Kein Kahlschlag am Seerhein


Gast

/ #68

2015-02-04 17:58

In diesem Fall verstösst eine Verwaltung tatsächlich gegen die Ihr obliegende Aufgabe: der Pflege der Allee um diese öffentlichkeitsgerecht verkehrssicher zu unterhalten.
Kurzum wird kahl geschlagen. Das ist nicht dauerhafte Pflege sondern kurzfristige Zerstörung.
Man sollte Prüfen, ob die spezifischen Verantwortungsträgerr dieses Verwaltungsaktes nicht auch absägewürdig sind!