Die Bündner Bevölkerung fordert den Stopp der Maskentragpflicht und der PCR-Spucktests an Schulen

Während der Corona Pandemie, hat die Bündner Regierung Massnahmen an Schulen erlassen, die wissenschaftlich nicht belegt sind. So gilt seit 13.12.2021 im Kanton Graubünden die generelle Maskenpflicht ab 3. Primarklasse. Zudem finden bereits seit März 2021 wöchentliche PCR-Testungen in Form von Spucktests statt. 

Diese Petition spricht sich gegen folgende Corona Massnahmen an Schulen aus:

-       Maskentragpflicht: der Nutzen der Maskentragpflicht ist bis heute nicht wissenschaftlich belegt; es gibt eine Vielzahl von Studien, die klar auf Gesundheitsschäden, insbesondere bei Kindern, durch Maskentragen hinweisen.

-       PCR-Test: Der Corona PCR-Test kann keine Infektion nachweisen. 

Maskenpflicht: Eine 2021 wissenschaftliche Metastudie aus Deutschland (peer-reviewed und im April 2021 im International Journal of Environmental Research and Public Health veröffentlicht) belegt die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Maskentragens in der Corona Pandemie. Sie widmet sich u.a. dem Maskentragen bei Kindern und fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen: es zeigten sich Beschwerden wie Kopfschmerzen (53%), Konzentrationsstörungen (50%), Freudlosigkeit (49%), Lernschwierigkeiten (38%) und Erschöpfung (37%) in 25930 evaluierten Kindern. Von den an der Studie teilnehmenden Kindern beklagten 25% zudem Ängste und Albträume. Letzteres erzeugt bei Kindern zusätzlich Stress, welcher wiederum eine Zunahme psychosomatischer und stressbedingter Krankheitsbilder nach sich zieht.  

Kinder gelten als besonders schützenswert (BV Art. 11) - die WHO hat im August 2020 Politiker und Behörden darauf hingewiesen, dass der Nutzen des Maskentragens gegen den potenziellen Schaden abgewogen werden muss, einschliesslich Machbarkeit (sachgemässes Tragen) und Unbehagen sowie sozialer und kommunikativer Bedenken. Die Wirksamkeit des Maskentragens bei Kindern im Rahmen eines Virusschutzes ist umstritten. 

PCR-Tests: Den Beipackzetteln der PCR-Testhersteller ist zu entnehmen, dass sie weder ein geeignetes Mittel zur Diagnostik noch in der klinischen Medizin sinnvoll sind, und hierzu auch nie zugelassen wurden. Das Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch Institutes vom 24.09.2020, Seite 5, bestätigt dies. Auch der stellvertretende Graubündner Kantonsarzt Dr. Jörg Schneider bestätigte uns dies in einer E-Mail vom 13.01.2022.  

Zusammenfassend gilt: der Kanton Graubünden kann keine Studie vorlegen, die belegt, dass das Maskentragen besonders bei Kindern nicht gesundheitsgefährdend ist. Der PCR-Test kann keine Infektionen nachweisen. Zudem ist einer Pressemitteilung des Kantons Graubünden vom 10.01.2022 zu entnehmen, dass die Positivitätsrate der Bündner Schultests 1% beträgt. Folglich sind Kinder nicht, wie in der Vergangenheit immer wieder betont, Treiber der Pandemie. Diese Fakten veranlassen uns den Bildungsrat zu bitten diese, an Schulen geltenden Corona Massnahmen unverzüglich aufzuheben.  


Christiane Weinberger, Margrit Weber, Daniel Berther, Flurina Casty, Damaris Oliveira, Dominik Züger, Irene und Franco Tiefenthal, Arnold und Regula Capaul, Samuel Hosang, Fadrina Planta, Andy Meisser, Elvira Merz, Nadine und Roger Frei, Christa Baron, Sylvia Mirer, Stefan Jörimann, Peter Hermann und Marina Spörri    Verfasser der Petition kontaktieren