Aussterben von Insekten, Tier- und Pflanzenwelt schreitet voran.

FAKT 6: Ärzte und Wissenschaftler warnen eindringlich vor 5G.

FAKT 7: Die Auswirkungen auf unsere Gesundheit sind besorgniserregend. Der aktuelle Grenzwert schützt nur vor Hitze, keineswegs vor biologischer Wirkung wie Schlafstörungen Kopfschmerzen und Körperschmerzen, Blutbildveränderung Herzrhythmusstörungen, Anstieg von Krebsfällen, Beeinträchtigung von Hirnströmen, Zunahme von Gehirntumoren durch intensiven Handygebrauch, Fatigue-Syndrom durch Dauerbestrahlung, als Folge der Beeinträchtigung des Nerven- und Hormonsystems (Pulsation).

FAKT 8: Der Bericht der BERENIS räumt ein, dass biologische Schädigungen auch weit unter den geltenden Grenzwerten eintreten (Beilage im Anhang, BERENIS Sonderausgabe).

FAKT 9: Dipl. Ing. ETH Thomas Flury bestätigt mit seinen detaillierten Berechnungen, dass die adaptiven 5G MIMO-Antennen in urbanen Gebieten nicht einsetzbar sind und das Verhalten der adaptiven Strahlen nicht messbar ist (Beilage im Anhang, Kritik Messmethode METAS).

FAKT 10: Die kantonalen Vollzugsbehörden haben keine Online-Verbindung zu den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, dasselbe gilt für das BAKOM. Diese können somit unkontrolliert, ferngesteuert, die Parameter ihrer Antennen ändern und die Sendeleistung erhöhen. Sie müssen einzig von ihnen festgestellte Übertretungen später melden. Es ist also ein Überwachungssystem, in welchem der zu Überwachende sich selbst überwachen muss.

FAKT 11: Mit dem Durchstrahlen von Wohnungen (Zwangsbestrahlung) werden Menschenrechte verletzt. 5G könnte die menschliche Gesundheit ernsthaft beeinträchtigen und soll ohne entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse eingeführt werden. In diesem Sinne betrachten wir dieses Vorgehen ein Feldversuch an der Menschheit, die nicht dazu eingewilligt hat.

FAKT 12: Falsche Leistungsdeklarationen in den Standortdatenblättern. Die Mobilfunkbetreiber geben zu tiefe ERP-Leistungswerte der adaptiven Antennen an. Dipl. Ing ETH Thomas Fluri zeigt in seinen Berechnungen auf, dass die Antennen so nicht betrieben werden können, da es zu Instabilitäten führt. Die Antenne wird zur Heizung (Beilage im Anhang, Kritik Messmethode METAS).

FAKT 13: Nutzungsszenarien zeigen auf, dass 5G nicht vordringlich nötig ist, vor allem nicht über Mobilfunkmasten, die den Aussenbereich bestrahlen (Beilage Oekoskop der aefu, S. 20).  

Nachfolgende Veränderungen müssten mit dem weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes stattfinden:

  • Mitberücksichtigung der biologischen Auswirkungen in den Grenzwerten
  • Strahlungsminimierte Netzwerke durch Trennung von Indoor-Outdoor-Versorgung
    inkl. Ausbau Glasfasernetz
  • Entwicklung von exakten Messmethoden (auch für 3G und 4G)
  • Mitberücksichtigung von Visible Light Communication (Datenübertragung über
    Licht, Fraunhofer Institut, ermöglicht 100x schnellere Datenraten)
  • Online-Kontrolle einer unabhängigen Kontrollstelle über alle Antennen
  • Einträge in der Karte für Antennenstandorten dürften nur durch die Gemeinden      erfolgen, nicht direkt durch die Mobilfunkbetreiber
  • Antennen im Boden oder an Laternenpfählen bedürfen ebenfalls einer Bewilligung  und einer Kennzeichnung
  • Bewilligungen für Antennen (auch Boden und Laternenpfahle) nur mit Zustimmung aller Bürger in der betroffenen Gemeinde
  • Andere Bewilligungsform: Eine Technologie sollte nicht durch eine «Bau»-      Bewilligung erfolgen können (Medikamente oder Chemikalien werden auch nicht    durch eine Baubewilligung eingeführt)
  • Planungs- und Koordinationspflicht
  • eine öffentlich zugängliche Information über  eine Gesamt-Netzplanung, über welche die Bürger abstimmen können, müsste zum Standard werden.
  • Mobilfunkbetreiber müssen für Schäden haftbar gemacht werden können. Die        vielen Einsprachen und Engagements der «einfachen» Bürger zeigt, dass da
    endlich strengere Regulatorien erfolgen müssen.

Die Einsprache in Sempach ist nicht ein Einzelbeispiel, sondern ein Teil eines immer grösser werdenden Bewusstseins, dass diese Technologie nicht gesundheits- und umweltverträglich ist.

Detaillierte Informationen (Studien, Energieverbrauch, Messverfahren, QS-System, Leistungsdeklarationen, Auswirkungen auf die Gesundheit) sind auf unserer Homepage in der Einsprache und in der Replik einsehbar.

Mit der Veröffentlichung der Vollzugsempfehlung zur NIS für adaptive 5G-Antennen vom 23.02.2021 ist vom Bundesamt für Umwelt eine indirekte Erhöhung der Strahlengrenzwerte erfolgt. Mit dem Reduktionsfaktor und dem 6-Minuten-Mittelwert werden die Grenzwerte von 5V auf 16V/m erhöht, was den Mobilfunkbetreibern erlaubt, 10x stärkere Sender zu bauen. Das BAFU hat somit Räte, Ärzteschaft, den Bevölkerungswillen und der kurz zuvor Publizierte Bericht der BERENIS missachtet (Beilage Verein Schutz vor Strahlung). Diese Vorgehensweise kann nicht akzeptiert werden.


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