Dylan und Tascha - Gegen die Zwangsbeschlagnahmung von Tascha !
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Gast |
#17572013-11-25 06:31Am 30. Juni 1994 ergänzten die Mitglieder des Bundestages den Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes um den folgenden Satz 2: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Im Grundgesetz wurde damit erstmalig die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen in den Blick genommen und ihnen ein eindeutiger Schutz vor Diskriminierung gewährt. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn Menschen wegen ihrer Beeinträchtigung in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit, der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft oder in ihrer selbstbestimmten Lebensführung behindert oder benachteiligt werden. Eine schuldhafte Diskriminierung ist die vorsätzliche oder fahrlässige Veranlassung, Fortsetzung oder Aufrechterhaltung von Maßnahmen, Strukturen, Verhaltensweisen oder Feststellungen, die geeignet sind, Menschen mit Beeinträchtigungen zu behindern oder zu benachteiligen. Aus diesen gesetzlichen Gründen unterschreibe ich gerne mit meiner Stimme diese Petition, damit Dylan und andere behinderte Menschen in unserer Gesellschaft auch weiterhin ein Mindestmaß an Freude über sein Dasein täglich entwickeln kann. Ein Tier ist oft förderlicher in der Behindertenarbeit als der Kontakt zu Menschen. Wer möchte nur an Maschinen angeschlossen und auf Hilfe angewiesen sein, die tägliche Ausgrenzung erleben und dann auch noch die liebste Beschäftigung fort genommen bekommen. Das wäre nur grausam und widerspricht den gesetzlichen Grundlagen. Dylan und Tascha müssen zusammen bleiben!!!!!!!!!!!!! |
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