Free Dörpsee!

Verfasser der Petition kontaktieren

Bürgerbegehren

2021-03-19 08:58:04

Hallo zusammen,

das Bürgerbegehren nimmt bereits Fahrt auf. In der nächsten Woche werden die Rahmenbedingungen mit der Kommunalaufsicht besprochen, um dann umgehend eine Genehmigung für das Begehren zu erwirken.


Thomas Wolter

Gemeinderatsitzung

2021-03-18 20:01:29

Bericht von der Gemeindevertreterversammlung vom 18.03.21:
Bei der Bürgerfragestunde stellt Thomas Wolter (Vetreter der Dörpseepetition) die Frage was für ein Gutachten beauftragt wurde und was dies kosten wird.
Die Bürgermeisterin beantwortet die Frage nicht, mit dem Hinweis, dass dieses Thema unter Tagesordnungspunkt (Top) 10 behandelt wird.
Als der dran ist stellt Thomas Wolter erneut diese Frage, die Bürgermeisterin beruft sich darauf, dass Herr Wolter jetzt kein Rederecht mehr hat und fällt ihm immer wieder ins Wort. Sie wird aber von der Amtsverwaltung und den Fraktionen der SPD und ASW zur Ordnung gerufen, da sie die Frage vorher hätte beantworten müssen.
Sie blättert verlegen in ihren Unterlagen und gibt Preis, dass dieses Gutachten 5800 Euro kosten wird.

Thomas Wolter kündigt an, dass jetzt ein Bürgerentscheid in die Wege geleitet wird und der Zaun dadurch entfernt wird und verlässt zusammen mit anderen Bürgern die Veranstaltung.

5800 Euro Steuergeld, für ein Gutachten, dass völlig sinnfrei ist. Der See wird jetzt durch die Bürger umgestaltet, ohne Zaun.

Wir starten jetzt unverzüglich die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren.


Thomas Wolter

Stellungnahme der CDU Fraktion

2021-03-18 09:25:38

Hallo zusammen, 

gestern abend hat sich die CDU Fraktion zum Thema geäußert.

Den ganzen Text findet ihr am Ende vom Kommentar.

Die Seite 171 vom SHGT Bericht, die hier nicht erwähnt wird, beinhaltet übrigens das Fazit des Berichtes, in dem klar dargestellt wird das ein Betrieb ohne Badeaufsicht weiter möglich ist.

In der Zeitung war zu lesen das Frau Nielsen ein Gutachten beauftragt hat.

Was soll dieses kosten? Was soll dabei rauskommen? 

Der TÜV-Nord hat das Angebot geschickt, hier würde die Abnahme der Sprungtürme 153€ netto /Std. (Prüfzeit inkl. der Berichterstellung zzgl. Fahrzeit) betragen. In 2 Stunden sollte man vor Ort alles Begutachten können denke ich. Heißt hier ist mit Kosten von max. 500-600€ zu rechnen. 

 

Information der CDU-Fraktion Schacht-Audorf:

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schacht-Audorf, die CDU-Fraktion hat in der jüngsten Vergangenheit vernommen, dass einige Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde besorgt sind, weil der ungehinderte Zugang zum gemeindeeigenen Badegelände am Dörpsee vorerst nur zu ausgewiesenen Badezeiten und unter Badeaufsicht möglich ist. Die Zugänglichkeit zum Dörpsee wird seit den letzten Monaten insbesondere infolge einer Prüfung versicherungstechnischer und rechtlicher Anforderungen bestimmt, die an den Betrieb der Badegelegenheit gestellt werden. Aus diesem Grund möchte die Fraktion über die rechtliche und politische Situation rund um die Zugänglichkeit zur Badegelegenheit am Dörpsee informieren. Im Frühjahr 2020 wurde die Bürgermeisterin von der Amtsverwaltung über ein Urteil vom Bundesgerichtshof (vgl. BGH: Az. III ZR 60/16) vom 23.11.2017 in Kenntnis gesetzt, in dem über die Verkehrssicherungspflicht infolge eines Badeunfalls zugunsten eines verunglückten Badegastes entschieden worden war. Die Amtsverwaltung hatte hierzu juristisch geprüft, ob die Gemeinde Schacht-Audorf ihrer Verkehrssicherungspflicht am Dörpsee nachkommt. Das Ergebnis war, dass die Gemeinde nicht dieser Pflicht ausreichend in jenen Zeiten nachkommen würde, die ohne Badeaufsicht durch die DLRG seien. Problematisch sei daran, dass die badetypischen Einrichtungen (Stege, Badeinsel oder Leitern) rund um die Uhr unbeaufsichtigt benutzt werden könnten. Eine einfache Abänderung der Badeordnung, die ein einfaches Badeverbot für die unbeaufsichtigten Zeiten beinhalte, gäbe der Gemeinde dennoch keine rechtliche Haftungseinschränkung. Grund sei, dass nicht alle Maßnahmen ausgeschöpft würden, um einen Badeunfall außerhalb der Badezeiten zu verhindern. Diese strengen Anforderungen ergeben sich konkret aus der Feststellung, dass die Bademöglichkeit am Dörpsee gemessen an den Richtlinien für den Badebetrieb einer Sachverständigengesellschaft (vgl. DGfdB – Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V., 2015: Richtlinie R 94.12) insbesondere aufgrund der badetypischen Einrichtungen ein sogenanntes „Naturbad“ darstelle. Die Einschätzung der DGfdB hat rechtlich Gewicht, da der Kommunale Schadenausgleich (KSA) – der Versicherer von Gemeinden –, der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) und der Bundesgerichtshof sich mehrfach auf die Gesellschaft beziehen, wenn es um rechtliche Auslegungen zum Badebetrieb geht (vgl. KSA: Verkehrssicherungspflicht für Badestellen und Naturbäder, SHGT: Die Gemeinde. Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung in Schleswig- Holstein, 06/2020, S. 168-170 und BGH: Az. III ZR 60/16, S. 9). Bei Nichterfüllung der Verkehrssicherungspflicht außerhalb der Aufsichtszeiten und dem Eintritt eines Badeunfalls drohe den Vertretern der Gemeinde zivilrechtliche und ggf. strafrechtliche Haftung. Um dem rechtswidrigen Zustand zu entgehen, wurden für die Gemeinde zwei Handlungsmöglichkeiten empfohlen: entweder die komplette Einzäunung des Geländes der Badestelle inklusive eines Tores und Öffnung nur zu beaufsichtigten Badezeiten oder der komplette Abbau der Badeanlagen. Ein einfacher Hinweis, dass das Baden auf eigene Gefahr geschehe, sei „zu wenig“ und „haftungsrechtlich nicht relevant“, so die rechtliche Prüfung. Daraufhin hat unsere Bürgermeisterin die Möglichkeit der Einzäunung des Dörpseegeländes auf die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung im Mai gesetzt. Hier ging es darum, der Verkehrssicherungspflicht mit Hilfe der Erneuerung des alten Zauns nachzukommen und parallel den Badebetrieb für den Sommer zu organisieren. Auch die Platz- und Badeordnung wurde in einer neuen Fassung gesetzeskonform in der Mai-Sitzung verabschiedet. Wir, die CDU-Fraktion, haben dort mit unserer öffentlichen Zustimmung Verantwortung für die Gemeinde übernommen und somit vielen Familien mit ihren Kindern eine Alternative zur Urlaubsreise ermöglicht, die in der Corona-Pandemie kaum möglich war. Wir wollten auch deshalb im Hochsommer keine wochenlange Baustelle für einen Rückbau, bei der der Badesee blockiert und die traditionellen Spielmöglichkeiten für Kinder auf nicht absehbare Zeit verbannt worden wären. Wir haben uns zudem mit der Frage nach einem Corona-konformen Badebetrieb beschäftigt und die Entwicklung von Hygienekonzepten gefördert. Andere Gemeinden haben ihre Badestellen oder Freibäder gar nicht erst geöffnet. Dies tun wir für unsere Mitbürger. Grundsätzlich strebt die CDU-Fraktion Schacht-Audorf eine langfristige Möglichkeit an, das Gelände am Dörpsee wieder zugänglich zu machen. Dieses Recht kann die Gemeinde aber nur im Einklang mit der Erfüllung seiner Pflichten ermöglichen, anders als früher. Leider ist das neue Badesicherungsgesetz des Landtages, welches am 22.6.2020 verabschiedet wurde, in unserem Fall nicht ausreichend und bezieht sich nicht auf „Naturbäder“. Seitdem sind wir im regen Austausch mit unseren CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Hinrich Neve. Das Innenministerium ist aufgefordert, eine ergänzende Verordnung zu erstellen, die den Gemeinden wie Schacht-Audorf die konkrete Umsetzung von Maßnahmen erlaubt, die die Haftungseinschränkung und damit den Zugang zu Bademöglichkeiten außerhalb der Badeaufsichtszeiten zur Folge hat. Diese Verordnung sollte bereits Herbst 2020 erarbeitet werden. Dies ist bis zum heutigen Tage noch nicht erfolgt. Die Haftungseinschränkung der Gemeinde ist für einen dauerhaften Zugang zum Dörpsee wesentlich. Nach Veröffentlichung dieser Verordnung würde die Gemeinde das Badegelände entsprechend der Vorschriften nach- oder umrüsten. Zudem fordert die CDU-Fraktion ein rechtliches Gutachten durch einen von unserem Versicherer anerkannten Sachverständigen, um Empfehlungen zur Herstellung der Verkehrssicherungspflicht und zur Ermöglichung der besseren Zugänglichkeit zu erhalten. Sie sehen, dass die CDU-Fraktion diese ganze Problematik nicht aussitzt, sondern alles versucht, um den Dörpsee wieder frei zugänglich zu machen. Solange die rechtlichen Bedingungen sich nicht ändern und die Vertreter der Gemeinde zivilrechtlich und ggf. strafrechtlich in der Haftung stehen, bitten wir Sie um Verständnis und Geduld. Ihre CDU-Fraktion Schacht-Audorf


Thomas Wolter

Zur Gemeindevertretersitzung

2021-03-17 15:25:15

Hallo zusammen,

da wir eine derart große Unterstützung erhalten haben, mit über 900 Unterschriften, wovon 427 aus Schacht-Audorf kommen, liegt es in unserer Hand den Dörpseezaun zu öffnen.

Die Durchsicht aller abgegebenen Kommentare der Petition ergibt ein klares Bild.

Der Dörpseezaun muss weg!

Wird der Gemeinderat in der morgigen Sitzung den Zaun weiterhin legitimieren, folgt ein Formalismus den der Gesetzgeber den Bürgern für genau solche Fälle, dass die Politik den Bürgerwillen missachtet, an die Hand gegeben hat.

Knapp 400 noch zu sammelnde Unterschriften lösen dann ein Bürgerbegehren aus. Dadurch wird die Gemeinde verpflichtet, eine Abstimmung durchzuführen, bei der ca. 800 wahlberechtigte Bürger ab 16 Jahren aus Schacht-Audorf teilnehmen müssen.

Am Ende reicht dann die einfache Mehrheit und der Zaun ist weg.

Die Gemeinde wird durch eine erfolgreiche Abstimmung ermächtigt einen Umbau der Badestelle durchzuführen um die Badestege und Sprungtürme sicherer zu machen, ohne die Natur zu verschandeln.

Der vom Fachausschuss zu planende Umbau sollte eine TÜV/Dekra Abnahme erhalten und ist somit auch über den KSA (Kommunalen Schadenausgleich) versichert. Dies wurde uns von Herrn Dr. Banck vom KSA bestätigt.  

Kein Gericht und auch kein Urteil fordert eine Badeaufsicht an unserem Dörpsee.

Die Gemeinde hatte zu jeder Zeit, hat zu jeder Zeit und wird zu jeder Zeit die Verantwortung für den See haben.

Es ist Wunschdenken, das eine Verordnung oder ein Gutachten, von wem auch immer, eine Haftungsentlassung der Gemeinde bewirken kann.

Mit einer geprüften und versicherten Badestelle hat die Gemeinde jedoch ihre Sorgfaltspflicht erfüllt.

Unsere Nachbargemeinden machen es uns vor.

Ein „nur“ geöffneter Zaun ist deshalb nicht zu tolerieren, da er weiterhin die Natur verschandelt und im Handumdrehen wieder geschlossen werden kann.

 

Vielen Dank für die Unterstützung


Thomas Wolter

Bürgerbrief März 2021 Gemeinde SAD

2021-03-15 09:43:54

Die Bürgermeisterin schreibt:

Zurzeit laufen die Vorbereitungen für die Badesaison an unserem Dörpsee. Selbstverständlich ist der Dörpsee auch in diesem Sommer wieder zum Baden offen, wenn wir gemeinsam mit der DLRG für eine Badeaufsicht sorgen. Zur Haftungsfrage gibt es leider von Bundes- oder Landesseite noch keine neuen Regelungen, sodass die Verantwortung weiterhin bei der Gemeinde liegt. Es bedarf der Haftungsentlassung der Gemeinde, damit wir das Gelände wieder ganzjährig öffnen können, was wir alle anstreben. Bereits im vergangenen Jahr haben wir das Land darauf hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Für dieses Frühjahr ist uns eine klar regelnde Verordnung zum Badesicherheitsgesetz angekündigt worden.


Thomas Wolter

Analyse Bürgerbrief

2021-03-15 09:42:59

Es bedarf nicht der Haftungsentlassung der Gemeinde von Landes- oder gar

Bundesseite, damit das Dörpseegelände wieder ganzjährig geöffnet werden kann.  

Das ist nur die Fehleinschätzung der Lage aus dem Frühjahr 2020,

die jetzt noch immer, trotz besserem Wissen, verteidigt und gerechtfertigt wird. 


Thomas Wolter

Antwort an die CDU Fraktion

2021-03-14 14:42:22

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Thomas Wolter

Reaktion der CDU Fraktion

2021-03-14 14:35:29

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Thomas Wolter

Bei Esso in SAD erhältlich

2021-03-10 20:39:43

Ab morgen Mittag bei der Esso-Tankstelle in Schacht-Audorf gegen eine Schutzgebühr von 50ct. zu kaufen.

Ein Zeichen gegen Einschränkung und Bevormundung!3E8AF6D6-587C-4767-A273-E470FACC005B.jpeg 806CE5C9-577C-4118-BF99-C2912A90DB38.jpeg


Thomas Wolter

Öffentlichkeitsarbeit

2021-03-09 08:22:25

Hallo zusammen,

anbei die bisher erfolgten Reaktionen der einzelnen Fraktionen.

Herr Bergmann von der ASW rief mich an und ich konnte ihm meinen Standpunkt darlegen. Er ist ein klarer Gegner vom Dörpseezaun.

Die SPD Fraktion lud mich spontan zu ihrer Fraktionssitzung ein, wo ich gestern Abend vorsprechen durfte und meine Argumente gegen den Zaun vortragen konnte. Meiner Meinung nach traf ich dort ausschließlich auf Zaungegner.

Die CDU Fraktion ist da etwas zurückhaltender. Vielleicht kommt sie ja bei der Gemeinderatsitzung mit einer Überraschung und öffnet den Zaun.

Drücken wir die Daumen.

 

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Thomas Wolter



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