SOS: Jetzt doch Abriss des Taubenschlages! KEIN ABRISS DES TAUBENSCHLAGS RATHAUSGARAGE IN STUTTGART


Gast

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2015-12-14 17:32

Einen funktionierenden Taubenschlag zu zerstören, obwohl keine Ausweichmöglichkeit für die Tiere vorhanden ist, bedeutet, die Tiere in den Tod zu schicken. Das wäre eine eklatante Missachtung unseres Tierschutzgesetzes und - weil wissentlich - strafbar nach

§ 17 TierSchG

"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2.b) einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."