Schützt unser Wasser! Jede Unterschrift zählt!

Von den Nutzern und Nutzerinnen des Hermeskeiler Wassers                                                  

An die Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Untere Immissionsschutzbehörde

Willy-Brandt-Platz 1,

54290 Trier

Betrifft: Offenlage zum Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen auf der Gemarkung Hermeskeil Bezeichnung: „Hermeskeil Süd“ Az:. 11-144-31/20-05

Einwendungen                  

Sehr geehrte Damen und Herren, die drei Windenergieanlagen sind knapp oberhalb der Wasserschutzzone 2  Trinkwasserreservoir Talsperre Nonnweiler geplant.  

Punkt 1 Wir beantragen die eingehende Prüfung und den Nachweis der zu 100% auszuschließende Kontaminierung des Trinkwassers durch Ausschwemmen oder Verwehen von verschmortem und mehr oder weniger feinteilig zerbröseltem Material, z.B. Glasfaserteilchen, Carbonfasern, bei abbrechen von Rotorteilen, auslaufen von Schmierstoffen und freisetzen von extrem klimaschädlichem SF6 im Falle einer Havarie bei Sturm und nach Brand durch Blitzschlag.  

Begründung: Umstürzende Räder, abbrechende und herumfliegende Teile und Brände nach Blitzeinschlag sind deutschlandweit dokumentiert. Auch in Rheinland-Pfalz und im Landkreis Trier Saarburg hat es bereits Unfälle gegeben.   Allein zwischen 2018 und Anfang 2021 sind deutschlandweit 17 brennende Räder und 2x auslaufendes Öl bei insgesamt 62 Unfällen dokumentiert. Weitere auch in 2022. Siehe Anlage 1  Quelle Internet, Auszüge aus : Liste Windkraftanlagenunfälle in Deutschland www.wattenrat.de  

Die geplanten Anlagen befinden sich zwar von den Höhenmetern knapp über Wasserschutzzone 2 in Zone 3, aber nur zwischen ca. 650m bis 750m Luftlinie vom Ufer der Talsperre entfernt.   Als Folge der Klimawende ist auch in unserer Region vermehrt mit Unwettern, orkanartigen Stürmen und Starkregen zu rechnen. (Ganz aktuell am 17.11.22 hat gerade ein Tornado schwere Verwüstungen im Saarland angerichtet. Es gibt Jährlich zwischen 30 und 60 Tornados in Deutschland Tendenz steigend).                               

Der Wind weht dann üblicherweise aus West, Nordwest oder Norden, so das die Kipprichtung und Abdrift von Teilen in Richtung Talsperre und deren Flugbahn durchaus in den Bereich der Wasserschutzzone 2, in oder über den See möglich ist. Bei fast 250m Gesamthöhe der Räder ist die Flugbahn je nach Gewicht der abdriftenden Teile über eine größere Distanz sehr wahrscheinlich.                                                                      

Wie weit sie abdriften, ist durch die Kurve Höhenmeter, Entfernung,  Windgeschwindigkeit und Gewicht der Teile bestimmt. Brennende Teile bekommen durch die entstehende Thermik zusätzlich zuerst noch Aufrieb, bevor sie unkontrolliert niedergehen und sich im Wald, am Ufer und im Wasser verteilen.   Wie die Filteranlagen des Wasserwerks im Schadensfall mit den Teilchen umgehen ist noch vorab zu prüfen und ob die Filter das überhaupt schadlos verkraften würden.   Der Erhalt reinen Trinkwassers hat inzwischen aus nachvollziehbaren Gründen höchste Priorität. Am Beispiel der Riveris Talsperre ist zu sehen, wie die Umsetzung  der aktuellen Trinkwasserverordnung Auswirkungen auf die anliegenden landwirtschaftlichen Betriebe, die Forstwirtschaft und die privaten Weidetierhalter hat. Die Einschränkungen gehen sogar bis zum Verbot Weideland überhaupt zu nutzen oder pflegen zu dürfen.   Für die Talsperre Nonnweiler wurden bisher noch keine besonderen Maßnahmen umgesetzt, da ein Vertrag die bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe derzeit noch von Einschränkungen ausschließt. Der Vertrag läuft Anfang 2026 aus und es sind auch in der Gemarkung Züsch, Neuhütten und Hermeskeil einschränkende Veränderungen angekündigt. (Innerhalb der 40Jahre des Bestehens der Primstalsperre gab es bisher noch keinen Fall der Kontaminierung des Trinkwassers verursacht durch Landwirtschaft und forstwirtschaftliche Nutzung oberhalb der Talsperre.  Bei dem ersten Gesprächstermin mit Vertretern der SGD Nord, der Vertreterin der Landwirschaftskammer und einiger landwirtschaftlicher Betriebe wurde damit argumentiert,das ja möglicherweise einmal etwas passieren könnte.) Das heißt nur die in vier Jahrzehnten nicht eingetretene Möglichkeit eines Unfalls führt zu Einschränkungen für Anlieger, die Möglichkeit eins Windradunfalls mit Folgen für das Trinkwasser muss dann folgerichtig auch in Betracht gezogen werden. Ansonsten wäre das ja als zweierlei Maß zu bewerten?      

Punkt 2: Mögliche Verlagerung, Abschneiden und Kontamination der unterirdischen Quellzuflüsse der Talsperre: Wir beantragen die Prüfung und den Nachweis, das durch die Erdarbeiten und die ja sehr tief reichenden Fundamente kein unterirdischer Quellzulauf zur Talsperre in irgend einer Form beeinträchtigt, umgelenkt oder unterbrochen wird, und auch dadurch zum Einen kein kontaminiertes Wasser in die Talsperre gelangen kann oder zum Anderen der Zufluss gemindert wird.                                                                      Begründung: Mit zunehmend heißer und trockener werdender Sommer kann Wasser knapper werden. In den Schieferverwitterungsböden der Region wird Wasser zwischen den unterirdischen Steinschichtungen gespeichert, umgelenkt und tritt in den Hängen der Talsperre als Quellzulauf/Bächlein zu Tage, oder speist in den Grundwasserspiegel ein. Ein Einsickern von Schmierstoffen auch oberhalb der Wasserschutzzone 2 gelangt unweigerlich auch in den Wasserhaushalt der Talsperre.    

Punkt 3: wir beantragen den Nachweis, das in der Anlage kein extrem klimaschädliches SF6 enthalten ist oder falls das der Fall sein sollte, zu 100% sicher nicht freigesetzt werden kann.

Begründung: die Möglichkeit einer Havarie siehe Punkt 1.      

Punkt 4: Wir beantragen die eingehend Überprüfung und den Nachweis, das die inzwischen geplanten 250m hohen Räder zu jeder Zeit unter der zulässigen Schallbelastung bleiben und zwar mit Werten unter realen Bedingungen.

Begründung: die angegeben Schallemissionswerte sind reine vom Hersteller angegebene „Laborwerte“. In der Praxis sieht das allerdings anders aus. Da ja wie oben bereit erwähnt der Wind oft aus West oder Nordwest weht und Züsch /Neuhütten in südöstlicher bzw. östlicher Richtung liegt verstärkt der Wind, der ja bekanntlich auch Schall weiterträgt die Lautstärke. Neuhütten mit seiner Lage am Dollberg fungiert dabei als Schallfänger, fängt die Schallwellen auf und reflektiert sie, so das auch Züsch mit erhöhter Lärmbelastung rechnen muss.   Wir beantragen deshalb auch, dass eine akustische Berechnung mit den Geländegegebenheiten durchgeführt wird. Unter Berücksichtigung, das die Windanlagen mit den Jahren ja auch noch geräuschvoller werden.

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Mit meiner Unterschrift ermächtige ich Gisela Klippel, meine in diesem Formular gemachten Angaben an Personen weiterzugeben, die hinsichtlich des Sachverhalts die Entscheidungsgewalt haben.

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