Abschaffung der Maskenpflicht an allen Schulen in Baden Württemberg

Der Schutz unserer Kinder steht im Vordergrund! Somit ist die sofortige Abschaffung der Maskenpflicht in Schulen notwendig.

Das Kultusministerium in Baden-Württemberg beruht sich auf die Eltern-Kind-Studie, da es keinen Hinweis darauf gibt, dass Kinder das Infektions-Geschehen vorantreiben würden. Somit wurde die Maskenpflicht an allen Grundschulen in Baden-Württemberg aufgehoben. Auch die Abstandsregeln gelten an Grundschulen nicht mehr. Leider jedoch gibt es immer noch Schulen und Lehrkräfte, die willkürlich die Maskenpflicht und Abstandspflicht umsetzen wollen.

Des Weiteren sind die Kinder nach wie vor verpflichtet, die Masken im öffentlichen Verkehr zu nutzen. Dies ohne jegliche Begründung. Da es keinen Hinweis darauf gibt, das Kinder das Infektions-Geschehen vorantreiben würden.


Kinder ab Klassenstufe 5 sind verpflichtet eine Maske zu tragen. Manche während dem Schulunterricht. Andere nur im Schulgebäude, auf dem Gang zur Toilette und sogar auf dem Schulgelände. Wieso müssen unsere Kinder auf dem Schulgelände, an der frischen Luft eine Maske tragen? Laut RKI ist von einer besonders hohen Gefahr in geschlossenen Räumen auszugehen, insofern kein Mindestabstand eingehalten werden kann. Als Corona-Kontakt-Person zählt man erst, wenn man sich mindestens 15 Minuten lang face-to-face ausgetauscht hat. Es reicht nicht aus in der Nähe eines infizierten gewesen zu sein.

Es gibt etliche Studien die belegen, dass Kinder nicht die wesentlichen Treiber des Infektionsgeschehens sind. Daher ist die Maskenpflicht allgemein und insbesondere an Schulen eine unbegründete und ineffiziente Maßnahme, die sofort abzuschaffen ist.

https://www.deutschlandfunk.de/studie-zu-corona-ausbreitung-forscher-die-meisten.676.de.html?dram:article_id=478840

Begründung

Für das Wohl unserer Kinder!

1) Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird verletzt.

Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Die Maskenpflicht bringt eine konkrete physische Gesundheitsgefährdung mit sich, insbesondere wenn die Bestimmungen des Arbeitsschutzes (maximale Tragedauer 2 Stunden, danach min. 30 Minuten Erholungszeit), sofortiger Maskenwechsel bei Durchfeuchtung und sichere Entsorgung nach einmaligem Gebrauch nicht beachtet werden. Von diesen Schutzmaßnahmen hört man nirgends, eigentlich fallen sie unter die Aufsichtspflicht der Lehrer, die das aber kaum leisten können. Man muss aber damit rechnen, dass die verantwortlichen Ministerien Haftungsansprüche im Schadensfall mit dem Argument ablehnen, man hätte ja wegen Ausnahmetatbestand eine Befreiung von der Maskenpflicht reklamieren können. Die Gefährdung bei nicht fachlich korrektem Gebrauch der Masken ist nicht hypothetisch.

Zweitens führt die Maskenpflicht und die irreführenden Informationen zu Wirksamkeit und Risiken zu einer öffentlichen Stigmatisierung von Menschen, die aus triftigen medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen; es werden bereits tätliche Angriffe auf diese Personen berichtet, und sehr viele Geschäfte verweigern Zutritt und Zugang zu den Dienstleistungen ohne Rücksicht auf die Gründe. In den Medien findet eine regelrechte Diffamierung der Betroffenen statt.

Quellen: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/daz-az/2020/daz-33-2020/hauptsache-maske

4) Nachweislich haben die Demos durch Black-Lives-Matter ohne Masken und Abstand am 6. Juni keinerlei Auswirkungen auf das sog. "Infektions-Geschehen". Was ist das für eine Doppelmoral?!

https://www.ruhrnachrichten.de/dortmund/dortmund-keine-neuinfektionen-bei-black-lives-matter-demo-in-dortmund-plus-1532537.html

Falsche Masken können zum Infektionsrisiko beitragen: https://www.hna.de/verbraucher/corona-maske-rueckruf-produktwarnung-atemschutz-infektionsrisiko-kassel-zr-13802424.html

Solange diese Hinweise nicht mal überprüft sind, wäre die Maskenpflicht SOFORT auszusetzen.

Das Ergebnis dieser Studie bei untersuchten medizinischen OP-Masken zeigt, bei beiden untersuchten Maskentypen einen signifikanten Anstieg des Partialdruckes für Kohlendioxid im Blut der Probanden. Die Konzentration des Kohlendioxids unter der Operationsmaske ergab Partialdrucke von 21,33 mmHg bis 24,13 mmHg. Die Kumulation setzte rasch nach dem Anlegen der Maske ein. Nach Entfernen der Maske fielen die Werte wiederum rasch auf den Ausgangswert ab (Abb.9). Dissertation: https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf

https://www.rundschau-online.de/ratgeber/familie/kettenbrief-warnt-vor-zuviel-co2-droht-kindern-unter-der-schutzmaske-eine-atemlaehmung--36645046 Antwort auf Sperrgrund von openPetition: Es steht auch im Widerspruch gerade deswegen ist es nicht nachvollziehbar. Atemschutzmasken haben eigentlich den Zweck, die Mitmenschen davor zu schützen, sich anzustecken, wenn der Träger eine Infektion hat. https://www.lungenaerzte-im-netz.de/krankheiten/covid-19/schutz-vor-ansteckung/ https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/vorlaeufige-ergebnisse-der-eltern-kind-covid-19-studie-in-baden-wuerttemberg/

Eine Sachgerechte Nutzung ist Voraussetzung der Wirksamkeit. https://www.kindergesundheit-info.de/themen/risiken-vorbeugen/coronavirus-sars-cov-2-elterninformationen/corona-zeiten-mund-nasen-schutz/

Wolfgang Schäuble erklärt, dass das Tragen von Masken nach einer Tragedauer von 30 Minuten bereits Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Wieso gilt das nur für Bundestagsabgeordnete und nicht für unsere Kinder?

https://www.google.de/amp/s/amp.focus.de/politik/deutschland/hausmitteilung-an-abgeordnete-bundestag-erklaert-bizarre-masken-empfehlung-und-rudert-jetzt-zurueck_id_12397938.html

Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert die Maskenpflicht. Auch könnten die Masken bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden, warnte der Vorsitzende des Weltärztebundes. Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim Abnehmen werde die Gesichtshaut berührt, schneller sei eine Infektion kaum möglich.

 

Vielen Dank für ihre Unterstützung,

Marie Szymanski aus Mössingen 

 

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