Kein Kahlschlag am Seerhein

Quoted post


Gast

#94 Lebensgefährliche Natur?

2015-02-05 15:25

Die ›Sachargumente‹ der Verwaltung zu den Fällmaßnahmen sind bei näherer Betrachtung geprägt durch irrationale Ängste und emotionale Sorgen. Zu beobachten ist, dass diese sich von Jahr zu Jahr steigern zu einem Aktionismus geradezu neurotischer Dimensionen, denn:
›Gelegentlich natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestehen, gehört zu den naturgegebenen Lebensrisiken, für die der Verkehrssicherungspflichtige nicht einzustehen braucht und die in unserer Zivilisation hinzunehmen sind. Die Wahrscheinlichkeit, durch den Abbruch gesunder Baumäste einen Schaden zu erleiden, ist wesentlich geringer als die Gefahr, durch andere erlaubte Risiken zu Schaden zu kommen (beispielsweise den Kfz-Verkehr), ganz abgesehen davon, daß unsere Zivilisation darauf bedacht sein muß, möglichst viele gesunde Bäume zu erhalten. Diese sind für Klima und Wasserhaushalt hierzulande unersetzlich und auch gem. Art. 20 a GG zu schützen, der seit 1994 den Umweltschutz zu einem Staatsziel erklärt.‹

Dieses Statement stammt nicht von einer Umweltorganisation, sondern aus einem Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 1.12.1997. Eine ähnliche Auffassung vertritt das OLG Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U 103/10) vom 8. April 2012: ›Grundsätzlich sei es begrüßenswert, wenn im Kern einer Stadt ein möglichst hoher Baumbestand zur Verfügung stehe. Ein gelegentlicher natürlicher Astbruch gehöre zu den hinzunehmenden Lebensrisiken. Die Wahrscheinlichkeit, dadurch zu Schaden zu kommen, sei ›wesentlich geringer‹ als andere Gefahren im Straßenverkehr‹.

Ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen, verfasst von der GVV-Kommunalversicherung Köln, weist für die Jahre 2012 und 2013 bundesweit 11 Fälle auf. Darunter sind nur zwei Klagen dokumentiert, bei denen der Schadensersatzforderung von Verkehrsteilnehmern stattgegeben wurden. Die anderen Urteile schließen damit, dass auch aus regelmäßigen Kontrollen der Stadtbäume keine Garantie für die Vermeidung mögliche Schäden ableitbar sei.

In der Statistik sind Unfälle durch herabstürzende Äste also eine völlig zu vernachlässigende Größe. Wenn einige wenige Ereignisse als Maßstab herangezogen werden im Umgang mit der Natur in der Stadt, ist dies weder vernünftig, noch sachlich begründbar und daher von immer weniger Bürgern nachvollziehbar. In Zeiten zunehmender Unsicherheit scheint die Beseitigung einer ›unberechenbaren‹ Natur offensichtlich als Ersatzhandlung zu dienen, die von uns selbst geschaffenen Zivilisationsrisiken auszugleichen.

Lutz E. Krause, Konstanz

Antworten


Gast

#97 Re: Lebensgefährliche Natur?

2015-02-05 18:07:33

#94: - Lebensgefährliche Natur? 

 Tja, damit ist doch nun so ziemlich alles gesagt, zumindest auf sachlicher Ebene. Auch ich habe nur Urteile, darunter speziell zu (Hybrid) Pappeln gefunden, die den von Ihnen genannten entsprechen. Urteil v. 6.3.2014 BGH III ZR 352/13

Die Vorgehensweise der Konstanzer Stadtverwaltung entbehrt jeglicher Grundlage und ist ein reiner Verwaltungsakt, vorbei am Gemeinderat und dadurch an den Bürgern. Warum? Hatten die etwa Angst, dass sie mit ihrer Hack-Aktion nicht durchkommen würden und noch jahrelang für Pflegemaßnahmen zahlen müssen? Und für die Fällerei einzelner Bäume? Die Frage nach den Kosten  unterschiedlicher Vorgehensweisen wurde ebenfalls nicht beantwortet.  Unter dem "grünen" OB habe ich gedacht: Schlimmer wird´s nimmer". Aber siehe da: es wurde schlimmer!  Jetzt zeigt sich endlich klar, was Uli. B. mit: Bürgernähe, Transparenz und Nachhaltigkeit gemeint hat!

Angelika Bernecker