Abschaffung aller Sicherheitsmaßnahmen durch SARS-CoV-2

Seit Monaten schränken die Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise unser Leben und unsere Freiheit in Deutschland in einem nie dagewesenen Maße ein. Durch den selbst auferlegten ökonomischen Stillstand werden viele Kleinunternehmen in die wirtschaftliche Schieflage oder gar Insolvenz gedrängt. Arbeitnehmer verlieren ihren Arbeitsplatz oder werden in Kurzarbeit geschickt, mit verheerenden finanziellen Folgen für den einzelnen und die Familien. Die psychische Belastung des Einzelnen führt zur Gefährdung innerhalb der Familie und zu Spannungen zwischen Nachbarn und Mitmenschen. Diese Spannungen in der Bevölkerungen können zu einem bürgerkreig führen. Letztendlich wird der öffentliche Frieden nachhaltig gestört, wenn diese Maßnahmen nicht schleunigst zurückgefahren werden. Die Schließung von Schulen und Kitas führt zu massiven Bildungsnachteilen vor allem für Kinder aus einkommensschwachen Familien und reißt unsere Kinder aus den alltäglichen zwischenkindlichen Beziehungen. Die Folgen dieses politischen Handels sind heute noch gar nicht in voller Gänze abzuschätzen. Eines ist jedoch sicher: Aktuell werden Zukunftschancen fahrlässig aufs Spiel gesetzt, der öffentliche Frieden nachhaltig gestört und Deutschlands Demokratie gelähmt.

Obwohl mittlerweile wissenschaftlich klargestellt ist, dass das deutsche Gesundheitssystem durch Corona-Patienten nicht an seine Grenzen gekommen ist. Die Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus ist mit der von Grippeviren (Influenza) vergleichbar und die massiven Einschränkungen durch die freiheitsbeschränkenden „Shutdown“-Maßnahmen stehen in keinem angemessenem Verhältnis zu der erwartbaren Gefahr des Corona-Virus, sondern stellt mittlerweile selbst eine größere Gefahr für unsere Gesellschaft, unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie sowie unsere Wirtschaft dar.

Eine Pandemie darf nicht von der Regierung dazu ausgenutzt werden, Grundrechte über Nacht außer Kraft zu setzen und zur Existenzgefährdung ganzer Bevölkerungsgruppen führen. Grundrechte gelten uneingeschränkt, sind unantastbar und stehen nicht zur freien Disposition der Regierung.

Alle bisher veranlassten „Shutdown“-Maßnahmen der Bundes und der Länder beruhen auf Gefahreneinschätzungen, deren zentrale Grundlage die offiziellen Daten zur Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und die Erkrankung COVID-19 sind, die federführend von der selbstständigen Bundesoberbehörde für Infektionskrankheiten, dem Robert Koch-Institut (RKI), aggregiert und veröffentlicht werden. [Die zentrale Botschaft zur Etablierung der „Shutdown“-Maßnahmen lautete „Flatten the curve!“ und zielte darauf ab, der Bevölkerung klar zu machen, dass die Gefahr des Coronavirus vor allem in der hohen Ausbreitungsgeschwindigkeit in Verbindung mit einer relativ hohen Hospitalisierungsrate und einer relativ hohen Rate an schweren Atemwegserkrankungen und Behandlungsverläufen läge.]

Mittlerweile musste jedoch von vielen anerkannten Wissenschaftlern festgestellt werden, dass die Datenerhebung des Robert Koch-Instituts stark mangelhaft ist und die Daten keine genaue Einschätzung des Risikos von COVID-19-Erkrankungen zulassen. Es wird von Tag zu Tag immer deutlicher, dass die Gefahr des Coronavirus (SARS-CoV-2) deutlich geringer ist, als sie zur Durchsetzung freiheitsbeschränkender Maßnahmen dargestellt wurde.

Um es kurz zu sagen: Unser Wirtschafts-, Sozial- und Bildungssystem werden wegen dieser "Schutzmaßnahmen" auf kurz oder lang zusammenbrechen.

Wir fordern deshalb die unverzügliche Aufhebung aller freiheitsbeschränkenden Maßnahmen mit Bezug zum Corona-Virus (SARS-CoV-2 -COVID-19) und stattdessen der Anzahl der Personen, die zu den tatsächlichen Risikogruppen gehören, gezielten und effizienten Schutz zukommen zu lassen.


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