Deutsche UFO-Akten

Douglas Spalthoff

/ #21 Deutsche UFO Akten

2013-02-05 18:52

Bleiben Deutsche X-Akten noch unter Verschluss?
Douglas Spalthoff

In den zurückliegenden Jahrzehnten der UFO-Forschung in Deutschland richteten verschiedene UFO-Forschungsvereine, UFO-Forscher, interessierte Bürger und Bundestagsabgeordnete mehrfach Anfragen an den Bundestag bzw. verschiedene Regierungsstellen, wie z.B. das Bundesverteidigungs- und Innenministerium, ob irgend eine Stelle in der Bundesrepublik Deutschland für die Sammlung und Nachverfolgung von UFO-Sichtungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich ist, ob es eine Meldestelle dafür gibt und es staatliche UFO-Archive gibt. Doch diese Anfragen wurden stets mit „Nein“ beantwortet.
Aus gleichen Kreisen wurden auch zahlreiche Versuche gestartet, über den Petitionsausschuss des Bundestages, eine Antwort über UFO-Akten und deren Verbleib, bzw. ggf. eine Offenlegung oder Einsichtnahme zu erlangen. Die Antwortschreiben vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gleichen sich in der Regel, wie es diese zwei Beispiele zeigen, mit folgendem Wortlaut:

Beispiel: Petition 1-17-14-575-021918,
Antwortschreiben Deutscher Bundestag/ Petitionsausschuss v. 07.12.2011.
„Der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 01.12.2011 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen. Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT Drucksache (17-7876), dessen Begründung beigelegt ist. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.“


Anlage Bundesministerium der Verteidigung Pet 1-17-14-575: In der Begründung wird u.a. darauf hingewiesen, dass seit Gründung der Bundeswehr es zu keinem Fall kam, in dem ein zunächst als unidentifiziert eingestuftes Flugobjekt nicht abschließend seiner Art, Herkunft und Ziel nach identifiziert werden konnte oder gar einem potentiell extraterrestrischen zugeordnet wurde. Eine gesonderte Aktenhaltung zu Sichtungen „unidentifizierter Flugobjekte“ besteht daher nicht.

Beispiel: Petition A-16-99-1030-000199,
Antwortschreiben Deutscher Bundestag/ Petitionsausschuss v. 24.11.2005.
Begründung der Ablehnung: U.a.: Der Ausschussdienst kann Ihre Petition leider nicht als öffentliche Petition annehmen und ins Internet stellen. Mir ist keine öffentliche Einrichtung (Behörde) bekannt, die sich mit der Erfassung unbekannter Flugobjekte in der von Ihnen gewünschten Art befasst, so dass eine Veröffentlichung nicht möglich ist. Usw.



Auch aus Regierungs- und Parlamentskreisen wollte man es wissen!
So antwortete der damalige parlamentarische Staatssekretär Peter Altmaier (CDU) im Jahr 2008 auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Hartfrid Wolff, dass "der Bundesregierung keine Erkenntnisse über Sichtungen sogenannter Ufos bzw. Außerirdischer in Deutschland" vorlägen und dass keine Akten zu Sichtungen von Ufos oder Außerirdischen vorhanden seien. Quelle: „Die Welt“ vom 25.11.2011


Hält die Regierung UFO-Akten unter Verschluss?
Wie einem Bericht der Zeitung „Die Welt“ vom 25.11.2011 zu entnehmen ist, soll ein bisher geheimes Bundestagspapier belegen, dass die Regierung, im Widerspruch zu jahrelangen gegenteiligen Erklärungen, sehr wohl über UFOs forscht, und die Verwaltung des Parlaments eine Veröffentlichung gerichtlich verhindern will. Angeblich glaubt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, dass die Regierung insgeheim doch über Ufos forscht. Das zumindest soll aus einer nicht veröffentlichten Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste hervorgehen, die "Welt Online" vorliegt. Nach Aussage der Bundestagsverwaltung, zu der auch die Wissenschaftlichen Dienste gehört handelt es sich um eine Ausarbeitung, die ausschließlich im Auftrag eines Mitgliedes (CDU Abgeordnete Gitta Connemann (MdB) erarbeitet und nur ihr zur Verfügung gestellt worden ist. Die Abgeordnete hält dem entgegen, dass auf ihre Anfrage beim Wissenschaftlichen Dienst, ob sie die Unterlagen veröffentlichen dürfe, dieses nicht erlaubt wurde, da der Bundestag eine missbräuchliche Verwendung des Materials befürchte. Die Bundestagsverwaltung erklärte in einer Stellungnahme gegenüber "Welt Online", dass es sich bei Ausarbeitungen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Jedem Mitglied des Bundestages werde mit der Übermittlung deshalb ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen.
Als der Berliner Ufo-Forscher Frank Reitemeyer (49) von dieser Ausarbeitung hörte, forderte er diese an. Nach Verweigerung der Akteneinsicht klagte er beim Verwaltungsgericht Berlin unter Berufung auf das seit 2006 bestehende Informationsfreiheitsgesetz (Az. VG 2 K 91.11). Das Gericht gab ihm am 01.12.2011 Recht. Das Urteil findet man hier:

Die Medien berichteten ungewöhnlich zahlreich; die meisten Presseartikel sind online verfügbar.



Bundestag muss Einsicht in "UFO-Unterlagen" gestatten
Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Dies hat nunmehr (01.12.2011) das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Der Kläger hatte gemäß dem IFG begehrt, ihm Einblick in die im November 2009 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ zu geben. Der Deutsche Bundestag hatte dieses Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, das IFG sei auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Die Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste sei der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.

Das Verwaltungsgericht Berlin ist dieser Ansicht nicht gefolgt und hat der Klage stattgegeben. Die Aufgabe des Parlamentes bestehe im Wesentlichen in der Gesetzgebung und der Kontrolle der Regierung. Dazu gehöre nicht die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, da dieser lediglich Fragen der Abgeordneten beantworte und Gutachten erstelle. Diese Vermittlung von Information und Wissen bilde die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sei aber nicht selbst parlamentarische Arbeit.

Eine Verletzung des Schutzes geistigen Eigentums sei selbst dann nicht zu befürchten, wenn man davon ausgehe, dass es sich bei der Ausarbeitung um ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts handele. Der Bundestag als Inhaber des Urheberrechts sei in seinem Erstveröffentlichungsrecht nicht betroffen, weil nur der Kläger Einblick erhalte, nicht jedoch die Allgemeinheit. In seinem Verbreitungsrecht sei der Bundestag nicht betroffen, weil der Kläger nicht die Absicht habe, die Ausarbeitung in den Verkehr zu bringen, sondern sie lediglich lesen wolle.

Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Urteil der 2. Kammer vom 1. Dezember 2011 (VG 2 K 91.11) Quelle: Pressemitteilung, Berlin, den 01.12.2011,

Die Bundestagsverwaltung hat gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt
Wie der Tagesspiegel in seiner Ausgabe 25.01.2012 meldete, geht er Bundestag gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für mehr Transparenz seiner Wissenschaftlichen Dienste (WD) vor. „Die Bundestagsverwaltung hat Berufung eingelegt“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel am Dienstag. Während des laufenden Verfahrens würden „keine weiteren öffentlichen Erklärungen“ dazu abgegeben.
Nach letzten Kenntnisstand, und mir vorliegendem Schriftwechsel der Korrespondenz, bzgl. einer Anfrage seitens des Deutschen Bundestages zum Sachstand, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg dem Deutschen Bundestag am 6.8.2012 mit, dass unter Bezug auf die Sachstandsanfrage vom 2.8.2012 derzeit eine Terminierung nicht absehbar ist. Die derzeitige Geschäftslage des Senats schließt eine Terminierung noch im laufenden Jahr aus. Quelle: vorliegender Schriftverkehr.

Erfolgreicher Kläger Frank Reitemeyer
Frank Reitemeyer, Berlin, 49 Jahre, hat das Grundsatz-Urteil vor dem VG Berlin erwirkt.
Ziel der ersten UFO-Klage in Deutschland, so Frank Reitemeyer:
1. Schaffung von Öffentlichkeit und Transparenz zum Thema
2. allgemeine Durchsetzung des Bürgerrechts des normativen Akteneinsichtsanspruchs, der in Deutschland mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) seit 2006 besteht (in der Praxis aber kaum gewährt wird); in Österreich durch das Auskunftspflichtgesetz von 1987; in der Schweiz durch das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) von 2006
3. Aufklärung über das real existierende UFO-Phänomen
4. scharfe Abgrenzung zur UFO-Desinformation und
5. generelle Öffnung aller Geheimakten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, die mit Steuergeldern erstellt wurden, aber bislang nicht eingesehen werden dürfen (z.B. die Akten der WDDB, die sich mit der Doktorarbeit des vormaligen Verteidigungsministers von und zu Guttenberg befasst haben.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat die Weigerung des Bundestages, seine „X-Akte“ (so hat sie „Die Welt“ genannt) freizugeben, kritisiert und den Vorgang sogar in seinem im April 2012 erschienenen 3. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des BfDI, Abs. Nr. 5.1.1, S. 44, aufgenommen:

Die allgemeine Bedeutung dieses die Bürgerrechte stärkenden wegweisenden UFO-Urteils wird auch dadurch unterstrichen, dass die juristische Fachzeitschrift „RÜ – Rechtsprechungsübersicht. Ihre Examensfälle von morgen" dem Fall in ihrer Ausgabe 3/2012 volle zehn Seiten widmet. In dem Artikel "Anspruch auf Akteneinsicht in "UFO-Unterlagen" des Bundestages" kommen die Juraexperten zu dem Fazit: "Sowohl das BVerwG als auch das VG Berlin zeigen in ihren Entscheidungen lehrbuchhaft die verschiedenen Auslegungsmethoden auf und sind schon aus diesem Grund von besonderer Examensrelevanz." (S. 191)
Selbst wenn es weiterhin gilt, in Sachen UFO-Geheimhaltung weiterhin politisch und juristisch „dicke Bretter bohren“ zu müssen, und diese erste Klage womöglich noch einen langen Instanzenweg vor sich hat, so könnte die UFO-Problematik nach Einschätzung der RÜ-Prozessbeobachter zumindest bald Thema der Anwälte und Richter von morgen sein. Damit wäre ein weiterer Schritt nach vorn gemacht, um das reale UFO-Phänomen aus der Schweigespirale oder aus der Schmuddelecke zu bringen.
UFO- Meldestelle und Akten auch in Deutschland

Die Geheimniskrämerei bezüglich deutscher UFO-Akten scheint langsam Licht ins Dunkel zu bringen. Das „Mysteries Magazin vom 3/2012“ will nach einer aufwendigen Recherche festgestellt haben, dass tatsächlich eine vertrauliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern existiert, die vorschreibt, UFO-Vorfälle einer bisher nur wenig bekannten Militär-Behörde, der NLFZ zuzustellen.
Auch die Deutschsprachige Gesellschaft für UFO-Forschung Degufo e. V, richtete 23.10.2011 eine umfangreiche Anfrage bei den Innenministerien des Bundes und der Länder durch, mit dem
Ergebnis: „Es gibt deutsche UFO-Akten und diese werden bei einer ressortübergreifenden Institution des Bundes, dem NLFZ, vorgehalten! Und alle Polizeidienststellen der Bundesrepublik Deutschland sind angehalten, entsprechende Meldungen unmittelbar dem NLFZ weiterzuleiten!“
Die Tatsache bestätigt sich auch in dem mir vorliegenden Schreiben als Kopie vom 02.12.2012 des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Landes Nordrhein-Westfalen, gerichtet an DEGUFO.

Das Nationale Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum‘ ist eine 2003 gegründete Institution von Luftwaffe, Bundespolizei und Flugsicherung die in Uedem am Niederrhein auf einem geheimen NATO-Gefechtsstand nach unautorisierten Eindringlingen in den deutschen Luftraum sucht.

Auch der Schweizer Journalist, Sachbuchautor und Herausgeber des Mysteries Magazins Luc Bürgin hat Anfragen an bundesdeutsche Behörden in Sachen UFOs und deren Umgang mit entsprechenden Meldungen und Berichten gestellt und berichtet in der aktuellen Mysteries-Ausgabe (3/2012) nun, dass auch weitere Polizeibehörden (z.B. in Berlin und München) UFO-Meldungen an höhere Stellen weitergeben, die ihrerseits in bestimmten Fällen das NLFZ unterrichten. Bürgins Recherche förderte jedoch noch weitere interessante Fakten zu Tage. So gab etwa Michael Baum - Pressesprecher der Polizei - zu, dass die Informationspflicht an das NLFZ durch eine “interne Verfügung (oder Dienstanweisung)“ geregelt sei. Noch deutlicher wurde, laut Bürgin, Hans-Jörg Sommerfeld vom Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste, der von einer “Bund-Länder-Vereinbarung" sprach, "die gleichermaßen für alle Bundesländer gilt.“


Auch das Auswärtige Amt im Besitz über Akten „unidentifizierter Flugobjekte“

Solche Akten gibt es tatsächlich im Bestand „Auslandsvertretungen NA des Politischen Archivs in Archivband: 11.012“, erklärte Koordinator von (Exopolitik Deutschland), Robert Fleischer gegenüber der Redaktion „grenzwissenschaft-aktuell.de“
„Diese Akten enthalten aufschlussreiche Korrespondenz zwischen der ständigen Vertretung Deutschlands bei der UNO und dem Auswärtigen Amt aus dem Jahr 1978, als Grenada einen Resolutionsentwurf zur Gründung einer UFO-Behörde auf Ebene der Vereinten Nationen einbrachte.“

Kommentar von dem UFO-Forscher Douglas Spalthoff

Ich beschäftige mich seit über 30 Jahre mit dem UFO-Phänomen, und habe in verschiedenen Ländern auf dem Gebiet recherchiert, außerdem war ich Augenzeuge der UFO-Sichtung vom 13.1.1980. Ich möchte hier mal zu folgenden Antworten und Anmerkungen (1-3) der Regierungsstellen meine Ansicht mitteilen:

1. Eine gesonderte Aktenhaltung zu Sichtungen „unidentifizierter Flugobjekte“ besteht daher nicht. Mir ist keine öffentliche Einrichtung (Behörde) bekannt, die sich mit der Erfassung unbekannter Flugobjekte in der von Ihnen gewünschten Art befasst.

2. Seit Gründung der Bundeswehr kam es zu keinem Fall, in dem ein zunächst als „unidentifiziert“ eingestuftes Flugobjekt nicht abschließend seiner Art, Herkunft und Ziel nach identifiziert werden konnte oder gar einem potentiell extraterrestrischen zugeordnet wurde.

3. Deutscher Bundestag will Akteneinsicht verhindern


Punkt 1: Diese Antworten des Deutschen Bundestags, widersprechen der Tatsache, dass es doch eine zentrale Meldestelle für unidentifizierte Flugobjekte (NLFZ) gibt, und dort sicherlich Akten angelegt werden. Das sollte u.a. auch dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekannt sein. Man hätte mit den Antworten ehrlicher umgehen müssen.


Punkt 2: Die Aussage des Innenministerium NRW, steht im krassen Gegensatz dazu, dass in mindestens 18 Ländern der Welt die einst geheimen UFO-Archive geöffnet wurden. Alle diese Länder haben eine Vielzahl von Fällen über unidentifizierte Flugobjekte in ihren Akten. Es handelt sich um: Australien, Belgien, Brasilien, Chile, Dänemark, Ecuador, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Peru, Spanien, Ukraine, Uruguay und die USA.
In Magazin2000plus berichtete ich mehrfach über einst geheime UFO-Akten aus Brasilien, die auf Druck der Bevölkerung sowie Vereine, die brasilianische Regierung veranlasst hatte, diese für die Öffentlichkeit freizugeben.
Die Vielzahl unidentifizierter Flugobjekte in Brasilien findet man ebenso in den anderen Ländern, wie z.B. in Belgien, Großbritannien, Frankreich und USA. Auch dort wurde Militär und Polizei auf Grund unidentifizierter Flugobjekte zu Großeinsätzen gezwungen.

Es ist daher schwerlich zu glauben, dass seit Gründung der Bundeswehr NUR IN DEUTSCHLAND alle gemeldeten Fälle unidentifizierter Flugobjekte als identifiziert gelten sollen.

Hier seien nur einige Beispiele genannt, die sich in der Vergangenheit über den Deutschen Luftraum abgespielt haben, wo auch Bundeswehr und Polizei mit involviert waren, und bis heute vermutlich keine Identifizierung dafür vorliegt:


08.1976 Diepholz Niedersachsen: Eine Piper wurde im Raum Diepholz von einer großen leuchtente Kugel angeflogen. Das Objekt hatte eine große magnetische Wirkung. Das Kleinflugzeug drehte sich um die eigene Achse. Der Pilot wurde verletzt und forderte militärische Hilfe an. Wenig später tauchten zwei F4 Phantom-Jäger auf und vertrieben das Objekt. Nach seiner Landung wurde der Pilot in Hannover von Deutschen und Amerikanern im Empfang genommen, die ihm ein strengen Verhör unterzogen und zwangen, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterschreiben.


19.09.1979 Keltern/Weiler: Düsenjäger der Bundeswehr wird von einer metallischen Scheibe verfolgt. (1 Zeuge)

13/14.01.1980 Achim/Bremen/Osterholz: Riesiges Objekt mit pulsierenden Lichtern wurde in Achim von mehreren Zeugen gesehen, darunter auch ein Fluglotse. Das Objekt zog seine Bahn im zick-zack über die damalige Raketenabfangstation Achim/Oyten, und tauchte dann wieder im nördlichen Bremer Raum auf. Es stand dann auch über einem NATO Übungsgelände in Garlstedt und wurde von Bürgern, Polizisten und Soldaten gesehen. Es wurden einige Stunden später am frühen Morgen, zwei Abfangjäger F15 von den Amerikanern in Einsatz gebracht. Einem Landwirt war es damals gelungen das UFO zu fotografieren, er erhielt dann Besuch von Beamten, die den Film beschlagnahmten. Der Bremer „Weser Kurier“ berichtete über den Vorfall im Januar 1980, u.a. hatte der damalige Pressesprecher des niedersächsischen Innenministeriums dazu Stellung genommen.

12.03.1982 Messel: Es kam zu einer Radarortung eines scheibenförmigen Objekts durch das US-Headquartier Rhein/Main. Das Objekt wurde zusätzlich visuell durch drei Zeugen beobachtet.

22.07.1983 Köln: Unidentifiziertes Flugobjekt von zwei Polizisten gesehen, zwei Abfangjäger der Bundeswehr auf UFO-Jagd. Das Objekt wurde auf Radar am Düsseldorfer Flughafen geortet, es verschwand dann und tauchte nochmals am Samstag auf.




Punkt 3

Es ist davon auszugehen, dass es bei der Ufo-Klage um mehr als um Besucher aus dem All geht. Man erkennt wie sehr der Wissenschaftliche Dienst die Politik mitbestimmt und beeinflusst. Der Dienst schreibt nicht nur Ufo-Dossiers, sondern auch die Denkfabrik hinter den Abgeordneten, mit der Aufgabe Studien zu verfassen, zu allen möglichen Themen im Bereich Außenpolitik, Finanzen, Wirtschaft usw. Objektiv und neutral soll er die Abgeordneten beraten. So stellt sich die Frage danach, warum der Bundestag dann alle Dossiers des Dienstes unter Verschluss hält, obwohl amtliche Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar: "Nur diejenigen können sich an Diskussionen beteiligen, die Informationen haben". „Wenn bestimmte Infos zurückgehalten werden, kann das zu einem Informationsungleichgewicht führen. Daher finde ich es gut, dass wir ein IFG [Informationsfreiheitsgesetz] haben, das Einsicht in Akten vorsieht. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen darf diese Info verweigert werden." Quelle: 22.12.2011 3SAT

Auch nach der Bekanntgabe, dass das NLFZ in NRW seit einigen Jahren heimliche UFO-Meldestelle ist, bleibt die Frage offen, ob es daneben und davor nicht auch noch weitere zuständige Stellen gibt.
Behörden beantworten Anfragen ja meist damit, dass in ihrem Hause keine UFO-Akten lägen und sie auch nicht wüssten, wo sie lägen, das müsse man bei der jeweiligen Behörde erfragen.
Nur, bei welcher Behörde soll der Bürger Akteneinsicht beantragen, wenn man ihm gar nicht sagt, welcher Behörde zuständig ist?

Hier liegt auch auch die Schwäche des Transparenzgesetzes IFG. Was nutzt es dem Bürger, wenn er qua Gesetz das Recht auf Akteneinsicht hat, die Behörde aber behauptet, die angefragte Akte gar nicht zu besitzen?
Um hier endgültig Klarheit zu bringen, fragt Frank Reitemeyer seit Januar 2011 die Bundeskanzlerin mehrfach an, sie möchte nach IFG und Art. 65 Grundgesetz (Richtlinienkompetenz) erklären, welche Regierungsstelle überhaupt zuständig ist.

Dass die Inhaberin der Richtlinienkompetenz die Zuständigkeiten nicht kennen würde, will Reitemeyer nicht glauben. es kam, wie es kommen musste: Zunächst herrschte wieder das große Schweigen - keine Antwort. Dann kam die lapidare Auskunft, dass das Bundeskanzleramt keine UFO-Akten habe. Kann sein, aber das war ja nicht die Frage. Also hakte Reitemeyer nach, er wolle nicht wissen, ob die Bundeskanzlerin UFO-Akten habe, sondern, welche Stelle zuständig sei, um dort gezielt die Akteneinsicht beantragen zu können. Es kam wieder dieselbe Ausrede, dass das Bundeskanzleramt keine UFO-Akte habe. Wohlgemerkt: Man sagt nicht, dass man die UFO-Stelle(n) nicht kenne, man tut einfach so, als ob man die Anfrage falsch versteht und gibt eine Nonsensantwort. Warum? Was soll verheimlicht werden?
Schließlich hat sogar der geheimste Geheimdienst der USA, die NSA, ihre UFO-Akten ins Internet gestellt - und in Deutschland will die Regierung nicht einmal sagen, wer zuständig ist? Nicht einmal die schon längst zugegangene Existenz des NLFZ wird eingestanden. Warum? Die Desinformation des Bundeskanzleramtes veranlasst Frank Reitemeyer dazu, wieder das Verwaltungsgericht anzurufen, um mit gerichtlicher Hilfe die Bundeskanzlerin zur Auskunft zu verpflichten. Die Unterlagen werden z.Zt. von Reitemeyers Rechtsanwalt Olaf Grunert ausgewertet, die nächste UFO-Klage ist in Arbeit.



Aussagen über unidentifizierte Flugobekte aus anderen Ländern!

Was Regierungsbeamte, Experten und Augenzeugen aus Militär, Geheimdienst und Luftfahrt über UFOs zu sagen haben, findet man z.B. im „Disclosure Project (Mai 2001, National Press Club, Washington DC)“ oder „Coalition for Freedom of Information (November 2007, National Press Club, Washington DC)“ Die Aussagen sind in voller Länge im Internet aufrufbar, hier einige Anhaltspunkte.

Generalmajor belgischen Luftwaffe und Stabschef der Luftstreitkräfte Wilfried de Brouwer:
Belgien 1989/1990: wurde zum Schauplatz einer spektakulären UFO-Sichtungswelle. Der Generalmajor der belgischen Luftwaffe und Stabschef der Luftstreitkräfte Wilfried de Brouwer leitete damals Untersuchungen ein. Mehr als 650 Sichtungen wurden dokumentiert. Es kamen Abfangjäger von Typ F16 der belgischen Luftwaffe in Einsatz, Die Objekte wurden auf Bordradar erfasst.

Sicherheitsoffizier auf der US-Luftwaffenbasis Bentwaters/Woodbridge Larry Warren:
Großbritannien 12/1980: Zeuge von UFO-Erscheinungen über der Basis, die drei Tage lang anhielten.

Astrophysiker/Weltraumingenieur Dr. Claude Poher, Nation. Forschungszentrum CNES und GEPAN
Frankreich: schildert er u.a. einen der eindeutigsten Fälle, bei denen UFOs und Insassen gesehen wurden und physikalische Bodenspuren hinterließen.

Pilot bei der US-Luftwaffe Geheimdienstmitarbeiter George Filer III
Großbritannien 1962: Erhielt UFO-Abschussbefehl in London

USAF-Pilot Milton Torres
Großbritannien 05/1957: Erhielt Befehl, Objekt in der Größe eines Flugzeugträgers über britischem Territorium abzuschießen. Doch bevor er zum Abfeuern kam, verschwand das merkwürdige Radarsignal vom Bildschirm. Nach der Landung wurde Torres verhört und erhielt vom Geheimdienst den Befehl, über den Vorfall zu schweigen.

Ehemaliger Mitarbeiter des britischen Verteidigungsministeriums Nick Pope
Großbritannien: stellte einige der erstaunlichsten UFO-Fälle vor, die in den Akten des MoD zu finden sind, darunter den Fall Rendlesham Forest, bei dem ein Objekt neben einem Militärstützpunkt landete und von Sicherheits-Sergeants inspiziert wurde.

Oberst am Luftstützpunkt Wright-Patterson in Ohio, Dwynne Arnesson
USA: UFOs in der Nähe des Atomwaffenlagers auf dem Stützpunkt Loring gesehen.
Berichtet über drei Vorfälle mit UFOs. Er war 26 Jahre lang bei der Luftwaffe für Kommunikation und Elektronik zuständig. hatte eine Top-Secret SCI-TK Sicherheitsfreigabe, diese ist etwas höher als Top-Secret.

Oberst-Leutnant der USAF Luftwaffe Robert Salas
USA 08/1966: Bericht über einen Vorfall aus Minot North Dakota, auf dem Luftstützpunkt Minot, Ufo deaktivierte 10 Raketen.


Luftwaffenoffizier Captain David D. Schindele:
USA 25.08.1966: Deaktivierte ein unbekanntes Flugobjekt ein knappes Dutzend mit Atomsprengköpfen bestückter Raketen bei Minot Luftwaffenbasis in North Dakota.



Pilot peruanische Luftwaffe Oscar Santa María Huertas
Peru 11.04.1980: Als ich mich mit meiner „SUKOI 22“ dem UFO näherte, feuerte ich 64 30mm Patronen darauf ab.

Ehem. Minister der brasilianischen Luftwaffe FAB, General Octavio Moreira-Lima
Brasilien 19.5.1986: Wegen 21 Ufos (jedes einen Durchmesser von ca. 100m), die auch auf Radar erfasst wurden, kamen 6 Abfangjäger der Luftwaffe in Einsatz. In einer Pressekonferenz in Brasilia, wurde der Fall ja durch den Minister der Luftwaffe, General Octavio Moreira-Lima offiziell bestätigt.


Chef-Pilot Ray Bowyer bon „Aurigny Airline“
Region/Ärmelkanal 04/2007: Sah ein riesiges scheibenförmiges UFO, dann beobachtete er, wie sich ein zweites gleich aussehendes UFO hinter dem ersten zeigte. Er schätzte die Größe der UFOs auf ca. eine Meile. Beide Objekte sahen aus wie flache Scheiben.

Ehem. Leiter der Abteilung für Unfallaufklärung der US-Luftaufsichtsbehörde FAA, John Callahan
USA/ALASKA: CIA vertuscht UFO-Vorfälle, bezieht sich u.a. auf die Beobachtung von zwei UFOs durch Piloten der Japan Airline von 17.11.1989 über Alaska.


Hauptfeldwebel US-Armee Clifford Stone
USA 1969: Indian Town Cap, Pennsylvania, war mehrfach bei Bergungen abgestürzter UFOs im Einsatz, dabei wurden auch Körper noch teilweise lebender Wesen vorgefunden.