Sofortige Aufhebung der Kontaktbeschränkung&Maskenpflicht

: Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantragen wir die sofortige Aufhebung sämtlicher Corona Beschränkungen für den Freistaat Bayern.

1. Sofortige Aufhebung der Anordnung, eine Schutzmaske im öffentlichen Raum insbesondere auch in den Schulen, verpflichtent zu tragen.
2. Sofortige Aufhebung des Mindestabstands sowie der Kontaktbeschränkungen sowie des Versammlungs verbots.
3. Sofortige Aufhebung des Lockdowns, insbesondere die Aufhebung aller Maßnahmen wie Geschäftsschließungen / Geschäftseinschränkungen durch die behördlichen Anordnungen.
4. Sofortige Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs ohne Auflagen.
5. Der Katastrophenfall in Bayern muss unverzüglich aufgehoben werden.


Begründung:

Wir alle sind Dankbar dafür, dass die Regierung vorsorglich entsprechende Schutzmaßnamen zur verhinderung der Ausbreitung des Covid19 Viruses ergriffen hat.
Entsprechende Eingriffe in der öffentliche und private Leben der Bürger muss jedoch zwingend stets mit dem Nutzen abgewogen werden.

Sobald entsprechende Maßnahmen mehr Schaden als Nutzen verursachen, sind diese unverzüglich neu zu gestalten, aufzuheben oder anzupassen.

Dieser Sorgfaltspflicht wurde seitens der Regierung nicht nachgekommen.

Der Höchststand der Covid19 Infektionen in Deutschland wurde bereits am 7. April 2020 erreicht.
An diesem Tag waren gemäß https://interaktiv.waz.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/ nach Abzug genesener und verstorbener infizierter noch 69.188 Menschen in ganz Deutschland, welche einen positiven Covid19 Test aufwiesen.

In Bayern wurde der Infektionspeak am 12. April 2020 mit Insgesamt 19.150 infizierten Menschen erreicht. Ab diesem Zeitpunkt war die Zahl der infizierten bereits rückläufig.

Erst am 20. April 2020, also 13 / 8 Tage nach dem Infektionspeak in Deutschland/Bayern, wurde die Maskenpflicht eingeführt.
Zu diesem Zeitpunkt waren in Deutschland jedoch noch 50.477 Menschen infiziert.
Dies war bereits ein Rückgang an infizierten innerhalb von 13 Tagen in ganz Deutschland
von 18.711 Menschen.
In Bayern waren am 20. April 2020 noch 15.313 Menschen Infiziert, auch hier konnte ein Rückgang der infizierten von insgesamt 3.846 Menschen verzeichnet werden.

Dies belegt eindeutig, dass der auferlegte Maskenzwang keinerlei Einfluss auf die Infektionszahlen hatte und somit keinerlei Begründung vorliegt, den Maskenzwang aufrecht zu erhalten.

Die Regierung ist verpflichtet, stehts die angeordneten Maßnahmen in Frage zu stellen um so weitere Schäden zu vermeiden. Sofern Folgeschäden aufgrund entsprechender Anordnung entstehen sind diese unverzüglich aufzuheben oder anzupassen.

Dies ist bis zum 12. Juni 2020 nicht geschehen.

Stand 11. Juni 2020 – Quelle: https://interaktiv.waz.de/corona-virus-karte-infektionen-deutschland-weltweit/

Insgesamt sind noch 6.958 Menschen in Deutschladn infiziert.
Bayern hat noch 1000 infizierte Menschen.

Gemäß des Infektionsberichts des Robert Koch Instituts vom 11. Juni 2020 sind sogar nur noch 5.461 Menschen in Deutschland gemeldet, welche mit dem Corona Virus infiziert sind.

Der Lagebericht des RKI zeigt ebenfalls eindeutig und nicht bestreitbar, dass die Zahl der Infektionen bereits ab Anfang April rückläufig ist.

Bereits seit dem 17. März 2020 sind die Neuinfektionszahlen laut RKI ebensfalls rückläufig, waraus sich schließen lässt, dass die Schulschließungen und der Lockdown keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verbreitung des Viruses genommen hat.

Eine Aus oder Überlastung unserer Krankenhäuser war zu keinem Zeitpunkt der Fall, im Gegenteil, mache Kliniken mussten zwangsweise Kurzarbeit anmelden.

Die von der Regierung getroffenen Maßnahmen hätten mehrfach überprüft werden müssen, der daraus entstandene Schaden ist emens und resultiert aufgrund der falschen Beurteilung.

Schäden die daraus entstanden sind:

1. Viele Menschen sind aufgrund der behördlich geschürrten Panik nicht mehr zum Arzt gegangen und haben sich so entsprechenden gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.
2. Notwendige Operationen sind aufgrund der Anordnungen ausgesetzt worden.
3. Menschen in Pflege und Altenheimen mussten zwangsweise allein gelassen werden, es häufen sich Berichte des Einsamen Tods, aufgrund gebrochenen Herzen und Einsamkeit.
4. Menschen alleine gegen eine Krankheit im Krankenhaus kämpfen zu lassen, ohne Unterstützung der Familie sowie das versterben angehöriger ohne die Möglichkeit sich zu verabschieden, ist Menschen unwürdig.
5. Selbst mit den Lockerungen in den Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern fühlt sich der Besuch eher wie ein Knastbesuch an.
6. Unseren Kindern wurde der der Zugang zur Bildung, sozialen Kontakten und Familienangehörigen verweigert. Mehr oder weniger wurde gezeigt, dass unsere Kinder die bösen sind. Dies hat bleibende Trauma verursacht.
7. Werdene Mütter mussten teils alleine im Kreissaal entbinden und dem werdenen Vater oder Angehörigen wurde es untersagt, die werdende Mutter bei der Geburt zu unterstüzten.
8. Artikel 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die würde wurde hier vielen Menschen, in ganz Deutschland genommen und der Staat hat hier seine Schutzpflicht verletzt.
9. Unternehmen verschiedenster Branchen wurden gezwungen, ihre Tätigkeit niederzulegen und haben einen emensen Umsatz und Einkommensverlust zu verzeichnen.
10. Ca. 40 700 Menschen in Bayern haben durch die Unternehmens- Zwangsschließungen ihren Arbeitsplatz verloren. Quelle: https://www.pnp.de/nachrichten/bayern/Arbeitslosigkeit-in-Bayern-durch-Corona-deutlich-gestiegen-3672126.html
11. Fast 2.000.000 Menschen in Bayern haben Kurzarbeit aufgrund des Lockdowns. Quelle: https://www.hallo-muenchen.de/muenchen/kurzarbeit-bayern-corona-lockerung-beschraenkung-soeder-aiwanger-wirtschaftsverbaende-13758694.html
12. Die Insolvenzanträge in Bayern steigen, der Peak wird im Herbst erwartet.
13. Eine Spaltung des Volks ist erfolgt.

Die Zahl der Schäden Sozialer- sowie Finanzieller Art sind aufgrund der andauernden Maßnahmen weit schwerwiegender, als der daraus resultierender Schutz.
Aufgrund der Schaden verursachenden Anordnungen sind diese Anordnungen unverzüglich aufzuheben um weiteren Schaden vom Volk abzuwenden.

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Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Kerstin seidel, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

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