Rettet Haus Dietz


Gast

/ #13 Re: Re: Replik leider nicht schutzwürdig!

2011-06-22 19:07

#11: - Re: Replik leider nicht schutzwürdig!

Im Rahmen der Bauvoranfrage ist das Amt für Denkmalpflege beteiligt worden. Man kann sich natürlich über die Wortwahl streiten. Aber nach Brandenburger Bauordnung ist eine genehmigte Bauvoranfrage, die den Abriss eines Hauses beinhaltet wohl auch eine Abrissgenehmigung. Hierzu bedarf es ja leider nicht einmal mehr einer Genehmigung. Der ehemalige Eigentümer hat zur Begründung angegeben, dass die erwähnte Blockbebauung den Wert seines Grundstücks (NICHT des Hauses) erheblich mindert. Hallo???

Aber ich gebe Ihnen Recht: natürlich ist das Festmachen am Denkmalstatus gerade beim Haus Dietz nicht angebracht! Insbesondere weil es ein Verdienst der DDR-Denkmalpflege war, dass das Haus entgegen der herrschenden ökonomischen und ideologischen Doktrin erhalten bzw. wiederaufgebaut wurde. Dass dies mit der Auffassung von Denkmalpflege nichts zu tun hat, ist aber leider so und deshalb aus rechtlicher Sicht nicht schutzwürdig.

Insofern wird diese Petition hoffentlich den zukünftige Investor dazu bewegen, auf einen Abriss zu verzichten...