Gegen Amtswillkür am Familiengericht


Gast

/ #128 Re:

2013-08-04 12:41

#22: -

Mit dem § 1666 können Sie alles so hindrehen und darstellen, das es so scheinbar für das Jugendamt spricht, das eine Sorgerechtentzug berechtigt ist, ob das so auch stimmt, das ist fraglich, den man wird nicht als Elternteil richtig gehört. Kein Kinderarzt, keine Zeugen und der Richter legt sich nicht mit dem Jugendamt an. Die haben Angst um ihren Ruf und Rang.

Nicht gewollt oder nicht können, nur was ist, wenn Gericht das verhindert hat! Wenn man beweisen kann und man kein Gehör findet? Wie soll man dann sich rechtferigen, klarstellen? Man hat keine Chance