Elektromobilitaet-jetzt

 

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

 

sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung,

 

sehr geehrte Ministerpräsidenten und Oberbürgermeister,

 

im Jahr 2020 sollen eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Derzeit sind knapp 20.000 reine Elektrofahrzeuge und ca. 40.000 Hybridfahrzeuge in Deutschland registriert. Von dem selbst gesteckten Ziel ist Deutschland also noch weit entfernt. Obwohl die Politik nicht müde wird, Deutschland als "Leitmarkt" und "Leitanbieter" der Elektromobilität zu bezeichnen, stellen alle Nutzerinnen und Nutzer von Elektrofahrzeugen jeden Tag leidvoll fest, wie weit Deutschland wirklich von dieser Vision entfernt ist.

Genau diese heutigen Nutzerinnen und Nutzer, die teilweise bereits jahrelang mit Elektrofahrzeugen unterwegs sind, fordern Sie unmissverständlich auf, keine weiteren Millionen für "Grundlagenforschung" auszugeben und endlich die schon lange bekannten und benötigten Rahmenbedingungen für die Verbreitung der Elektromobilität zu schaffen, die nicht nur entscheidend sein werden, die formulierten Ziele zu erreichen, sondern die insgesamt für die Elektromobilität von entscheidender Bedeutung sind:

1. Deutschland braucht umgehend ein Netz an barrierefrei zugänglichen Schnellladestationen entlang der Autobahnen, Bundesstraßen und Landstraßen. Diese sind ausnahmelos mit den Ladestandards CCS, ChaDeMo und Typ2 auszustatten. Die Abrechnung des geladenen Stroms ist deutschlandweit durch eine einzige RFID-Chipkarte sicherzustellen, die eine Abrechnung über einen frei wählbaren Stromlieferanten realisiert. Automatisierte Abrechnungsverfahren verteuern Ladestationen nur unnötig und sind anfällig für Fehler. Optional sollte ein Strombezug/Abrechnung via EC-Karte europaweit möglich sein. An jeder Autobahntankstelle und an möglichst vielen Autobahnparkplätzen muss es Schnellladestationen geben, damit auch längere Fahrten mit Elektrofahrzeugen (PKW, Lieferwagen, Lastwagen) Hersteller-unabhängig durch Deutschland möglich sind. Entsprechende Stromanschlüsse stehen bereits heute an allen Autobahnraststätten zur Verfügung. Diese sind lediglich zu erweitern. Dies kann übergangsweise auch mit mobilen Schnellladesystem realisiert werden. Hierzu ist es jedoch erforderlich, dass die Politik sofort klare Rahmenbedingungen schafft, damit die Betreiber diese umsetzen. Andere Länder, wie die Niederlande oder Norwegen, zeigen, dass dies politisch gewollt, technisch problemlos und zu überschaubaren Kosten realisierbar ist.

 

2. Die PKW-Stellplätze an Ladestationen und Ladesäulen sind durch ein einheitliches Verkehrszeichen "Ladestation für Elektro- und PlugIn-Hybridfahrzeuge" eindeutig als solche zu kennzeichnen; die Freihaltepflicht dieser Stellplätze für Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge ist umgehend eindeutig und einheitlich herzustellen. Eine Blockierung dieser Stellplätze durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ist zu unterbinden (Recht auf Umsetzen des blockierenden Fahrzeuges). Diese Freihaltepflicht muss rund um die Uhr gelten. Um eine Blockierung der Ladestationen durch nicht oder nicht mehr ladende Elektrofahrzeuge zu verhindern, kann die maximale Standzeit an einer Ladestation in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten, z.B. der Anzahl der weiteren Ladestationen, zeitlich beschränkt werden. Dies kann durch die Anordnung zur Hinterlegung einer Parkscheibe unterstützt werden.

 

3. Es bedarf umgehend eines deutschlandweiten, einheitlichen Verkehrszeichen, dass auf Verkehrsschildern zusätzlich, ergänzend oder alleine angebracht werden darf, dass auf eine Stromtankstelle hinweist, z.B. Ergänzung des Verkehrszeichens Nr. 314. So können Anbieter von Ladestationen auf Lademöglichkeiten (z.B. an einer Autobahnraststätte) hinweisen.

 

4. Arbeitnehmer, die ein Elektroauto nutzen, müssen berechtigt werden, an ihrem Arbeitsort, z.B. Firmenparkplatz, eine Lademöglichkeit ggf. auf eigene Kosten einzurichten, sofern dies technisch möglich ist und alle geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden können.

 

5. Mieter und Wohnungseigentümer, die ein Elektroauto nutzen, müssen berechtigt werden, an ihrem Wohnort, z.B. in einer Sammelgarage, eine Lademöglichkeit ggf. auf eigene Kosten einzurichten, sofern dies technisch möglich ist und alle geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden können.

 

6. Im Hinblick auf eine maximale Energieeffizienz von Elektro- und PlugIn-Fahrzeugen sollen Hersteller verpflichtet werden, den Heizenergiebedarf der Fahrzeuge anzugeben, um eine Bewertung der Winter-Tauglichkeit vornehmen zu können. Der Heizenergiebedarf ist, vergleichbar mit Wohngebäuden, zu begrenzen und stetig abzusenken. Die nachträgliche Integration einer Standheizung in ein Elektrofahrzeug muss möglich sein und darf nicht durch fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen verhindert werden.

 

 


Interessengemeinschaft Elektromobilität Berlin-Brandenburg    Verfasser der Petition kontaktieren