Antrag auf Reduzierung der Mindeststunden des Pflichtpraktikums im Rahmen des 2-Fach-Bachelors an der Universität Greifswald

Der folgende Antrag nimmt Bezug auf §16 Absatz 1 aus der Gemeinsamen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelorteilstudiengänge und die Optionalen Studien der Philosophischen Fakultät an der Universität Greifswald, in welchem eine Mindestanzahl von 300 Stunden für das im Rahmen des Bachelorstudiums stattfindende Pflichtpraktikum festgehalten ist. Dies stellt viele Studierende während der Corona-Krise vor eine Herausforderung.

Alle Bachelorstudierenden, die zwischen 2018 und 2020 ihr Studium begonnen haben, studierten bisher 3 Semester unter Corona-Bedingungen. Ohne, dass weitere Ausführungen an dieser Stelle nötig wären, ist Angehörigen der Universität bewusst, dass dies ohnehin eine große Belastung und Herausforderung für die Qualität der Lehre, die Studierenden, deren persönlicher Entwicklung und die Dozierenden darstellt.

Ein Praktikum über 300 Stunden entspricht einer Dauer von 37,5 Arbeitstagen à 8 Stunden. Da dies in der durchschnittlichen vorlesungsfreien Zeit, aufgrund von Hausarbeiten, Prüfungsleistungen und der Terminisierung selbiger, kaum zu erbringen ist, absolviert ein Großteil der Studierenden zwei Praktika à 150h. Daher sind mindestens zwei vorlesungsfreie Zeiten zur vollumfänglichen Absolvierung notwendig.

Bereits und voraussichtlich fallen drei vorlesungsfreie Zeiten aufgrund der Corona-Pandemie als potentielle Praktikumszeiträume weg, weil mehrere schwerwiegende Probleme in Verbindung mit der Suche und Durchführung von Praktika auftreten:

Keine Praktikumsplätze. Das größte Problem besteht im drastischen Mangel an verfügbaren Praktikumsstellen. Die meisten Unternehmen, insbesondere in den zur philosophischen Fakultät passenden Branchen, können aufgrund von Hygiene-Vorschriften und Home-Office-Pflichten keine Praktikant:innen aufnehmen. Zudem stehen sie teilweise vor finanziellen und personellen Engpässen, die dies ebenfalls erschweren. Für Studierende ist es daher zurzeit beinahe unmöglich, passende Unternehmen zu finden, von denen sie als Praktikant:innen eingestellt werden würden. Es existiert zwar beispielsweise ein Newsletter des IPKs, der über freie Praktikumsstellen informiert, allerdings steht hinter diesem nur die Intention der bloßen Erfüllung der Pflichtstunden. Dies liegt aber keineswegs im Sinne der meisten Studierenden, die in einem Praktikum auch erste Netzwerke und berufliche Perspektiven sehen.

Terminisierung der Klausuren. Die aufgrund der Pandemie verschobenen Termine für Prüfungsleistungen erschweren ebenfalls das Wahrnehmen von Praktika. Die Streckung der Prüfungs- und Abgabetermine über die gesamte vorlesungsfreie Zeit, verhinderten längere zusammenhängende Zeiträume, in denen ein Praktikum hätte absolviert werden können. Zudem führten kurzfristige Änderungen von Prüfungs- und Abgabeterminen zu fehlender Planungssicherheit. Rechtzeitige und verlässliche Zusagen gegenüber den Unternehmen waren somit nicht möglich.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit ist keine Lösung. Das Absolvieren des Studiums in der vorherigen Regelstudienzeit muss dennoch gewährleistet sein. Dies ist Anspruch vieler Studierenden, auch weil eventuelle Arbeits- oder Weiterbildungsverträge, sowie Auslandsaufenthalte nach dem Studium bereits geschlossen sind. Außerdem sind die Pflichtpraktika essentiell für den Studienabschluss, der wiederum Voraussetzung für den Eintritt in die Berufswelt ist. Weiterhin sollten praktikumsbedingte ,,Leersemester‘‘ vermieden werden, da die Verlängerung des Studiums um ein Semester in keinem Verhältnis zu einem ein- oder zweimonatigen Praktikum steht.

Finanzieller Notstand. Durch die Pandemie sind viele Familien in einen finanziellen Notstand geraten. Unterhaltspflichtige Personen sind so möglicherweise nicht mehr in der Lage, den Lebensunterhalt ihrer Kinder (Studierende) vollumfänglich abzusichern. Studierende sind deshalb dazu gezwungen, selbst Geld zu verdienen. Vollzeittätigkeiten in den Semesterferien, aber auch Teilzeittätigkeiten und Aushilfsjobs im gesamten Semester stehen der zeitlichen Planung von unvergüteten Praktika entgegen. Finanzielle Absicherung hat Priorität.

Psychische Belastung. Aufgrund der bisher genannten, coronabedingten Probleme und den allgemeinen Kontaktbeschränkungen werden Studierende vor psychische Herausforderungen gestellt. Insbesondere Studienanfänger:innen hatten kaum eine Chance, sich in ihrem neuen Umfeld zu sozialisieren. Auch dies beeinträchtigt die souveräne Entscheidungsfindung bezüglich Praktika und den generellen mentalen Zustand, der für die erfolgreiche Durchführung nötig wäre. Bilateral wirkt sich ebenfalls die erschwerte Findung und Planung eines Praktikums während einer Pandemie negativ auf den psychischen Zustand aus.

Ungewisses Ende der Pandemie. Alle genannten Herausforderungen bleiben zudem bis auf ungewisse Zeit bestehen, da z.B. immer neue Mutationen auftreten und so kein sicheres Ende der Pandemie voraussagbar ist. Auch dies trägt weiterhin zur fehlenden Planungssicherheit und mentalen Belastung bei.

Aus all diesen Gründen fordern wir eine Reduzierung der Praktikumsstunden für Pflichtpraktika im Rahmen der PSO für Bachelorstudiengänge der Philosophischen Fakultät auf mindestens 150 Stunden. Dies würde die negativen Auswirkungen der genannten Punkte drastisch eindämmen.


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