Ein deutscher Soldat/Flieger ist kein Bodendenkmal - Gericht stellt Paragrafen über die Würde eines Menschen - gebt Albrecht Risop eine würdige Grabstätte.

inbound4598049710428964707.jpgMünster/Ording – Auch nach fast 80 Jahren im sandigen Boden eines Ackers wird Bordfunker Albrecht Risop (†21) kein ordentliches Grab bekommen ...

Der junge deutsche Flieger, der im März 1942 in einer brennenden Messerschmitt-Maschine vom Nachthimmel geschossen wurde, bleibt ein „Bodendenkmal“.

Die Richter des Verwaltungsgerichts Münster machten Vermisstenforscher Uwe Benkel (60, Kaiserslautern) klar, dass seine Klage keine Chance auf Erfolg habe. Der Historiker und sein Team setzen sich seit Jahren für die Bergung von Weltkriegsopfern verschiedener Nationen ein.Er wollte die Erlaubnis zur Bergung der Trümmerteile und des Leichnams juristisch durchfechten.

Das Gericht bot einen Kompromiss an. Der Teil des Ackers in der Nähe von Südlohn soll künftig nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Die Idee soll ausgearbeitet werden.

Benkel zu BILD: „Man hat sich hinter Paragrafen und Bürokratie versteckt. Hier ist die Menschlichkeit zu kurz gekommen bei der Frage: Man würde ja auch nicht auf einem Friedhof oder Schrottplatz jahrelang Weizen pflanzen und daraus Brot backen. Es hätte ein klares Präzedenz-Urteil werden können, wie mit den sterblichen Überresten von Menschen umgegangen wird. In anderen Bundesländern ist hier mehr Fingerspitzengefühl gegeben.“

Das Gericht argumentierte: „Ein Bodendenkmal kann nicht getrennt werden, also Leichnam und Flugzeug. Das hat Bedeutung für die Geschichte des Menschen. Man kann auch Rückschlüsse auf den Luftkampf im westlichen Münsterland führen. Wenn wir eine Entscheidung verkünden müssten, werden wir nicht umhinkommen, uns Gedanken um das Bodendenkmal zu machen. Vor dem Hintergrund scheint es uns sehr geboten, wir lassen die Grabung sein, dem Andenken wird Rechnung getragen.“

Es soll nun eine weitere Gedenktafel aufgestellt und mithilfe des Klägers kann im Museum von Ording ein Raum gestaltet werden, wo auch der Geschichte des Soldaten, Rechnung getragen würde, heißt es von Behördenseite.

Dem Toten eine Stimme geben

Benkel sieht das weiterhin anders, hat auch in der Familiengeschichte des jungen Mannes geforscht, der bei seinem Einsatz mit dem bekannten Flieger Wilhelm Johnen (†80) ins Feuer eines britischen Bombers gekommen war und tödlich getroffen wurde:

„Albrecht Risop hat ein Anrecht auf eine würdige Bestattung. Mein Anliegen ist es, dass er ordentlich begraben werden kann. Es gibt auch einen Angehörigen, der damit einverstanden ist. Solange es noch Menschen gibt, die sich an ihn erinnern, ist es eine Verpflichtung, dass er eine würdige Bestattung bekommt, nicht auf einem ungeweihten Acker in Südlohn.“inbound7353671485624767598.jpg159844078_3738650742837195_1771564343291413529_n.jpg


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